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Förderungen von Bund und Land sichern: Öl-, Gas- und Kohle-Heizungen austauschen

Verfasst am 05.06.2020


Der Bund fördert auch dieses Jahr den Umstieg fossiler Heizungssysteme (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner) auf klimafreundliche Alternativen. Wer auf Nah-/Fernwärme, Biomasse oder Wärmepumpe umsteigt, kann sich bis zu 5.000 Euro an Bundesförderung und zusätzlich noch Zuschüsse von den Landesförderungen holen.

Foto: Adobe Stock

Der Bund fördert auch im Jahr 2020 den Umstieg fossiler Heizungssysteme auf klimafreundliche Alternativen: Bis zu 5.000 Euro können sich private Haushalte mit dem “raus-aus-Öl”-Bonus holen, wenn auf Nah-/Fernwärme, Biomasse oder Wärmepumpen umgestellt wird. Gut zu wissen: Zusätzlich zur Bundesförderung können für den Tausch und die Entsorgung alter Heizkessel auch Landesförderungen beantragt werden! Wir haben alle Informationen zur Antragstellung, den Fördersummen und Voraussetzungen im Überblick.

Das erfahren Sie hier:

Bundesförderung für den Tausch von Öl-, Gas- und Kohle-Heizungen

Die Förderungsaktion “raus aus Öl” für Privatpersonen wird im Jahr 2020 weitergeführt. Das Klimaschutzministerium fördert mit insgesamt 100 Millionen Euro den Umstieg fossiler Heizungssysteme auf nachhaltige, klimafreundliche Heizungen im privaten Wohnbau.

Was wird gefördert?
Gefördert wird der Tausch eines fossilen Heizungssytems (Öl, Gas, Kohle-/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch klimafreundliche Heizungsalternativen. Hierzu zählt in erster Linie der Anschluss an eine Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, ist der Umstieg auf eine Holz-Zentralheizung oder eine Wärmepumpe förderungsfähig. Hierbei sind jedoch die spezifischen Förderungsbedingungen der jeweiligen Technologie zu beachten. Gut zu wissen: Auch Demontage- und Entsorgungskosten für die außer Betrieb genommenen Kessel und Tankanlagen werden gefördert.

Wer kann eine Förderung beantragen?
Die Förderaktion “raus-aus-Öl” 2020 richtet sich an natürliche Personen: Förderungsanträge können von (Mit-)EigentümerInnen, Bauberechtigten oder MieterInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses eingereicht werden. Zu beachten gilt: Pro neuem Heizungssystem kann nur ein Förderungsantrag gestellt werden. Dadurch kann für ein Zweifamilienhaus beim Umstieg auf ein neues, gemeinsames Heizungssystem nur ein Antrag auf Förderung eingebracht werden. Für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten gelten besondere Förderungskriterien.

Wie hoch ist die Förderung?
Die maximale Fördersumme bei Tausch eines fossilen Heizungssystems beträgt bis zu 5.000 Euro. Die Förderung ist jedoch mit maximal 30 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Die endgültige Förderungssumme wird nach dem erfolgten Heizungstausch und Vorlage der Antragsunterlagen ermittelt und ausbezahlt.

Wie verläuft die Antragstellung?
Das Einreichverfahren verläuft in zwei Schritten: Mit einer Online-Registrierung und einer anschließenden Antragstellung. Die Registrierung ist seit dem 11.05.2020 online unter raus-aus-öl.at möglich und kann so lange durchgeführt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind – längstens jedoch bis zum 31.12.2020. Zu beachten gilt: Es werden nur Leistungen in Zusammenhang mit dem Tausch fossiler Heizungen gefördert, die ab dem 01.01.2020 erbracht wurden/werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Unterlagen werden für die Antragstellung in elektronischer Form benötigt:  

Alle Landesförderungen im Überblick

Die Bundesförderung “raus-aus-Öl” für Private 2020 kann auch in Kombination mit den Landesförderungen beantragt werden. Denn auch die Bundesländer stellen Mittel für den Austausch fossiler Heizungsanlagen (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner) durch klimafreundliche Heizsysteme bereit. Zu beachten gilt aber: Die Voraussetzungen für die Förderungen sowie die Fördersummen und -zeiträume variieren von Bundesland zu Bundesland.

