10 Verkehrsirrtümer: Das hat (fast) jeder Österreicher schon mal falsch gemacht
Verfasst am 11.10.2019
Wer kennt sie nicht, die ewigen Mythen im österreichischen Straßenverkehr? Aber sind Flip-Flops nun verboten, darf man bei einer roten Ampel telefonieren und hat beim Auffahrunfall wirklich immer der Hintere Schuld? Hier erfahren Sie 10 gängige Irrtümer und mindestens einen Fehler sieht man ständig auf Österreichs Straßen.
Foto: Velimir Isaevich/shutterstock.com
Winterreifen wirklich nur im Winter?
Die „situative Winterreifenpflicht“, die Schnee, Matsch und Eis betrifft, gilt in Österreich an und für sich von 1. November bis 15. April. Wer glaubt, davor oder danach aus dem Schneider zu sein, kann sich jedoch irren: Schneit es beispielsweise außerhalb des Zeitraums und sind Sie ohne Winterreifen unterwegs, kann es bei einem Unfall Probleme mit der Versicherung geben.Reißverschluss-System: Am Anfang oder Ende die Spur wechseln?
Bei einer Verengung der Fahrbahn gilt bekannterweise das Reißverschluss-System. Wussten Sie aber, dass man sich hierbei erst im Endbereich bzw. im letzten Drittel einordnen sollte? So wird der Verkehrsfluss weniger gestört.Die Autoversicherung braucht einen später nicht mehr zu interessieren?
„Wenn die Autoversicherung einmal in der Tasche ist, ist es unnötig später nochmal einen Blick darauf zu werfen“ – stimmt nicht. Tatsächlich sollten Sie Ihre Autoversicherung alle zwei bis drei Jahre überprüfen. Einerseits was die Deckung betrifft: Brauchen Sie beispielsweise wirklich noch Voll- oder Teilkasko oder hat sich sonst etwas geändert? Andererseits was den Preis betrifft: Gibt es aktuell bessere Angebote am Markt? Vergleichen Sie die Angebote für Ihren aktuellen Bedarf bequem und wechseln oder schließen Sie einfach online ab. So sind Sie optimal zum guten Preis abgesichert!Parkschaden: Zettel an die Windschutzscheibe und tschüss?
Ein weit verbreiteter Mythos: Bei einem kleinen Parkschaden genügt es, Kontaktdaten am betroffenen Fahrzeug zu hinterlassen, bevor man das Weite sucht. Auch bei einem kleinen Parkschaden muss der Unfallhergang jedoch geklärt werden, daher sollten Sie entweder auf den anderen Fahrzeuglenker warten oder den Vorfall gleich Polizei persönlich oder telefonisch melden. Für Ungeduldige kann es aufgrund einer Anzeige wegen Fahrerflucht unangenehm und teuer werden.Mit Flip-Flops oder barfuß ist Autofahren verboten?
Weder barfuß Autofahren noch Flip-Flops oder anderes Schuhwerk ist verboten – aber auch hier gilt: Die Versicherung sieht genau hin. Wer mit Flip-Flops oder ähnlichem hinter dem Steuer sitzt und in einen Unfall verwickelt ist, dem kann aufgrund verminderter Reaktionsfähigkeit ein (Mit)verschulden von der Versicherung des anderen Unfallbeteiligten vorgeworfen werden. Das kann zum Beispiel bei einem Auffahrunfall mit Personenschaden zu strafrechtlichen Konsequenzen führen, wenn der Verkehrsunfall durch das Schuhwerk mitverursacht oder begünstigt wurde. Die eigene Kaskoversicherung kann hingegen wegen grober Fahrlässigkeit die Deckung ablehnen.Unfall: Stehen bleiben oder Straße räumen?
