Bitte aktivieren Sie Javascript!
Sie verwenden einen alten Browser. Um alle durchblicker Funktionalitäten zu nutzen verwenden Sie bitte einen aktuellen Browser zB. Microsoft Edge

01 / 30 60 900

Mo - Fr 8:00 - 18:00 Uhr

Kfz ummelden in Österreich

Namensänderung oder neue Adresse: das ist beim Auto Ummelden wichtig
  • Mit einer Adressänderung kann eine Kfz Ummeldung notwendig sein
  • Die Fristen für die Auto Ummeldung sind relativ kurz gefasst
  • Eine Ummeldung kann hohe Kosten verursachen - sparen Sie daher bei Ihrer Versicherung!
Branchensieger versicherungen
Jetzt bei der Kfz Versicherung sparen:Versicherung wechselnVersicherung wechselnUmmeldung - mehr erfahren

Im Überblick

Umzug: Kfz Ummeldung erforderlich?

Beim Umzug ist vieles zu beachten. Als Kfz Halter kann eine Adressänderung zudem auch bedeuten, dass Sie Ihr Kfz ummelden müssen. Ob eine Kfz Ummeldung in Österreich notwendig ist, kommt ganz darauf an, wohin Sie Ihren Hauptwohnsitz verlegen. Wir haben die drei unterschiedlichen Szenarien beim Umzug im Zusammenhang mit der Kfz Ummeldung für Sie kurz zusammengefasst.

Neue Adresse
Behörden­abkürzung
zuständige Behörde
Um­meldung notwendig
Auswir­kungen auf die digitale Vignette
bleibt gleich
bleibt gleich
nein
nein
ändert sich
bleibt gleich
ja
ja
ändert sich
ändert sich
ja
ja

Sowohl Szenario 2 als auch Szenario 3 haben Auswirkungen auf die digitale Vignette: da bei der digitalen Vignette Ihr Kfz-Kennzeichen hinterlegt ist, muss die Asfinag Änderungen beim Kennzeichen im Zusammenhang mit der digitalen Vignette aktualisieren. Hierfür fallen 18 Euro Bearbeitungsgebühr seitens der Asfinag an.

Auto ummelden beim Umzug

Szenario 1:
Behördenabkürzung bleibt unverändert

Unter Behördenabkürzung  versteht man den ersten oder die ersten beiden Buchstaben auf der Kennzeichentafel. Zum Beispiel steht “W” für Wien, “KL” für Klagenfurt oder “PL” für St Pölten/Land. Bei einem Umzug innerhalb Wiens bleibt die Behördenbezeichnung beispielsweise unverändert und es sind keine weiteren Schritte bezüglich der Kfz Ummeldung notwendig, da es keinen Behördenwechsel gibt.

Szenario 2:
Teilsprengelwechsel: Behördenabkürzung ändert sich, zuständige Zulassungsbehörde bleibt gleich

Es gibt in Österreich vereinzelt Städte, die zentral von der gleichen Zulassungsbehörde verwaltet werden, aber eine andere Behördenabkürzung haben. Darunter fallen zum Beispiel St. Pölten, Wiener Neustadt und Schwechat.

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz von Wiener Neustadt nach St. Pölten wechseln, dann handelt es sich um einen Teilsprengelwechsel:  Die zuständige Zulassungsbehörde (Landespolizeidirektion Niederösterreich) bleibt gleich, während sich aber die Behördenabkürzung auf Ihrem Kennzeichen von „WN“ zu „PL“ ändert. Kontaktieren Sie die Zulassungsstelle Ihrer Versicherung für den Kennzeichenwechsel.

Zulassungsbehörden in Österreich: mit einem Klick auf das gewünschte Bundesland sehen Sie die jeweiligen Zulassungsbehörden. Die zuständige Zulassungsbehörde ist meist die Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat. In bestimmten Gebieten kann die zuständige Behörde auch die Landespolizeidirektion sein.