Niederösterreich
Das Land Niederösterreich fördert den Austausch fossiler durch klimafreundliche Heizungssysteme mit einem Zuschuss von 20 Prozent der anerkannten Investitionskosten – jedoch mit maximal 3.000 Euro. Förderungsfähig sind Fernwärmeanschlüsse, elektrisch betriebene Wärmepumpenanlagen sowie Heizsysteme auf Basis biogener Brennstoffe (z.B. Pellets, Hackgut), die im Zeitraum von 01.01.2019 – 31.12.2020 in Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. in Reihenhäusern installiert, fertiggestellt und in Betrieb genommen wurden/werden. Der Förderantrag kann somit erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Heizungsanlage online eingebracht werden.

Oberösterreich
Bis zu 50 Prozent der Investitionskosten für den Heizkesseltausch können sich oberösterreichische Haushalte durch die Heizkesseltausch-Förderungen zurückholen. Je nach Heizungsanlage (Nah-/Fernwärme, Heizsysteme auf Basis biogener Brennstoffe, Wärmepumpe) und Förderungsart (Tausch fossiler Heizanlage, Öltank-Entsorgung und Neuanlage/Erneuerung) werden unterschiedliche Fördersummen gewährt. So wird der Tausch einer fossilen Heizanlage durch eine Pellets-/Hackgut-Heizung mit 2.900 Euro gefördert. Für die Öltank-Entsorgung wird zusätzlich ein Zuschuss von 1.000 Euro gewährt. Insgesamt müssen förderbare Investitionskosten von mindestens 4.400 Euro netto vorliegen. Bei der Antragstellung gilt zu beachten, dass diese innerhalb von 18 Monaten nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch bis 31. Dezember 2020, erfolgen muss.

Burgenland
Der burgenländische Ökoenergiefonds fördert Investitionen in erneuerbare Energieträger: Privatpersonen in Ein- oder Zweifamilienhäusern sowie in Reihenhäusern können beim Tausch eines bestehenden, fossilen Heizungssystem auf ein alternatives Heizsystem (Nah-/Fernwärme, Heizsysteme auf Basis biogener Brennstoffe, Wärmepumpe) eine Förderung von 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten – jedoch maximal 3.000 Euro – erhalten. Zusätzlich gibt es einen Bonus, wenn das Heizsystem mit einer Photovoltaikanlage oder einer Solaranlage kombiniert wird! Dieser beträgt für die Errichtung einer Photovoltaikanlage 400 Euro und für die Errichtung einer Solaranlage 200 Euro. Wichtig zu wissen: Die Sonderförderaktion läuft nur von 1.1.2020 bis 30.9.2020. In diesem Zeitraum müssen die Rechnungen ausgestellt und die alternative Heizungsanlage in Betrieb genommen sein. Förderansuchen können bis spätestens 30.9.2020 eingebracht werden.

Steiermark
Förderanträge für biogene Heizungssysteme (Pellets-/Hackschnitzelkessel, Scheitholzgebläse- und Kombikessel) und Wärmepumpen können bis zum 31.12.2020 eingebracht werden. Die Fördersummen sind mit maximal 30 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten begrenzt und betragen bis zu 3.600 Euro für Pellets-/Hackschnitzelkessel und bis zu 1.200 Euro für Scheitholzgebläse- und Kombikessel. Wärmepumpen werden mit maximal 2.800 Euro gefördert. Achtung! Förderungen für Fernwärmeanschlüsse sind nur noch bis zum 30.06.2020 möglich. Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren: Zunächst ist ein Förderungsantrag vor Lieferung und Montage der Heizungsanlage zu stellen. Nach Errichtung der Anlage ist eine Fertigstellungsmeldung binnen einer Frist von 9 Monaten ab Zuteilung der Antragsnummer einzureichen.

