Handy im Urlaub nutzen: Das sollten Sie über EU-Roaming beim Telefonieren und Surfen wissen
Verfasst am 05.07.2021
Im Ausland ohne zusätzliche Kosten das Internet nutzen und telefonieren? Das ist seit Abschaffung der Roaming-Gebühren in Europa größtenteils möglich. Aber eben nur größtenteils: Denn beim Daten-Roaming gibt es Ausnahmen. In welchen Ländern das EU-Roaming gilt und wie Sie sorgenfrei im Urlaub surfen und telefonieren, zeigen wir hier!
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Das Smartphone gehört im Urlaub für viele ebenso ins Gepäck wie Badehose und Sonnencreme. War die Handynutzung im EU-Ausland vor einiger Zeit noch ziemlich teuer, hat sich das durch die Abschaffung der Roaming-Gebühren geändert: Wer heute innerhalb der EU verreist, kann zu seinen österreichischen Tarifkonditionen telefonieren und surfen. Vorsicht ist aber trotzdem geboten! Denn auch beim “Roam like at Home” gibt es Ausnahmen und Kostenfallen – speziell beim mobilen Datenvolumen. Wir klären auf!
“Roam like at Home”: Was bedeutet EU-Roaming?
Mit der EU-Roaming-Regelung im Juni 2017 brach ein neues Roaming-Zeitalter an: Seitdem können Sie Ihren Handytarif zu selben Konditionen nutzen, wie im Inland. Das bedeutet: Die Nutzung Ihrer inkludierten Sprachminuten, SMS und mobilen Daten werden in der EU-Zone genauso verrechnet wie Zuhause in Österreich – daher auch die Bezeichnung “Roam like at Home”.Limits und Zusatzkosten beim Daten-Roaming beachten
Wie bei jeder Regelung gibt es aber auch hier Ausnahmen: Denn für das Datenvolumen gelten im EU-Ausland Höchstgrenzen. Werden die Limits überschritten, fallen Zusatzkosten an – und das kann teuer werden.Limits beim Daten-Roaming
Wie hoch Ihr persönliches Kontingent für Daten-Roaming ist, können Sie ganz einfach mit einem Blick in Ihren Handyvertrag herausfinden. Das ist nämlich von Handytarif zu Handytarif unterschiedlich.
Mit einer Berechnungsformel legen Mobilfunker nämlich fest, ob Ihr Handytarif sein gesamtes Datenvolumen in der EU zur Verfügung hat oder ein Datenlimit gilt. Ein Beispiel: So könnten in Ihrem Tarif 10 GB Datenvolumen inkludiert sein, wovon aber nur 5 GB für Daten-Roaming im EU-Ausland verwendet werden dürfen. Verbrauchen Sie mehr Daten kostet das extra.
Andersherum gilt: Wenn Sie einen österreichischen Handytarif mit unbegrenztem Datenvolumen haben, ist Ihr Roamingvolumen im EU-Ausland automatisch begrenzt. Wie viel Datenvolumen Sie schlussendlich erhalten hängt davon ab, wie viel Sie für Ihr Mobilfunkpaket bezahlen.
Zusatzkosten beim Daten-Roaming
Überschreiten Sie Ihr Daten-Roaming-Limit, dann fallen Zusatzkosten an. Ihr Mobilfunkanbieter darf Roamingaufschläge in der Höhe von maximal 3,60 Euro pro GB (zzgl. MwSt.) verlangen. Damit es aber nach dem Urlaub zu keiner bösen Überraschung kommt, gibt es Kostengrenzen fürs Datenroaming.
Kostengrenzen im Datenroaming
Bei den meisten österreichischen Mobilfunkanbietern ist ein Kostenlimit für weltweites Datenroaming von 60 Euro voreingestellt. Ihr Betreiber darf Ihnen nicht mehr verrechnen – außer Sie erlauben es ausdrücklich. Wenn 80 Prozent der Kostengrenze erreicht sind, erhalten Sie eine Info-SMS und eine weitere beim Erreichen der Obergrenze von 60 Euro. In dieser Nachricht steht, was Sie tun müssen, um Datenroaming weiter nutzen zu können (Roamingaufschläge beachten!). Ansonsten werden Datendienste im Ausland bis zum Ende Ihrer Rechnungsperiode gesperrt.
Gut zu wissen: Auf Schiffen (z.B. Kreuzfahrtschiffen, Fähren) und Flugzeugen werden oft eigene Roamingnetze angeboten. Außerdem sind Mobilfunkbetreiber nicht verpflichtet, Sie per Info-SMS über Kosten zu informieren. Auch das 60-Euro-Limit beim Daten-Roaming gilt nicht.
In welchen Ländern gilt das EU-Roaming?