Szenario 3:
Behördenabkürzung und zuständige Behörde ändern sich

Wird durch den Umzug und Ihren neuen Hauptwohnsitz eine andere Zulassungsbehörde zuständig und das Behördenkennzeichen verändert sich, dann muss eine Abmeldung und eine neue Anmeldung des Kfz erfolgen. Sowohl Abmeldung als auch Anmeldung des Fahrzeugs sind bei einer Zulassungsstelle im Bezirk des neuen Hauptwohnsitzes durchzuführen.

Welche Fristen gelten bei der Ummeldung?

Die Fristen bei der Auto-Ummeldung sind relativ kurz. Vor allem bei der Neuanmeldung des Hauptwohnsitzes muss auch die Kfz Ummeldung innerhalb der Meldefrist von 3 Tagen nach Bezug erfolgen.

Auch wenn die Fristen kurz und der Aufwand der Ummeldung teilweise nicht unerheblich sind, sollten diese nicht ausgereizt werden. Bei Verabsäumung der rechtzeitigen Ummeldung drohen Verwaltungsstrafen.

Behörden­abkürzung
zuständige Behörde
Frist der Meldung
Szenario 2
ändert sich
bleibt gleich
innerhalb einer Woche nach Adress­änderung
Szenario 3
ändert sich
ändert sich
gemeinsam mit der Anmeldung Ihres Haupt­wohnsitzes

Auto ummelden: was muss ich mitbringen?

Erfolgt die Ummeldung des Fahrzeugs aus den in Szenario 3 genannten Gründen – neue zuständige Behörde & neue Behördenbezeichnung – dann sind jene Unterlagen erforderlich, die auch für die allgemeine Kfz-Zulassung notwendig sind:

  • Ausweis wie Führerschein oder Reisepass

  • Genehmigungsnachweis (z.B. Typenschein, Einzel-Genehmigungsnachweis, COC-Papier)

  • Kaufvertrag oder Benützungs­überlassungserklärung

  • Versicherungsbestätigung

  • Welche weiteren Unterlagen für die Anmeldung bei Firmenfahrzeugen notwendig sind, finden Sie im durchblicker Ratgeber

Das Fahrzeug muss für die Anmeldung natürlich auch über ein gültiges Pickerl verfügen. Seit 1. März 2020 gilt für Motorräder und Mopeds ein neues Begutachtungsintervall.

Wissenswertes zur Kfz Ummeldung

Häufige Fragen

  • Auto ummelden bei Namensänderung?

    Änderungen beim Namen und/oder Familienstand (zum Beispiel im Zuge einer Hochzeit oder Scheidung) werden durch die Meldung an die Einwohnerbehörde erfasst. Die aktualisierten Daten werden automatisch an die Zulassungsbehörde weitergegeben. Wenn nicht gewünscht, muss keine Änderung im Zulassungsschein erfolgen. Erfolgt die Namensänderung weil sich der Halter des Fahrzeugs ändert, dann ist eine Kfz Neuanmeldung erforderlich.

  • Wo muss die Kfz Ummeldung in Österreich erfolgen?

    Beim Umzug ist die Zulassungsstelle einer Kfz-Haftpflichtversicherung Ihres neuen Hauptwohnsitzes die richtige Anlaufstelle für die Kfz Ummeldung. Mit dem durchblicker Zulassungsstellen Finder sehen Sie die verfügbaren Zulassungsstellen in Ihrem Bezirk auf einen Blick.

  • Wie wirkt sich die Kfz Ummeldung auf die digitale Vignette aus?

    Sobald sich Ihr Kfz-Kennzeichen ändert, hat das Auswirkungen auf Ihre digitale Vignette (sofern vor der Ummeldung eine digitale Vignette aktiv war). Ihr Kfz-Kennzeichen ist der digitalen Vignette zugeordnet. Bei der Anpassung des hinterlegten Kennzeichens zur digitalen Vignette fallen seitens der Asfinag Bearbeitungsgebühren von 18 Euro an.

