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Der Wind, der Wind, das himmlische Kind oder: Wie ist das eigentlich mit Sturmschäden?

Verfasst am 27.09.2013


Zugegeben, wir haben es in den letzten Tagen alle schon gemerkt: der Sommer ist nun endgültig vorbei. Regen, Wind und Unwetter werden wohl in nächster Zeit häufiger zu unseren Begleitern zählen. Wenn es herbstelt, gibt es ab und an auch eine stärkere Böe und manchmal passiert durch einen Sturm sogar noch Schlimmeres.

Day after a heavy summer storm, Kanada

Doch was tun, wenn durch den Wind ein Schaden am Dach verursacht wird? Oder aber, wenn ein Ast die Windschutzscheibe erwischt?
Wir von durchblicker.at haben für Sie alles Wissenswerte zum Thema Sturmschäden zusammengefasst.

Alles rund ums Haus

Eigentlich klingt es im ersten Moment ja total simpel: Das Haus ist beschädigt, das ist doch sicherlich ein Fall für die Versicherung! Wenn man sich jedoch überlegt, dass in der Regel die Versicherung des Schadenverursachers haftet, wird die Sache jedoch etwas komplizierter. Oder kennen Sie eine Windböe mit Haftpflichtversicherung?
Ab 60km/h ist von einem Sturm die Rede, für den dann eine sogenannte Sturmversicherung aufkommt. Diese ist in der Regel in der Eigenheimversicherung inkludiert. Sollte in Folge eines Schadens auch innerhalb eines Hauses bzw. einer Wohnung etwas beschädigt werden, so kommt grundsätzlich die Haushaltsversicherung auf. Wichtig in diesem Zusammenhang: Gehen Sie immer auf Nummer sicher und kontrollieren Sie Ihre Polizzen auf die Deckungen im Rahmen von Umweltschäden. Wenn Sie in unserem Eigenheimversicherungsrechner oder dem Haushaltsversicherungsrechner einen Vergleich erstellen, sehen Sie in den Details die Deckungen der einzelnen Produkte bei Sturm und anderen Umwelteinflüssen.

Alles rund ums Auto

Nicht nur das Wohnobjekt, auch das KFZ kann in Folge eines Unwetters in Mitleidenschaft gezogen werden.
Wie verhält es sich also, wenn der Ast das Auto in Mitleidenschaft zieht? Hier haben Sie nur Chancen auf finanzielle Wiedergutmachung seitens der Versicherung, wenn Sie tatsächlich eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben. Schutz vor Naturkatastrophen ist in der Regel im Bereich einer Elementarkasko gedeckt. Ähnlich verhält es sich auch bei Motorrädern und Elektro-Fahrrädern. Ist der Schutz gegeben, so betrifft er in der Regel sowohl stillstehende als auch fahrende KFZ. Aufgrund des unterschiedlichen Vokabulars der einzelnen Anbieter empfehlen wir jedoch eine Prüfung der Polizze. Sollten Sie auf durchblicker.at einen KFZ-Vergleich rechnen, sehen Sie in Details ganz übersichtlich, wie die Deckungen im individuellen Fall aussehen.

Schaden – was tun?

Sollten tatsächlich einmal der schlimmste aller Fälle eintreten und Sie von einem Sturmschaden betroffen sein, so empfehlen wir, sich wie folgt zu verhalten: Zuallererst gilt es abzuwarten, bis sich das Unwetter wieder verzogen hat. Spielen Sie nicht den Helden, es kommt immer wieder zu Verletzungen in diesem Zusammenhang. Nachdem sich der Sturm verzogen hat, können Sie sich daran machen, die Schadenstelle abzusichern.
Manche Versicherungen bieten in solchen Fällen Soforthilfe im Rahmen eines Assistance-Paketes an. Kontrollieren Sie am besten vorab bzw. direkt in ihrem durchblicker.at-Vergleich ob Sie ein solches Paket inkludiert haben.
Ansonsten gilt es, vor allem bei Schäden mit Bäumen, die Polizei oder Feuerwehr zu benachrichtigen, damit diese sich um die Beseitigung von Ästen etc. kümmern kann. Außerdem müssen Sie die Versicherung schnellstmöglich zu informieren, damit Sie möglichst rasch mit Unterstützung rechnen können und wissen, wie Sie mit der Schadensabwicklung effektiv umgehen sollen.

Eine genauere Auseinandersetzung mit den Deckungen in der Haushalts- und KFZ-Versicherung zeigt also, dass Sturmschäden sehr wohl gedeckt sein können. Allerdings liegt es am Versicherten selbst, herauszufinden, in welchem Umfang und zu welchen Konditionen die Absicherung bei einem Unwetter-Schadensfall gegeben sind. In diesem Sinne: werfen Sie lieber nochmals einen Blick in Ihren Versicherungsvertrag oder vergleichen Sie die Anbieter auf durchblicker, denn nur dann wissen Sie ganz genau, wie Sie im Schadensfall geschützt sind.

Foto: marcfotodesign - Fotolia.com

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