Kärnten
Das Impulsprogramm “Raus aus fossilen Brennstoffen” 2020 ist zeitlich befristet und sieht einen Einmalzuschuss vor. Dieser beträgt 35 Prozent der förderbaren Investitionskosten beim Tausch fossiler Heizungssysteme – jedoch maximal 6.000 Euro. Förderungsfähig ist der Heizungsanlagentausch in Eigenheimen mit höchstens zwei Wohnungen sowie Gebäuden mit höchstens zwei Wohnungen, die ganzjährig bewohnt werden. Zu beachten sind die Kriterien zur Antragstellung: Der Förderantrag muss vor Beginn der geplanten Sanierungsmaßnahmen eingereicht werden. Auch eine Vor-Ort-Energieberatung ist vor Antragstellung erforderlich (Energieberatungsprotokoll). Der alte Heizkessel-/ofen muss fachgerecht entsorgt und die Installation der neuen Heizanlage von befugten Unternehmen durchgeführt werden (Kosten: mindestens 2.400 Euro brutto, Eigenleistungen sind nicht förderbar). Die neue Heizung muss zudem als alleiniges Heizungssystem verwendet werden (ausgenommen Kachelöfen).

Salzburg
Im Zuge der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 bietet das Land Salzburg eine Zusatzförderung zur Bundesförderung, wenn private Haushalte auf Fernwärme, Heizsysteme auf Basis biogener Brennstoffe oder Wärmepumpen umstellen. Die Zusatzförderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt. Die Förderhöhe umfasst 50 Prozent der gewährten Bundesförderung – also 2.500 Euro. Voraussetzung für die Einreichung eines Förderungsantrag für die Zusatzförderung ist die vorgelagerte Energieberatung. Förderungsanträge müssen vor dem 31.12.2020 eingebracht werden.

Tirol
Auch das Land Tirol gewährt privaten Haushalten Einmalzuschüsse beim Umstieg auf Fernwärme, Heizsysteme auf Basis biogener Brennstoffe und Wärmepumpen. Der Anschluss an Fernwärme wird mit maximal 30 Prozent der förderbaren Kosten gefördert, für Heizsysteme auf Basis biogener Brennstoffe und Wärmepumpen wird ein Einmalzuschuss von maximal 25 Prozent der förderbaren Investitionskosten gewährt. Die Antragstellung muss bis 18 Monate nach Rechnungslegung mit Formularen in den Servicestellen der Wohnbauförderung (Bezirkshauptmannschaften) erfolgen.

Vorarlberg
Im Rahmen der Energieförderungen unterstützt das Land Vorarlberg den Tausch fossiler Heizungsanlagen durch erneuerbare Heizsysteme in Ein- oder Zweifamilienhäusern mit maximal 6.000 Euro. Für einen Nah-/Fernwärmeanschluss sowie Heizsystemen auf Basis biogener Brennstoffe und Wärmepumpen werden Einzelzuschüsse zwischen 1.500 – 3.500 Euro gewährt – je nach Heizenergiebedarf des Gebäudes. Beim Tausch fossiler Heizungssysteme (Öl, Kohle, Gas, Allesbrenner) durch die genannten erneuerbaren Heizsysteme wird zudem ein zusätzlicher Förderbonus in Höhe von 2.500 Euro bereitgestellt. Vorausgesetzt, das Gebäude ist mindestens 20 Jahre. In Mehrfamilienhäusern (ab 3 Einheiten) beträgt der Bonus bis zu 5.000 Euro. Der Förderantrag kann bis 6 Monate nach der Inbetriebnahme beim Land Vorarlberg eingereicht werden, spätestens jedoch bis 31.12.2020.

Wien
Auch das Land Wien fördert die Umstellung vorhandener Heizungsanlagen auf Fernwärme, Holzheizungen oder Wärmepumpen. Die Förderungen beinhalten laufende, nicht rückzahlbare Zuschüsse bei Eigenmitteln von 4 Prozent p.a. auf die Dauer von 10 Jahren. Die Förderanträge sind beim wohnfonds wien einzubringen.

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