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Geld sparen bei der Mietwohnung – so senken Sie Ihre Fixkosten!

Verfasst am 16.06.2015


In den letzten Jahren sind die Mietpreise – allen voran in Wien – rasant gestiegen. Von leistbarem Wohnen kann vielfach keine Rede mehr sein, doch was viele nicht wissen: Sie können Ihre Fixkosten bei der Mietwohnung reduzieren! Die Tipps und Tricks dazu verraten wir Ihnen im folgenden Überblick!

Foto: fotolia.de

In den vergangenen fünf Jahren stiegen die Mieten bei Wohnungen um durchschnittlich 13 Prozent an, so die Statistik Austria. Die Miete inklusive Betriebskosten beträgt dabei im Durchschnitt 7,8 Euro pro Quadratmeter. Mit solch hohen Kosten geben die österreichischen Haushalte etwa ein Viertel ihres Haushaltseinkommens für’s Wohnen aus.

Bei der Wohnungssuche oder Nachverhandlung mit Ihrem Vermieter sollten Sie daher wissen, worauf es ankommt! Einerseits ist die Höhe der zu bezahlenden Wohnungsmiete natürlich vom Mietsegment abhängig, also ob Sie eine Wohnung aus dem privaten Mietsegment, eine Genossenschaftswohnung oder eine Gemeindewohnung beziehen. Abgesehen davon spielen vor allem die bisherige Mietvertragsdauer und die Vertragsbefristung eine große Rolle!

Bisherige Mietvertragsdauer starker Faktor bei Miethöhe

Besonders deutliche Unterschiede bei der Höhe der Miete gibt es in Bezug auf die bisherige Mietvertragsdauer. Bei Neuverträgen (bis zu fünf Jahren bisheriger Mietdauer) betragen die Kosten durchschnittlich 7,6 Euro pro Quadratmeter, bei langfristigen Mietverträgen (mit über 30-jähriger Vertragsdauer) im Gegensatz dazu nur durchschnittlich 4,8 Euro inklusive Betriebskosten.

Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen wie die bisherige Mietvertragsdauer mit der durchschnittlichen Miethöhe (inklusive und exklusive Betriebskosten) in Zusammenhang steht.


Quelle: STATISTIK AUSTRIA, Mikrozensus 2013. – Arithmetisches Mittel.

Befristung des Mietverhältnisses: Vorgeschriebene Abschläge für befristete Verträge

Nun zur Befristung: Obwohl es gesetzlich vorgeschriebene Abschläge für befristete Mietverträge gibt, sieht die Realität leider anders aus. Befristete Mietverhältnisse bringen trotzdem höhere Mieten mit sich, dabei sind im Durchschnitt 8,7 Euro pro Quadratmeter inklusive Betriebskosten aufzuwenden. Im Vergleich dazu bringen unbefristete Verträge mit Kosten von 6,2 Euro eine Ersparnis von durchschnittlich knapp 29 Prozent.

Eigentlich sollte es jedoch umgekehrt sein: Das Gesetz gibt vor, dass befristete Mietverhältnisse um 25 Prozent günstiger sein müssen als unbefristete. Die vorgeschriebenen Befristungsabschläge werden in der Praxis jedoch leider weiterhin häufig ignoriert. Sollte Ihnen Ihr Mietzins zu hoch vorkommen, können Sie diesen mittels eines Antrags bei der zuständigen Schlichtungsstelle oder dem Bezirksgericht überprüfen lassen.

Altbauwohnungen: Gesetzlich geregelte Richtwerte

Was vielen Mietern nicht bewusst ist: Mieten für Altbauwohnungen sind gesetzlich geregelt – mehr als den sogenannten Richtwert darf ein Vermieter nicht verlangen. Mietervertretungen haben herausgefunden, dass trotzdem bei mittlerweile über 75 Prozent der Altbauwohnungen Mieten verlangt werden, die über dem gesetzlich zulässigen Ausmaß liegen.

Solche Mietvereinbarungen, die den Richtwert übersteigen, sind damit nichtig und die zu viel bezahlten Beträge können vom Mieter zurückverlangt werden! Besonders interessant ist das bei befristeten Verträgen: Für solche Wohnungen dürfen nur drei Viertel jenes Mietzinses verlangt werden, der für unbefristete Verträge gelten würde. Viele Vermieter übergehen aber diese gesetzliche Bestimmung stillschweigend und so bezahlen nicht wenige Mieter bei Altbauwohnungen mehrere tausend Euro im Jahr zu viel.

