Winter-Check fürs Eigenheim
Verfasst am 05.12.2012
Die ersten Schneeflocken fallen in Österreich und die Temperaturen nähern sich auch immer mehr dem Minusbereich an. Kurz gesagt: Der Winter hat Österreich erreicht! Ein guter Zeitpunkt also, um einen kurzen Winter-Check am Eigenheim durchzuführen. Hier eine kurze Check-Liste, worauf Du unbedingt achten solltest:
Dach kontrollieren
Zunächst solltest Du das Dach kontrollieren. Lose oder gebrochenen Ziegel sind mit dem freien Auge erkennbar. Aber auch ein Blick auf die Innenseite des Daches schadet nicht. Flecken oder Verfärbungen sind ein Zeichen für eindringende Feuchtigkeit.Dachrinnen und Abflussrohre
Dachrinnen und Abflussrohre sollten von Laub befreit werden. Denn wenn Rinnen oder Fallrohre verstopft sind, staut sich das Wasser. Es sucht sich dann einen anderen Weg und dringt im schlimmsten Fall in die Fassade ein und verursacht großen Schaden.Frostschäden vermeiden
Bereits kleinste Risse in der Fassade oder beschädigte Dachziegel können Schäden nach sich ziehen. Dringt Wasser oder Feuchtigkeit ein und gefriert, dann können Putz oder Leitungen gesprengt werden. Daher sollten Hausbesitzer darauf achten, dass sie solche Schäden rechtzeitig entdecken und beheben lassen.Auf die Wartung der Heizung durch einen Fachmann sollte besonders geachtet werden. Ist die Heizungsanlage nicht durchgehend in Betrieb, sind sämtliche Wasser führende Versorgungsleitungen zu entleeren und Heiz- oder Klimaanlagen mit Frostschutzmittel zu sichern oder ebenfalls zu entleeren.
Wasserhähne und –rohre im Außenbereich
Sämtlich im Freien befindliche Wasserhähne und -rohren sollten sorgfältig entleert und isoliert werden. Sonst können die Leitungen beim ersten Frost platzen. Für Schäden durch geplatzte Rohre kommt meist keine Versicherung auf, ebenso wenig für Schäden an der Fassade, die durch eindringende Feuchtigkeit entstehen.Wichtig sind diese Vorkehrungen auch für die Eigenheimversicherung. Diese deckt Schäden am Gebäude und am Grundstück nur ab, wenn der Versicherungsnehmer den Instandhaltungs- und Sorgfaltspflichten nachkommt.
Räumpflicht auf Gehwegen
Fußgängern wird im Winter festes Schuhwerk mit gutem Profil empfohlen. Nichtsdestotrotz kommen immer wieder Passanten auf Gehwegen zu Sturz. Grundstücks- und Hauseigentümer sind gesetzlich dazu verpflichtet Gehwege entlang des Grundstücks von Verunreinigungen zu säubern, die Fußgänger gefährden könnten. Geschieht dies nicht und kommen Personen zu schaden, muss der Eigentümer Schadenersatz leisten.Dies gilt besonders für Schnee und Eis, aber auch für heruntergefallenes Laub. Grundstückseigentümer sind gesetzlich verpflichtet dafür zu sorgen, dass der Gehweg in der Zeit von 6 bis 22 Uhr frei von Schnee und Eis ist. Wenn über Nacht Glatteis erwartet wird, muss vorbeugend gestreut werden. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung drohen Geldstrafen. Außerdem liegt im Schadensfall Verschulden vom Hauseigentümer vor, wenn die Gehwege nicht geräumt wurden. In diesem Fall reicht die bloße Privathaftpflicht im Rahmen der Haushaltsversicherung nicht aus um den Schaden zu decken.
Schnee und Eiszapfen entfernen
Wenn der Winter eingebrochen ist, solltest Du Schnee und herunterhängende Eiszapfen vom Dach entfernen, notfalls auch mit der Hilfe der Feuerwehr. Dies kann zwar teuer werden, noch teurer wird es für den Hausbesitzer allerdings, wenn Dachlawinen oder herabfallende Eiszapfen Passanten verletzen oder abgestellte Fahrzeuge beschädigen. Für solche Schäden haftet nämlich der Hauseigentümer. Die Versicherungen springen nur dann ein, wenn keine Fahrlässigkeit festzustellen ist.Was tun im Schadensfall?
Ist trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ein Schaden entstanden, sollte der Geschädigte den Schaden bestmöglich dokumentieren. Dazu sollte man sich Adresse, Datum sowie die ungefähre Uhrzeit, zu der sich der Vorfall ereignet hat, notieren. Allfällige Zeugen sollten um Namen und Adressen ersucht werden; auch Fotos sind für die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen nützlich. Sowohl der Hauseigentümer als auch der Geschädigte sollte so rasch wie möglich bei der Versicherung eine Schadensmeldung erstatten.Wenn die Versicherung über ein Online-Versicherungs-Vergleichsportal wie durchblicker.at abgeschlossen wurde, reicht es die Schadensmeldung dort einzubringen. Die zuständigen Betreuer übernehmen dann die Meldung des Schadens an das Versicherungsunternehmen und informieren über alle weiteren Schritte.
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