Bitte aktivieren Sie Javascript!

Handwerkerbonus 2024: Alle Informationen im Überblick

Verfasst am 22.07.2024


Der Handwerkerbonus 2024 bietet finanzielle Unterstützung bei Renovierungen und Sanierungen in Österreich. Welche Handwerkerkosten genau gefördert werden, wie Sie die Förderung beantragen, welche Unterlagen dafür benötigt werden und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen? Das erfahren Sie in diesem Blogartikel.


Foto: Photographee.eu - stock.adobe.com

Das erfahren Sie in diesem Blogartikel:


Was wird gefördert?

Der Handwerkerbonus 2024 fördert Arbeitsleistungen von Handwerkern, die im privaten Wohn- oder Lebensbereich durchgeführt werden.

So werden beispielsweise Kosten für Malerarbeiten, Installationen (Heizung, Klimaanlagen, Sanitäranlagen), Tischlerarbeiten, Erneuerung von Dächern, Austausch von Fenstern oder Bodenbelägen und vieles mehr finanziell unterstützt. Auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau oder der Wohnraumschaffung sind förderbar.

Gut zu wissen, wenn Sie eine Renovierung oder Sanierung planen und die Förderung beantragen möchten: Der Bonus fördert nur die Arbeitsleistung von Handwerkern. Nicht förderbar sind beispielsweise Materialkosten, Fahrtkosten oder die Umsatzsteuer. ❗

Tipp: Auf der offiziellen Website handwerkerbonus.gv.at finden Sie eine detaillierte Liste aller Handwerkerkosten, die gefördert werden.


Wie hoch ist die Förderung durch den Handwerkerbonus 2024?

Gefördert werden 20 Prozent der reinen Arbeitsleistung (netto / ohne Umsatzsteuer).

Die maximale Förderhöhe des Handwerkerbonus beträgt in diesem Jahr 2.000 Euro pro Person und Wohneinheit. Im Jahr 2025 stehen 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit bereit.

Gut zu wissen: Die Kosten für die Arbeitsleistungen müssen insgesamt mindestens 250 Euro betragen (ohne Umsatzsteuer).

Schauen wir uns anhand von zwei Beispielen genauer an, was und wie viel der Handwerkerbonus 2024 bei Renovierungen und Sanierungen fördert:

🛋️ Beispiel 1
Frau Müller lässt ihr Wohnzimmer neu tapezieren und die Böden abschleifen. Die Arbeitskosten belaufen sich auf 3.000 Euro netto. Durch den Handwerkerbonus erhält sie eine Förderung von 600 Euro netto (20 % der Arbeitskosten).

🛁 Beispiel 2
Herr Schmidt beauftragt einen Handwerker mit der Renovierung seines Badezimmers. Die Kosten der Arbeitsleistungen betragen 10.000 Euro netto. Da die maximale Förderung pro Jahr 2.000 Euro beträgt, erhält Herr Schmidt den Höchstbetrag von 2.000 Euro netto.

Weitere Praxisbeispiele finden Sie unter: handwerkerbonus.gv.at.


Ab wann und wie lange gilt der Handwerkerbonus?

Der Bonus gilt rückwirkend für Arbeitsleistungen ab dem 1. März 2024. Förderanträge für Arbeitsleistungen im heurigen Jahr müssen bis spätestens 28. Februar 2025 eingereicht werden.

Förderansuchen für den Handwerkerbonus 2025 können ab 1. März 2025 und - abhängig von den budgetären Mitteln - bis längstens 28. Februar 2026 eingebracht werden.

Es ist ratsam, den Antrag frühzeitig zu stellen, da die Fördermittel begrenzt sind und nach dem Prinzip "first come, first served" vergeben werden.


Wer kann einen Antrag stellen?

Wenn Sie den Handwerkerbonus beantragen möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die einen Wohnsitz in Österreich (Haupt-/Nebenwohnsitz) haben und an der gemeldeten Adresse Handwerkerleistungen durchführen lassen. Sie bauen gerade ein Haus oder sanieren eine neue Wohnung? Auch für Adressen, wo ein neuer oder zusätzlicher Wohnsitz begründet wird, kann der Bonus beantragt werden.

Man muss dann allerdings selbst in der Wohnung oder im Haus wohnen. Vermieterinnen und Vermieter können deshalb keine Anträge stellen.




Kann ich den Handwerkerbonus mehrmals beantragen?

Pro Kalenderjahr und Person ist nur ein Förderantrag erlaubt. Einzelne Personen können jedoch mehrere auf sie ausgestellte Rechnungen für dieselbe Wohneinheit zusammenzufassen.


Was gilt, wenn mehrere Personen in derselben Wohnung oder im selben Haus wohnen?

