Vorsicht beim Handyparken: Strafe trotz ausgefülltem Handy-Parkschein
Verfasst am 30.08.2016
Es klingt absurd, aber es kommt vor: Trotz ausgefülltem Handy-Parkschein winkt eine Strafe. Aber wie ist das möglich und was lässt sich dagegen unternehmen? Wir klären Sie auf.
Foto: Martin Novak / Shutterstock.com
Manchmal geht es einfach schief: Parkschein über’s Handy ausgefüllt, aber bei der Rückkehr zum Auto wartet eine böse Überraschung in Form eines Strafzettels. Leider kommen solche Fälle immer wieder einmal vor – trotz aktivem, mobilem Parkschein. Damit Ihnen das nicht passiert, sollten Sie Folgendes beachten.
5 wichtige Tipps für's Handyparken
1) Füllen Sie den Parkschein immer im Auto aus und warten Sie im Fahrzeug bis Sie eine Bestätigung bekommen – dies kann einige Sekunden oder Minuten in Anspruch nehmen. Wenn Sie das Auto jedoch davor verlassen, haben Sie in diesem Zeitraum keinen gültigen Parkschein und können eine Strafe kassieren.2) Vergewissern Sie sich, dass Sie bei der Buchung über die App das jeweils benötigte Kennzeichen wählen, wenn Sie mehrere Fahrzeuge zur Auswahl haben.
3) Wenn die Buchung aufgrund von Netzwerkfehlern nicht durchgeführt werden kann, können Sie diese per SMS vornehmen.
4) Bei der SMS-Buchung sollten Sie gut darauf achten, dass Sie dir richtige Uhrzeit und Parkdauer sowie das richtige Kennzeichen angeben. Das Verschreiben bei der SMS-Buchung ist nämlich der häufigste Fehler.
5) Für den Fall, dass auch hier technische Probleme auftreten, empfiehlt es sich immer einen Papier-Parkschein im Auto dabei zu haben.
Wenn trotzdem eine Strafe winkt
Falls es trotz gültigem Parkschein zur Strafe kommt, wenden Sie sich im ersten Schritt am besten an den Betreiber für Handy-Parkscheine. Dieser kann mithilfe einer Kopie des Strafmandats, Logfiles und Ihrer Transaktionsnummer festlegen, wann der Parkschein genau ausgefüllt wurde und zu welchem Zeitpunkt dieser gültig war. Sprich: Es kann nachvollzogen werden, bei wem der Fehler liegt.Falls ein technischer Defekt auf der Seite des App-Betreibers schuld ist, zahlt dieser auch gegebenenfalls. Bei anhaltenden Unklarheiten oder im Zweifelsfall empfiehlt es sich jedenfalls beim persönlichen Autofahrerclub nachzufragen.
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Kommentare:
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durchblicker.at am 06.09.2016
Liebe Frau Vunetich, Sie sollten den Parkschein unbedingt rechtzeitig verlängern (spätestens 10 Minuten vor Ablauf des bisherigen Parkscheins). So können Sie die Bestätigung für die Verlängerung rechtzeitig erhalten bevor der alte Parkschein abläuft. Falls Sie bis zu diesem Zeitpunkt keine Bestätigung bekommen, sollten Sie zurück zum Auto und die Verlängerung (wie im Artikel beschrieben) anders vornehmen. Liebe Grüße, Ihr durchblicker.at-Team
Helene Vunetich am 04.09.2016
Was kann passieren, wenn ich den Parkschein verlängern will und nicht beim Auto bin?
durchblicker.at am 06.09.2016
Lieber Herr Mülleitner, leider gibt es keine einheitlichen Anleitungen, denn je nach Örtlichkeit gibt es unterschiedliche Anbieter. Für Wien finden Sie beispielsweise hier weitere Informationen: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/finanzielles/rechnungswesen/abgaben/handyparken.html Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten. Liebe Grüße, Ihr durchblicker.at-Team
dipl.ing.h.mülleitner am 04.09.2016
Gibt ves für Handyparken eine einheitliche Anleitung, ev. schriftlich? A.) für österreich B.) für EU ? C.) für Europa? D.) übrige Welt? Wie kann man diese erhalten? (Bin zwar techniker aber 80 und nicht mehr ganz . . . up to date! )
Sabine P am 17.03.2023
Leider mir passiert. Um einen Termin genau einzuhalten, den Parkschein am Handy während des Gehens ausgefüllt. Beim Eintreffen zum Fahrzeug, Strafzettel...2 Minuten waren zwischen Strafe und Parkschein. Man darf sich leider keine Kulanz erwarten und die Parkgebühr, die man bezahlt hat, kann man als Spende ansehen.