Österreichweit unterliegen zahlreiche Wohnungen dem Richtwertmietzins, in Wien allein sind es nahezu 300.000. Die wichtigsten Kriterien für die Anwendbarkeit des Richtwerts sind: Über die Website mietenchecker.at können Sie kostenlos von spezialisierten Rechtsanwälten prüfen lassen, ob Sie von unzulässig erhöhten Mieten betroffen sind. Falls ja, finanziert der Online-Service das Verfahren auf Absenkung des Mietzinses und bekommt im Erfolgsfall eine Provision.

Natürlich kann man ein solches Vorhaben auch auf eigene Faust führen, hierfür ist ein Antrag auf Absenkung des Mietzinses auf das gesetzlich zulässige Ausmaß bei der jeweils zuständigen Schlichtungsstelle zu stellen. Sollte es zu einem Verfahren vor der Schlichtungsstelle oder dem Bezirksgericht kommen, sind mögliche Anwaltskosten jedoch meist vom Mieter selbst zu tragen. Daher ist die Inanspruchnahme eines Services wie mietenchecker.at wohl eine einfachere und günstigere Lösung, um sein Recht auf Mietreduktion durchzusetzen.

Haushaltsversicherungen: Unterschiede bei Preisen und Konditionen

Zusätzlich können Sie Ihre Fixkosten bei der Mietwohnung reduzieren, indem Sie die Preise und Konditionen Ihrer Haushaltsversicherung vergleichen. Ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter kann Ihnen dabei nämlich bis zu 200 Euro pro Jahr einbringen! Es lohnt sich also einen genaueren Blick auf die eigenen Fixkosten zu werfen!

Kurz gesagt: Sparen Sie Geld, indem Sie Ihr derzeitiges Mietverhältnis überdenken und Ihre Miete näher überprüfen! Bevor Sie einen neuen Mietvertrag unterzeichnen oder Ihren derzeitigen verlängern, sollten Sie sich gut überlegen ob Sie das für Sie passende Mietsegment gewählt haben und ob ein unbefristetes oder befristetes Mietverhältnis für Sie sinnvoll wäre. Überprüfen Sie außerdem, ob der gesetzlich vorgeschriebene Abschlag bei Ihrer befristeten Wohnung eingehalten wird und/oder ob die Miethöhe Ihrer Altbauwohnung dem gesetzlichen Richtwert unterliegt. Diese Tipps helfen Ihnen einen hohen Anteil Ihrer Kosten bei der Mietwohnung zu reduzieren und einfach Geld zu sparen!
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Kommentare:

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Kommentare


durchblicker.at am 23.06.2015

Lieber Herr Sitar, sollte Ihnen etwas bei Ihrer Abrechnung der Nebenkosten ungerechtfertigt vorkommen, sollten Sie sich an die Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (https://www.wien.gv.at/wohnen/schlichtungsstelle/) wenden. Diese kann Ihnen in einem solchen Fall sicherlich am besten weiterhelfen. Liebe Grüße, Ihr durchblicker.at-Team

milan sitar am 21.06.2015

Hallo, In gemeinde 8740 Zeltweg, hat verwalter Ennstall Jahresabrechnung 2013 Heizkosten annuliert auf betrügerische art , soll ich jetz nachzahlen 400 euro Jahresabrechnung kostete fast 40 euro ! Auch Kaution für gleiche Wohnung bei Sparkasse 8740 Zeltweg ist weg, und Sparkasse weisst nicht wo mein Geld ist, dass das Kaution HEILIG ist ja bekannt, ich bin fasungslos!! Unglaublich-sie bekommen Unterlage ! Bitte um Antwot ! mfg. milansi

Nadija am 19.06.2015

Danke für eure Tips zum tema miete haushaltsversicherung usw mfg frau kuess nadja

durchblicker.at am 23.06.2015

Sehr geehrte Frau Pusztai, die Miete inklusive Betriebskosten entspricht der an die Hausverwaltung bezahlten Miete mit Betriebskosten, ohne enthaltene Heizungs- bzw. Warmwasserkosten. Dabei ist bereits die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Wir hoffen Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben. Liebe Grüße, Ihr durchblicker.at-Team

Andrea Pusztai am 19.06.2015

S.g. Damen und Herren, meine Frage lautet zu Ihrer BK-Tabelle: leider steht kein Wort bei der Berechnung der Miethöhen ob Warmwasser und Heizung die brutto BK beinhalten. Ich denke, nicht. Freu mich auf Ihre geschätzte prompte Antwort, mfg Andrea Pusztai

josef pernter am 19.06.2015

Liebes Team, in Innsbruck sind Miete im privaten Bereich mit m2 Preisen incl. Betriebskosten zwischen 13,- und 15,-- Euro normal. Mieten von unter 8,-- Euro sind nicht realistisch. Bitte bei euren Vergleichen regionale Unterschiede berücksichtigen. Josef Pernter