So viel kostet Kfz ummelden in Österreich

Die Kosten der Ummeldung im Überblick

Szenario 2: Eine neue Kennzeichentafel wird benötigt, dafür fallen Kosten für Nummernschild und Begutachtungsplakette an:

Kenn­zeichentafel
Begut­achtungs­plakette
PKW & LKW
23 €
2,30 €
Motorrad
13 €
2,30 €
Moped
8,50 €
2,30 €
Anhänger
11,50 €
2,30 €
Zugmaschine
11,50 €
2,30 €

Stand: April 2024

Szenario 3: Das Auto oder Motorrad muss umgemeldet werden, da sich auch die zuständige Zulassungsbehörde ändert. Das Kfz muss ab- und wieder angemeldet werden, womit die Kosten auch jenen der “gewöhnlichen” Zulassung entsprechen:

Kosten Kfz Ummeldung
Behördenanteil
119,80 €
Bearbeitungsleistung
60,80 €
Abfrage Zentrales Melderegister
1,10 €
Begutachtungsplakette
2,30 €
Kennzeichentafel
variiert nach Art des Fahrzeugs
Zulassungsschein im Scheckkartenformat (optional)
28,10 €

Stand: April 2024

Auto ummelden – eine Beispielrechnung

Angenommen, Sie verlegen Ihren Hauptwohnsitz von Klagenfurt nach Wien und sind Fahrzeughalter eines Pkws. In diesem Fall müssen Sie für die Ummeldung Ihr Auto bei einer Zulassungsstelle in Wien ab- und wieder neu anmelden lassen. Dafür fallen Kosten in Höhe von 207 Euro an.

Möchten Sie auch Ihren Zulassungsschein (wieder) im Scheckkartenformat erhalten, dann sind nochmal 28,10 Euro fällig, in Summe kostet die Auto Ummeldung in Österreich dann 235,10 Euro. Sie können anstatt des Scheckkartenformats auch einen Zulassungsschein im Papierformat beantragen, dann würden die 28,10 Euro entfallen.

Änderungen im Zulassungsschein

Namens-, Adress- oder sonstige Änderungen wie der Einbau einer Anhängerkupplung können bedeuten, dass ein neuer Zulassungsschein ausgestellt werden muss. Werden Änderungen beim Scheckkartenzulassungsschein vorgenommen, dann müssen Sie die Kosten für den neuen Zulassungsschein in Höhe von 28,10 Euro übernehmen. Alternativ können Sie auch auf die Papiervariante des Zulassungsscheins wechseln und so die Scheckkartengebühren einsparen.

Bei folgenden Änderungen ist keine Anpassung im Zulassungsschein notwendig:

  • Namensänderung (z.B: nach Hochzeit, Scheidung)

  • Änderung des Hauptwohnsitzes, wenn dieser im gleichen örtlichen Wirkungsbereich der Behörde und in der Gemeinde mit derselben Behördenabkürzung im Kennzeichen bleibt

Bei Namens- und Adressänderungen ist es dennoch ratsam, Ihre Versicherung über die Neuerungen zu informieren. So bleiben Ihre Versicherungsverträge stets aktuell.

durchblicker - Tipp

Die Kfz Ummeldung kann teuer werden, vor allem wenn das Fahrzeug neu angemeldet werden muss. Nutzen Sie daher die Chance und sparen Sie bei Ihrer Kfz Versicherung mit dem praktischen online Vergleich von durchblicker.

Jetzt vergleichen

Gut zu wissen

Kfz Ummeldung bei Halterwechsel

Verändert sich der im Zulassungsschein eingetragene Halter eines Fahrzeugs, dann muss das Fahrzeug auf den neuen Halter angemeldet werden. In der Regel wird der ehemalige Fahrzeughalter den Versicherungsschutz mit der Abmeldung kündigen. Der neue Fahrzeughalter muss somit für das Fahrzeug auch eine entsprechende Kfz-Versicherung abschließen.

Österreichs größtes Tarifvergleichsportal

Entdecken, vergleichen & durchblicken

Neuigkeiten im Blog

News zu Kfz-Versicherung & Co

Unser Ratgeber für mehr Durchblick

Tipps zur Anmeldung & Versicherung

Transparenz für unsere Kunden

Österreichs größtes Tarifvergleichsportal

Breiter Marktvergleich
Objektiv & unabhängig
So einfach wie möglich abschließen
Kostenloser Service & anonymer Vergleich
Aussagekräftige Vergleichs­ergebnisse
Ihre Zufriedenheit steht bei uns im Fokus