Wenn mehrere Personen in derselben Wohnung oder im selben Haus wohnen, kann jede antragsberechtigte Person separat einen Antrag stellen, solange die Gesamtförderung die Höchstgrenze von 2.000 Euro pro Wohnobjekt und Jahr nicht überschreitet.


Was wird nicht gefördert?

Beachten Sie, dass es einige Ausnahmen gibt und nicht alle Kosten gefördert werden. So werden Materialkosten, Fahrtkosten oder Arbeiten an Gebäudeteilen, die nicht für Wohnzwecke dienen (z.B. Garage) nicht gefördert.

Ebenso werden die Umsatzsteuer sowie Kosten für eine reine Gartenpflege, die Neuerrichtung von fossilen Heizsystemen oder Arbeitsleistungen, welche noch nicht vollständig beglichen wurden (z.B. beim Mietkauf) nicht gefördert. Eine vollständige Auflistung, welche Handwerkerarbeiten nicht gefördert werden, finden Sie in der Förderungsrichtlinie auf Seite 5 und 6.

Uns was, wenn die Haushaltsversicherung oder Eigenheimversicherung bereits die Reparatur bezahlt - wie es oft bei Unwetterschäden der Fall ist? Hier gilt: Die Kosten für Arbeitsleistungen dürfen nicht durch eine Versicherungsleistung gedeckt sein, wenn man den Bonus in Anspruch nehmen möchte.


Wie kann ich den Handwerkerbonus 2024 beantragen?

Den Antrag für den Handwerkerbonus müssen Sie über ein Online-Antragsformular auf handwerkerbonus.gv.at stellen.

Sie müssen sich zunächst mit Ihrer ID Austria oder mit einem amtlichen Lichtbildausweis identifizieren. Anschließend geben Sie Informationen zu Ihrer Person sowie Ihre Bankverbindung an. Auch ein PDF der Rechnung über die Handwerksleistungen sowie ein Nachweis, dass die Rechnung tatsächlich bezahlt wurde (z.B. Überweisungsbeleg), muss hochgeladen werden.

Personen, die nicht digitalaffin sind und Schwierigkeiten mit dem elektronischen Antragsformular haben, können sich beim örtlichen Gemeindeamt Unterstützung holen.




Welche Unterlagen benötige ich?

Für den Antrag des Handwerkerbonus 2024 benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Online-Antragsformular
  • Schluss-Teilrechnung, die alle notwendigen Angaben enthält
  • einen Zahlungsnachweis (Kontoauszug, Überweisungsbeleg)


Welche Rechnungen braucht man und was müssen diese beinhalten?

Als Antragsteller:in müssen Sie im Online-Antragsformular auch eine Schlussrechnung vom Gewerbebetrieb hochladen. Zieht sich eine Handwerksleistung über das Jahr, sind Teilrechnungen notwendig.

Beachten Sie, dass die Arbeitsleistung auf der Rechnung separat ausgewiesen sein muss! Konkret muss die Rechnung folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Auftraggebers
  • Name und Anschrift des Handwerkers
  • Ort der Leistungserbringung (Adresse)
  • Art und Umfang der Leistung: Arbeitsleistung muss getrennt von anderen Kostenposten ausgewiesen werden
  • Tag oder Zeitraum der Leistung
  • Ausstellungsdatum
  • Rechnungsnummer
  • Entgelt
  • Umsatzsteuer

Auf handwerkerbonus.gv.at finden Sie Beispiele einer richtigen Rechnungslegung.


Kann ich den Handwerkerbonus mit anderen Förderungen kombinieren?

Der Handwerkerbonus ist grundsätzlich nicht mit anderen Förderungen kombinierbar. ❗

Zum Beispiel kann der Bonus nicht mit der “Raus aus Öl und Gas”-Förderung oder der Umsatzsteuerbefreiung bei Photovoltaikanlagen kombiniert werden. Ebenso dürfen die Kosten steuerlich nicht als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Die Kosten für die Arbeitsleistung dürfen auch nicht durch eine Versicherungsleistung gedeckt sein.

Wer aber beispielsweise einen Rechnungsbetrag von über 10.000 Euro hat und damit die maximale Höhe des Bonus von 2.000 Euro ausschöpft, kann für den Teil der Rechnung, der den Betrag von 10.000 Euro übersteigt, andere Förderungen in Anspruch nehmen.


Wohin kann ich mich bei Fragen zum Handwerkerbonus wenden?

Bei Fragen zum Handwerkerbonus oder wenn Probleme bei der Antragsstellung auftreten, wenden Sie sich bitte an die offizielle Förderstelle.

Schriftliche Anfragen können Sie an handwerkerbonus@bhag.gv.at senden. Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der offiziellen Hotline 43 50506 859333 (Mo - Do: 8 - 16 Uhr, Fr: 8 - 15 Uhr).


