Bitte aktivieren Sie Javascript!

Verkehrsstrafen im Ausland: So viel kosten Verkehrssünden in den Urlaubsländern

Verfasst am 16.07.2024


Wer mit dem Auto ins Ausland reist, sollte sich über die dort geltenden Verkehrsregeln und die Höhe der Strafen bei Verstößen informieren. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Kosten bei Verkehrssünden in beliebten Urlaubsländern wie Italien, Slowenien und Kroatien auf Sie zukommen und wie die Strafen im Vergleich zu Österreich aussehen.


Foto: rh2010 - stock.adobe.com

Alkohol am Steuer

In Österreich müssen Sie ab einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille mit einer Strafe ab 300 Euro rechnen. In Italien beginnen die Strafen bei empfindlichen 545 Euro, in Slowenien ab 300 Euro und in Kroatien ab 390 Euro. Aber Achtung: Überschreiten Sie in diesen Ländern bestimmte Promillegrenzen, steigen die Strafen erheblich und es können zusätzliche Maßnahmen wie Führerscheinentzug drohen.

Handy am Steuer

Telefonieren oder Tippen beim Autofahren kommt teuer: In Österreich kostet die Nutzung eines Handys am Steuer ab 100 Euro. In Italien müssen Sie mit einer Strafe ab 165 Euro rechnen, während Slowenien 250 Euro und Kroatien 130 Euro in Rechnung stellen.

Überhöhte Geschwindigkeit

Wer es eilig hat, wird gerne zur Kasse gebeten: Bei überhöhter Geschwindigkeit müssen Sie in Österreich mit – einer vergleichsweise milden – Strafe ab 30 Euro (20 km/h) rechnen. In Italien beginnen die Strafen bei 175 Euro für eine Überschreitung um 20 km/h und steigen bei höheren Geschwindigkeiten erheblich. Aufpassen: Wer nachts erwischt wird, zahlt sogar noch einmal um ein Drittel mehr. In Slowenien kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 40 Euro und kann bei über 50 km/h über dem Limit bis zu 400 Euro kosten. In Kroatien beginnen die Strafen bei 130 Euro und können bei hohen Überschreitungen bis zu 1.320 Euro betragen.

Überfahren von roten Ampeln

In Österreich kostet das Überfahren einer roten Ampel ab 70 Euro. In Italien müssen Sie mit Strafen ab 170 Euro rechnen, während Slowenien 250 Euro und Kroatien 390 Euro verhängen.

Autofahren ohne Sicherheitsgurt

Wer in Österreich ohne Sicherheitsgurt fährt, muss 50 Euro zahlen. In Italien liegt die Strafe ab 85 Euro, in Slowenien bei 120 Euro und in Kroatien bei 130 Euro.

Falschparken

In Österreich zahlen Sie für Parkdelikte ab 20 Euro. In Italien liegen die Strafen ab 45 Euro, in Slowenien bei 40 Euro und in Kroatien bei 30 Euro.

Autobahnmaut nicht bezahlt

In Österreich kostet das Nichtzahlen der Autobahnmaut 120 Euro als Ersatzmaut. In Italien können Strafen ab 85 Euro verhängt werden, in Slowenien liegen sie ab 300 Euro und in Kroatien ab 500 Euro.



Verkehrsstrafen im Urlaub erhalten? Das sollten Sie beachten

Wer im Ausland geblitzt oder mit einem Strafzettel bedacht wurde, sollte sich nicht in falscher Sicherheit wähnen, denn: Verkehrsstrafen aus dem Ausland können auch in Österreich vollstreckt werden. Seit 2015 gibt es ein EU-weites Abkommen, das den grenzüberschreitenden Datenaustausch und die Vollstreckung von Geldstrafen ermöglicht. Strafen ab 70 Euro können in Österreich eingetrieben werden.

Wann verjähren Verkehrsstrafen aus Italien?
Die allgemeine Verjährungsfrist bei Verwaltungsstrafen in Italien beträgt 5 Jahre ab Zustellung des Strafmandates. Zu unterscheiden von der Verjährung ist der Verfall bzw. die Strafbarkeitsverjährung. Wenn die Zustellung eines Strafzettels mehr als 360 Tage nach der behördlichen Feststellung der Verwaltungsübertretung in Italien erfolgt, ist die Strafbarkeit in vielen Fällen nicht mehr gegeben.

Was passiert, wenn mir im Ausland der Führerschein abgenommen wird?
Wird einem österreichischen Fahrer im Ausland der Führerschein abgenommen, gilt das Fahrverbot nur im entsprechenden Land. In Österreich und anderen Ländern dürften Sie daher prinzipiell weiterfahren, jedoch könnte Ihnen eine Strafe wegen Nichtmitführens des Führerscheins drohen. Der Führerschein wird nach Ablauf der Frist an die Wohnadresse oder die Führerscheinbehörde geschickt. Erfährt die österreichische Behörde davon, kann ein Verfahren zum Entzug der Lenkberechtigung eingeleitet werden, falls das Vergehen auch in Österreich zu einem Entzug führen würde.

Detaillierte Informationen finden Sie unter oesterreich.gv.at. Bei Fragen zu diesen Thema können Sie sich als Mitglied an die Rechtsberatung Ihres Automobilclubs (z.B. ÖAMTC, ARBÖ) wenden. Sie besitzen eine Kfz-Rechtsschutzversicherung? Dann können Sie sich bei Fragen zum Verkehrsrecht auch an Ihre Versicherung wenden.

Mit dem Auto verreisen

Andere Länder, andere Sitten: Wer mit dem Auto verreist, sollte sich vorab auch über die örtlichen Bestimmungen im Reiseland informieren. Was ist für den Fall einer Autopanne mitzuführen? Wo in Europa sind Mautgebühren fällig? Welcher Versicherungsschutz ist für den Pkw erforderlich? In dem Blogartikel Mit dem Auto in den Urlaub – das sollten Sie beachten geben wir hilfreiche Tipps rund ums Autofahren im Ausland.


Mit dem Auto verreisen: Damit die Autofahrt in den Urlaub nicht zum Stressfaktor wird haben wir hilfreiche Tipps für Sie.



portrait
Jetzt Beratung vereinbaren

Sprechen Sie mit unseren Experten, unverbindlich & kostenlos!


Kommentare:

Ihre Email Adresse wird nicht veröffentlicht.
Abschicken