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Neuwagen werden teurer: Ab September WLTP-Messverfahren

Verfasst am 06.07.2018


Ab 1. September muss der Normverbrauch neu zugelassener PKWs nach dem Messverfahren WLTP getestet werden. Warum das Auswirkungen auf die Normverbrauchsabgabe (NoVA) hat und neue Autos damit teurer werden, erfahren Sie hier!

WLTP
Foto: janon kas/shutterstock.com

Für neu zugelassene Autos muss ab 1. September das neue Testverfahren WLTP im Rahmen der EU-Typengenehmigung zum Einsatz kommen. Damit sollen die Abgasemissionen (Schadstoff- und CO2-Emissionen) sowie der Kraftstoff- bzw. Stromverbrauch von Fahrzeugen realistischer gemessen werden. Im Vergleich zum bisher angewandten Messverfahren NEFZ werden hierbei in der Regel deutlich höhere Verbrauchswerte bei ein und demselben Fahrzeug gemessen. Diese liegen bei WLTP durchschnittlich um 20 Prozent höher, was vor allem daran liege, dass wesentlich strengere Anforderungen und geringere Testtoleranzen bei Temperatur, Rollwiderstand etc. herrschen. Zudem wirkt sich dann die KFZ-Ausstattung, die den Verbrauch erhöht, zusätzlich auf den CO2-Wert aus.

WLTP wirkt sich auf Autopreise aus

Da sich die Normverbrauchsabgabe (NoVA) auf Basis des CO2-Ausstoßes berechnet, hat die Umstellung auf WLTP auch Auswirkungen auf die Autopreise. Aufgrund des höher berechneten CO2-Werts steigt die NoVA laut Schätzungen von Branchenexperten in der Regel um 2 bis 3 Prozentpunkte. Der ÖAMTC fordert daher nun die Anpassung der NoVA-Sätze und veranschaulicht die möglichen Auswirkungen auf Neuwagenkäuferinnen und -käufer: Bei einer NoVA-Steigerung von 3 Prozentpunkten und einem bisherigen Preis von 32.700 Euro für einen neuen PKW, bedeutet dies eine Erhöhung von 900 Euro und einem neuen Preis von 33.600 Euro für dasselbe Fahrzeug.

Autokauf geplant? Das sollten Sie beachten!

Was gilt es nun zu beachten, wenn bereits ein Angebot vorliegt oder Kaufvertrag unterzeichnet wurde? Erhöht sich der Preis zwischen Angebotslegung und Unterzeichnung des Kaufvertrags, können Sie noch entscheiden, ob Sie das Angebot mit dem neuen Preis annehmen oder nicht. Preiserhöhungen nach der Vertragsunterzeichnung ohne detaillierte Vereinbarung sind hingegen verboten und müssen nicht akzeptiert werden bzw. berechtigen zur Vertragsauflösung.

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Kommentare:

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Kommentare


Harald am 06.07.2018

Andere Frage damals anno dazumal Auto ohne Katasylotor wurde mehr gepickt( höher besteuert). Warum wird bei Diesel ohne Partikelfilter nicht auch diese Erhöhung beansprucht, wäre Mal ein Mitgrund auf eine neuere Modell umzusteigen. Mal dieses den Politikern vorschlagen. Mann sieht oft Diesel Fahrzeuge wo nur Dreck rauskommt. Echt zum kotzen ich habe den SCR Katalysator. Mfg Harald.