YouTube-Videos am Strand streamen, Google Maps zur Orientierung nutzen oder mit Freunden & Familie telefonieren – ob Sie das alles ohne hohe Zusatzkosten machen können, hängt davon ab, wo in Europa sie urlauben: Die EU-Roaming-Regelung gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen.Roaming-Gebühren in Großbritannien 2021
Kein “Roam like at Home” gilt in der Regel in Großbritannien: Seit dem EU-Austritt (Brexit) ist England als Drittland einzustufen. Wenn Sie Ihr Handy vor Ort nutzen, fallen in der Regel Roaming-Gebühren an. Das hängt aber auch von Ihrem österreichischen Mobilfunkbetreiber ab: Für Kund:innen von A1 und Drei fallen Roaming-Kosten an. Für Kund:innen von Magenta änderte der Brexit nichts – sie können in Großbritannien weiterhin zum Inlandstarif telefonieren und surfen (Stand: Juli 2021).
Mit dem Handy in den Urlaub – die wichtigsten Tipps
Damit Sie von Ihrer Reise nur mit schönen Urlaubserinnerungen und ohne saftiger Handyrechnung zurückkehren, haben wir eine Urlaubs-Checkliste erstellt: So lassen sich Roaming-Fallen beim Telefonieren und Internetsurfen im Ausland ganz einfach vermeiden.1) Erlaubt Ihr Handytarif Roaming?
Bevor es los geht: Werfen Sie einen Blick auf Ihren Handyvertrag. Dort steht, ob es sich um einen roamingfähigen Handytarif handelt. Das ist Grundvoraussetzung, um überhaupt im Ausland telefonieren und surfen zu können.
2) Handytarif mit Roaming online vergleichen
Ist das nicht der Fall, hilft nur ein Tarifwechsel. Im durchblicker Online Vergleich für Handytarife können Sie ganz einfach passende Roaming-Tarife finden. Achten Sie beim Vergleichen darauf, dass die Schalter “Roaming” und “Daten Roaming” aktiviert sind.
3) Ausnahmen beim Daten-Roaming beachten
In EU-Mitgliedsstaaten (inkl. Island, Liechtenstein und Norwegen) können Sie zu Ihrem Inlandstarif telefonieren und surfen. Beim Daten-Roaming gelten jedoch Limits. Die Obergrenzen fürs mobile Datenvolumen hängen von Ihrem Handyvertrag ab. Überschreiten Sie Ihr Datenlimit, dann kann Ihr Mobilfunkbetreiber bis zu 3,60 Euro pro GB verrechnen.
4) Roamingsperren aktivieren
Mit einer Roaming-Sperre können Sie entweder nur Telefonie und SMS oder auch das Surfen im Ausland aktivieren. Speziell wenn Sie außerhalb der EU oder in grenznahen Gebieten (z.B. Schweiz) Urlaub machen ist dies sinnvoll, um Kostenfallen zu vermeiden.
5) EU-Roaming vs. Auslandstelefonie
Diese zwei Begriffe sorgen oft für Verwirrung, lassen sich aber einfach erklären: Urlauben Sie in einem EU-Land und nutzen dort ein Mobilfunknetz, dann “roamen” Sie zum Inlandstarif. Ruft Sie aber ein Freund von Österreich an, dann handelt es sich für ihn um ein Auslandstelefonat. Dieses ist nicht Bestandteil der EU-Roaming-Verordnung. Hat Ihr Freund keine Auslandseinheiten, wird es für ihn teuer.
6) Mobilbox-Anrufe vermeiden
Wird ein Anruf auf die Mobilbox umgeleitet, werden keine Kosten verrechnet. Das bedeutet: Hinterlässt ein Anrufer eine Nachricht auf Ihrer Sprachbox, entstehen für Sie keine Kosten. Wenn Sie Ihre Mobilbox allerdings abhören, wird Ihnen dieser Anruf als aktives Telefonat verrechnet.
7) Roaming außerhalb der EU-Zone
Verbringen Sie Ihren Urlaub außerhalb der EU-Zone, dann greift die EU-Roaming-Regelung natürlich nicht. Für diesen Fall bieten Mobilfunker Roaming-Zusatzpakete für verschiedene Weltzonen an. Alternativ können Sie auch im Reiseland vor Ort eine Prepaid-Karte kaufen: Sie telefonieren und surfen dann zu heimischen Konditionen – das verschafft Ihnen nicht nur Kostenkontrolle sondern ist in der Regel auch günstiger.
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Kommentare:
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Nebojsa Danicic am 12.07.2021
Die Angaben unter Punkt 5 sind nicht korrekt. Der Anrufer zahlt die Gebühren des Anrufs in Ö, der Angerufene zahlt die Rüfumleitungskosten ins Ausland d.h. er nutz Roaming.
durchblicker.at am 14.07.2021
Lieber Herr Danicic, danke für Ihren Kommentar. Unsere Informationen unter Punkt 5 "EU-Roaming vs. Auslandstelefonie" sind korrekt. Gerne erläutern wir die Angaben näher: Der Anrufer zahlt Auslandsgebühren, der Angerufene im Ausland zahlt passive Roaming-Gebühren. Wir hoffen, wir konnten Ihnen damit weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen, Ihr durchblicker-Team