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Hochwasser-Schäden: Was Gebäude-, Kfz- und Reiseversicherungen abdecken

Verfasst am 05.06.2013


Das letzte Jahrhundert-Hochwasser 2002 hat laut hydrographischem Dienst einen wirtschaftlichen Schaden von rund 3 Mrd. Euro verursacht. Nur 420 Mio. Euro davon deckten die Versicherungen. Robuste Schätzungen über das Schadensausmaß des aktuellen Hochwassers liegen noch nicht vor. Betroffen waren diesmal aber nicht nur Hausbesitzer sondern auch zahlreiche Urlauber. Welche Schäden Gebäude-, Kfz- und Reiseversicherungen abdecken, hat das Verbraucherportal durchblicker.at


Bereits beim Jahrhundert-Hochwasser im Jahr 2002 mussten viele Hausbesitzer schmerzlich erfahren, dass Versicherungen bei Naturkatastrophen keinen umfassenden Schutz bieten. Auch nach dem aktuellen Hochwasser werden die Versicherungen nur einen geringen Teil der Schäden an Gebäuden und Wohnungsinhalt abdecken. Dennoch empfiehlt sich ein genauer Blick in alle bestehenden Verträge, rät das Verbraucher-Portal durchblicker.at. Denn während Gebäudeversicherungen tatsächlich nur einen Teil der Schäden begleichen, bieten andere Versicherungen wie Kfz-Kasko- und Reiseversicherungen in ihren Geltungsbereichen durchaus umfassenden Versicherungsschutz.

Kfz- und Reiseversicherung decken Hochwasserschäden

„Wer z.B. den Urlaub am langen Wochenende in Westösterreich zwangsweise verlängern musste, sollte seine Reiseversicherung überprüfen, die er extra abgeschlossen hat, oder womöglich automatisch über seine Kreditkarte abgeschlossen hat. Wenn man wegen Hochwasser-Einbruchs am Heimat- oder am Urlaubsort vorzeitig abreisen muss oder erst verspätet abreisen kann, übernimmt eine Reiseabbruchversicherung die entstehenden zusätzlichen Kosten in der Regel zur Gänze“, so durchblicker-Experte Reinhold Baudisch. Ein Hochwasser-Schaden am Kfz wird von Teil- und Vollkaskoversicherungen ebenso gedeckt, wenn man nicht – wie jetzt einige Hochwasser-Touristen – mit seinem Pkw mutwillig in ein Hochwassergebiet fährt.

Gebäudeversicherungen decken nur einen kleinen Teil des Schadens

Die große Zahl der Haushalts- und Eigenheimversicherungen bietet im Falle eines Hochwasser-Schadens dagegen nur sehr geringen Schutz. Im Durchschnitt bewegen sich die Deckungssummen der einzelnen Anbieter zwischen 4.000 und 10.000 Euro. Durch eine “Deckungserweiterung bei außergewöhnlichen Naturereignissen“ lässt sich die Katastrophendeckung bei vielen Anbietern noch weiter aufstocken, allerdings bietet keine Versicherung einen 100%-igen Schutz. Wer einen solchen Zusatz wählt, muss außerdem eine spürbar teurere Versicherungsprämie in Kauf nehmen, und die Erweiterungen stehen meistens nur Hausbesitzern offen, die ihr Eigenheim außerhalb von Hochwasser-Zonen errichtet haben. Einen Vergleich der Deckungssummen für Hochwasserschäden kann man kostenlos im Eigenheimversicherungsrechner oder in einer Auflistung des Versicherungsverbands Österreich abrufen.

Versicherungen zeigen sich unbürokratisch – Probleme nur bei grober Fahrlässigkeit

Bei der Bearbeitung der Fälle erweisen sich die Versicherungen aktuell dafür sehr unbürokratisch. „Die meisten haben nicht nur Hotlines eingerichtet, sondern angesichts des erwarteten Ansturms von Schadensmeldungen auch vereinfachte Abwicklungsverfahren eingerichtet. Eine Versicherung hat uns sogar mitgeteilt, dass sie mit einem Bus voller Schaden-Experten in den Hochwassergebieten unterwegs ist, um vor Ort rasch die Schäden aufzunehmen. Bei fast allen Versicherern können die Betroffenen jedoch mit Online-Schadenformularen und Foto-Belegen die entstandenen Schäden selbst erfassen“, berichtet Baudisch. Probleme bei der Auszahlung sind laut dem Experten von durchblicker.at nur dann zu erwarten, wenn man bei der Schadensmeldung Angaben macht, die auf grobe Fahrlässigkeit hindeuten – z.B. wenn man sein Kfz nicht aus der Risikozone entfernt hat, obwohl bekannt war, dass der Wasserstand weiter steigt, oder man trotz herannahenden Hochwassers zumutbare Sicherungsmaßnahmen wie das Schließen von Kellerfenstern nicht durchgeführt hat, obwohl die Hauseigentümer zuhause waren.

Katastrophenfonds helfen zusätzlich

Zusätzliche finanzielle Hilfe für betroffene Privatpersonen ermöglichen unabhängig von den Versicherungen mehrere Katastrophenfonds. Neben der Katastrophenhilfe von Bund und Ländern haben auch der ÖGB und die Arbeiterkammer (AK) solche Katastrophenfonds eingerichtet. Die AK organisiert für Angestellte außerdem zusätzliche Kredite, für die sie die Zinsen übernimmt. Voraussetzung dafür ist, dass der Antragsteller Unterstützung aus dem Katastrophenfonds des Landes erhalten hat. Einige Banken haben darüber hinaus selbst "Soforthilfe-Finanzierungsangebote zum Selbstkostenpreis" angekündigt. Die Abwicklung und die Fristen für die Hilfe aus den Katastrophenfonds der Länder sind in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Daher empfiehlt es sich, für nähere Informationen mit der Heimatgemeinde in Kontakt zu treten.

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