Sanierungsvorhaben mit Sanierungskredit finanzieren

Ob energetische Sanierung, Renovierung oder ein Umbau für barrierefreies Wohnen - die Gründe für eine Sanierung können vielfältig sein. Ebenso vielfältig sind die Finanzierungsmöglichkeiten, wenn neben staatlichen Förderungen auch Fremdkapital benötigt wird. 💸

Für kleine Sanierungsvorhaben eignet sich ein Ratenkredit. Im Gegensatz zu einem Wohnkreditt ist ein Ratenkredit an keinen bestimmten Zweck gebunden. Daher ist auch keine hypothekarische Besicherung notwendig.

Einen Ratenkredit können Sie einfach online über den durchblicker Online-Kredit Vergleich beantragen – Sie erhalten so Kreditangebote mit Ihren persönlichen Kreditkonditionen. Auf Wunsch beraten Sie auch unsere durchblicker Finanzierungsexpert:innen kostenlos und unterstützen bei der Auswahl des passenden Kreditangebots.


portrait
durchblicker Experten-Tipp:

“Vor der Kreditentscheidung lohnt sich ein unabhängiger Marktvergleich – dieser kann eine mögliche Ersparnis von mehreren 10.000 Euro bringen, denn die Zinsunterschiede zwischen Hausbank und anderen Bankinstituten können hoch ausfallen. Als unabhängiger Experte für Immobilienfinanzierungen holen wir individuelle Kreditangebote zu Top-Konditionen für Sie ein und unterstützen Sie bei der optimalen Finanzierung Ihres Wohntraums.” - Andreas Ederer, durchblicker Finanzierungsexperte


Kommentare:

Ihre Email Adresse wird nicht veröffentlicht.
Abschicken

Kommentare


durchblicker.at am 29.10.2024

Lieber Herr Rausch, danke für Ihren Kommentar. Leider können wir diese Frage nicht beantworten. Wir empfehlen Ihnen, sich direkt an die Buchhaltungsagentur des Bundes, die für die Abwicklung des Handwerkerbonus zuständig sind, zu wenden. Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter 43 50506 859333. Sie können auch eine E-Mail schreiben an handwerkerbonus@bhag.gv.at. Weitere Informationen zum Handwerkerbonus finden Sie hier: https://handwerkerbonus.gv.at/. Viele Grüße, Ihr durchblicker-Team

Rausch am 29.10.2024

Kann ich die Arbeiten von einem Spengler angeben,wenn sie über einen Baumeister abgerechnet werden?

durchblicker.at am 11.09.2024

Liebe Frau Kruse, laut offiziellen Informationen kann jede Person (die im Haus / der Wohneinheit hauptwohnsitzgemeldet ist) einen separaten Antrag stellen. Allerdings: Die Gesamtförderung darf die Höchstgrenze von insgesamt 2.000€ pro Jahr nicht überschreiten. Sie beide bekommen daher Arbeitsleistungen in Höhe von maximal 2.000€ - und nicht 4.000€ - erstattet. Tipp: Weitere Informationen zu diesem konkreten Fall finden Sie in den "Beispielfällen" auf handwerkerbonus.gv.at: https://handwerkerbonus.gv.at/. Mit freundlichen Grüßen, Ihre durchblicker-Expert:innen

Kruse Maria am 10.09.2024

ich habe mit meinem Freund einen Neubau EFH, bei dem verschiedene Handwerker tätig sind. Kann ich einen Antrag im Jahr 2024 mit einigen Rechnungen stellen und die max. Förderhöhe von € 2.000,- ausschöpfen und mein Freund mit den restlichen Rechnungen auch einen Antrag im Jahr 2024 über die max. Förderhöhe stellen?

durchblicker.at am 26.08.2024

In unserem durchblicker Online-Kreditvergleich können Sie Angebote von bis zu 7 Banken einholen und Ihren Wunschkredit direkt online abschließen. Nach Kreditfreigabe erhalten Sie das Geld innerhalb von 24 Stunden auf Ihr Konto. Hier geht es zum Kreditvergleich: https://durchblicker.at/online-kredit-beantragen. Viele Grüße, Ihr durchblicker-Team

Franz Petz am 23.08.2024

Ich brauche einen Kleinen Kredit von 1000 Euro für eine Überbrückung.Ich brauche ihn so schnell wie möglich.L.g.

durchblicker.at am 19.08.2024

Liebe Frau Erna, danke für Ihre Frage. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, sich schriftlich oder telefonisch bei der offiziellen Handwerkerbonus-Stelle zu melden. Die Kontaktdaten finden Sie unter: https://handwerkerbonus.gv.at/. Mit freundlichen Grüßen, Ihr durchblicker-Team

erna am 12.08.2024

Guten Tag, wie geht man beim Handwerksbonus vor wenn man mehrere Handwerksfirmen benötigt. Wenn sich der Höchstbetrag aus mehreren Rechnungen von verschiedenen Handwerksbetrieben zusammensetzt. Vielen Dank