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Haushaltsversicherung: Türe nicht versperrt, Versicherungsschutz weg?!

Verfasst am 20.02.2019


Wie sieht es eigentlich mit dem Versicherungsschutz der Haushaltsversicherung aus, wenn die Eingangstür beim Einbruch nicht versperrt war, Fenster offen oder gekippt waren oder die Alarmanlage nicht eingeschaltet war? Diesen und weiteren Fragen gehen wir auf die Spur, damit Ihre Haushaltsversicherung im Schadensfall greift!

Obwohl sie so wichtig sind, wissen nur die Wenigsten welche es gibt und wie sie in der Praxis anzuwenden sind: Die sogenannten „Obliegenheiten des Versicherungsnehmers“, also Ihre Verpflichtungen gegenüber dem Versicherer. Doch was genau fällt eigentlich darunter und welche Bedeutung haben sie wirklich?

Vor dem Schadensfall: Das ist bei der Haushaltsversicherung Pflicht

Die in den Versicherungsbedingungen enthaltenen „Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor dem Schadensfall“ müssen vor einem Einbruch oder anderem Schadensfall erfüllt sein. In der Regel sind das folgende Dinge, die Sie beachten müssen, wenn alle Personen die Räumlichkeiten verlassen – Achtung: Diese gelten selbst dann, wenn sich nur für eine kurze Zeit niemand in der Wohnung oder im Haus befindet:

Nach dem Schadensfall: Melden, mindern, aufklären

Nicht nur vor dem Schadensfall gibt es einiges zu beachten, auch danach ist Vorsicht angesagt. In der Regel gilt es Folgendes zu beachten:

Keine Deckung wegen verletzter Obliegenheit?

Wenn Sie diesen Pflichten nicht nachkommen, bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Das zeigt auch ein vergangener Vorfall aus Österreich: Hierzulande wurde in ein Reihenhaus eingedrungen, bei dem die Haustüre zugezogen, aber nicht versperrt war. Der Versicherer lehnte wegen dieser Obliegenheitsverletzung die Deckung ab, der Oberste Gerichtshof stimmte in seinem Urteil dem Versicherer zu.

Sie sollten die Obliegenheiten im Versicherungsvertrag also durchaus ernst nehmen, ansonsten bleiben Sie im Schadensfall leistungsfrei. Prüfen Sie außerdem die Deckung Ihrer Versicherung – zwischen den Versicherungen gibt es hohe Unterschiede bei der Versicherungssumme und den in der Deckung enthaltenen Gefahren, Schäden und Kosten!

Vergleichen Sie deshalb Angebote für Haushaltsversicherungen und achten Sie gut auf den Leistungsumfang und Preis. Im Online-Vergleich für Haushaltsversicherungen können Sie verschiedene Anbieter – abgestimmt auf Ihre Wohnsituation – vergleichen. Ihre passende Versicherung können Sie anschließend direkt mit wenigen Klicks abschließen und so bis zu 200 Euro im Jahr sparen!

Foto: shutterstock.com
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Kommentare:

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Kommentare


Christin Ubelhor am 04.12.2019

Auf eine Haushaltsversicherung sollte kein Mieter oder Eigentumer verzichten. Denn sie deckt nicht nur Feuer-, Sturm- oder Leitungswasserschaden ab, sondern kommt auch bei Einbruchdiebstahl, Beraubung und einfachem Diebstahl zum Tragen. Doch wann liegt ein Einbruchdiebstahl aus Sicht der Versicherung vor bzw. was gilt im Rahmen einer Haushaltsversicherung als versichert? Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Versicherungsschutz bei Einbruch.

durchblicker.at am 05.03.2019

Hallo Herr Rabitsch, vielen Dank für Ihren Kommentar! Aus solchen Gründen ist es wichtig, die Obliegenheiten bzw. Bedingungen der Versicherung zu kennen - daher möchten wir Konsumentinnen und Konsumenten auch diesbezüglich Informationen liefern. Natürlich gibt es verschiedene Herangehensweisen. Ob man sich gegen Ernstfälle versichern möchte, die sich nicht lebensbedrohend auswirken, aber deren Auswirkungen trotzdem verhindert oder gemildert werden können, ist wohl schlussendlich auch davon abhängig, wie viel Risiko man eingehen möchte bzw. wie stark man sich absichern möchte. Liebe Grüße, Ihr durchblicker.at-Team

Karl Rabitsch am 03.03.2019

Hallo Durchblicker Team. Mit dem versperren ist dies so eine Sache. Mehrfamilienhaus, Kinder im Haushalt, Eltern arbeiten und die Kinder gehen etwas später allein zur Schule. Machen die Türe zu, aber versperren diese nicht! Die Haushaltsversicherung wurde mit "grober Fahrlässigkeit-Klausel" abgeschlossen. Für einen Einbrecher ist ja ein normaler Zylinder auch kein Problem. Mit fällt immer öfter auf wie beim Bürgeranwalt z.B. , dass Versicherungen ohnehin nichts zahlen wollen und jahrelange Prozesse nötig sind. Rechtsschutzversicherungen dann von den Versicherungen gekündigt werden. Mein "Sparvorschlag" nichts versichern, was nicht lebensbedrohend ist, auch dumm? Mit freundlichen Grüßen Rabitsch Karl

durchblicker.at am 28.02.2019

Vielen Dank für Ihren Kommentar! Wenn Bolzen bei der Türe ausfahren, gilt diese als versperrt. Um sicherzugehen,ob das bei Ihrem Modell der Fall ist, können Sie beim Hersteller Ihrer Haustüre nachfragen. Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten! Liebe Grüße, Ihr durchblicker.at-Team

gu sta am 26.02.2019

"die Türe muss wirklich mit dem Schlüssel versperrt werden".. Und wie ist das bei Modernen Türen die per Code/Fingerprint geöffnet werden können und daher ein Motorschloss haben?