Auch wenn es gut gemeint ist – nach einem Unfall sollten die Fahrzeuge zur Klärung des Unfallhergangs NICHT auf der Unfallstelle belassen werden. Bei noch fahrtüchtigen Fahrzeugen muss die Straße geräumt werden – zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit aller anderen Verkehrsteilnehmer. Daher gilt: Zuerst Unfallstelle absichern, dann Polizei verständigen und anschließend Unfall dokumentieren und auf die Polizei warten.Vorrang im Kreisverkehr: Wirklich eindeutig?
So verrückt es auch klingen mag: Ohne entsprechendes Vorrangschild gilt auch im Kreisverkehr Vorrang für den Rechtkommenden. Da hierzulande aber der Großteil der Kreisverkehre eine entsprechende Beschilderung hat, haben in Österreich meist die Fahrzeuge IM Kreisverkehr Vorrang.Wer steht, darf telefonieren – oder doch nicht?
Teilweise – das hängt von der Verkehrssituation ab, also ob Sie sich in einem „fließenden“ oder „ruhenden“ Verkehr befinden. Nur bei Letzterem dürfen Sie ohne Freisprecheinrichtung telefonieren, aber was heißt ruhender Verkehr? Genau das ist wichtig zu wissen: Als ruhender Verkehr gilt zum Beispiel eine rote Ampel oder ein erheblicher Stau mit Stillstand. Als fließender Verkehr gilt hingegen eine Stopptafel oder ein Stau mit Stop-and-Go – also immer dann, wenn man das Auto verkehrsbedingt anhält und die Situation jederzeit erfordern könnte, weiterzufahren.Aber auch bei ruhendem Verkehr ist Vorsicht angesagt, denn das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung darf eine angemessene Reaktion auf die Verkehrssituation nicht beeinträchtigen – ansonsten kann es wegen Mitschuld oder grober Fahrlässigkeit Probleme mit der Versicherung geben. Wenn Sie sicher gehen möchten, nutzen Sie daher lieber immer eine Freisprecheinrichtung.
Hat der Auffahrende tatsächlich immer Schuld?
Der Auffahrende hat in den meisten Fällen (Mit)schuld an einem Autounfall, da er für das Einhalten eines ausreichenden Sicherheitsabstandes verantwortlich ist. Trotzdem gibt es Ausnahmen, in denen der vordere Fahrer zumindest Teilschuld hat – so auch bei einer grundlosen Vollbremsung. Gut zu wissen: Hierzu zählen auch extremes Abbremsen vor Kleintieren (wie Igel oder Hasen) sowie vor Blitzern und Parklücken oder auch ein plötzlicher Fahrstreifenwechsel.Ist rechts überholen immer verboten?
Nicht immer! Innerhalb des Ortsgebiets dürfen Sie frei wählen, auf welcher Seite Sie schneller fahren als Ihr Vordermann. Wenn Sie links abbiegende Fahrzeuge oder Schienenfahrzeuge überholen möchten, müssen Sie das sogar über den rechten Fahrstreifen machen (außer es ist baulich nicht möglich). Auf Autobahnen dürfen Sie nur rechts schneller fahren, wenn auf allen Spuren bei dichtem Verkehr langsam gefahren wird – sowie auf dem Beschleunigungsstreifen. Ansonsten gilt aber immer: Links überholen.Jetzt mehr erfahren:
Jetzt Beratung vereinbaren
Sprechen Sie mit unseren Experten, unverbindlich & kostenlos!
Kommentare:
AbschickenKommentare
Manfred Poppe am 14.10.2019
Wenn z.B. Sonntag morgen auf der Südautobahn ein Auto auf der mittleren Spur mit ca.110 kmh fährt und wird von einen PKW mit ca.112 kmh überholt, kann Ich da rechts vorbeifahren?
durchblicker.at am 15.10.2019
Lieber Herr Poppe, auf Autobahnen dürfen Sie nur rechts schneller fahren, wenn auf allen Spuren bei dichtem Verkehr langsam gefahren wird. Das passiert vorrangig bei der Bildung oder Auflösung eines Staus. Liebe Grüße, Ihr durchblicker.at-Team