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Wohnbauförderung 2024 beantragen: Alle Bundesländer im Überblick

Verfasst am 31.07.2024


Ob Neubau, Hauskauf, Ausbau oder Sanierung: der Traum vom Eigenheim ist mit hohen Kosten verbunden. Um die Finanzierung zu erleichtern, unterstützen die Bundesländer mit Wohnbau­förderungen. Aber wie viel ist drin und wer kann sie beantragen? Wir geben einen Überblick.

Wohnbauförderung
Foto: Kaikoro/shutterstock.com

Das erfahren Sie hier:

Welche Arten der Wohnbauförderung gibt es?

Unter dem Begriff „Wohnbauförderung“ werden breit gefächerte Unterstützungsmaßnahmen für die Schaffung, den Kauf oder die Sanierung von Wohnraum zusammengefasst. Dabei kann es sich um Einmalzahlungen für einen Hausbau- oder Eigenheimkauf oder um ein Darlehen handeln. Auch eine Zuschusszahlung auf die Zinsen eines vom Antragsteller bereits aufgenommenen Darlehens, ein sogenannter Zinszuschuss, ist möglich.

Wie viel Wohnbauförderung kann ich 2024 bekommen?

Die Wohnbauförderung setzt sich aus verschiedenen Maßnahmen zusammen und variiert je nach Art und Bundesland stark. Sie kann beispielsweise Einmalzahlungen oder einen rückzahlbaren Kredit umfassen. Zuschüsse und Darlehen sowie die maximalen Förderbeträge orientieren sich oft auch an der Wohnungs- bzw. Hausgröße.

Wer kann die Wohnbauförderung beantragen?

Die Wohnbauförderung ist insbesondere für Privatpersonen interessant. Diese müssen ab einem festgesetzten Stichtag im jeweiligen Bundesland als Hauptwohnsitz gemeldet sowie österreichische Staatsbürger:innen oder EU-Bürger:innen sein. Außerdem gelten für die verschiedenen Fördermaßnahmen unterschiedliche Beschränkungen, welche je nach Leistung und Bundesland variieren. Hierbei kann es sich um Einkommensgrenzen handeln oder, dass die Finanzierung des Eigenheims bereits gesichert sein muss. Ebenso unterschiedlich ist es, welche Kosten von der Berechnungsgrundlage abgezogen werden, oder ob Brutto- oder Nettobeträge gelten.

Wo beantrage ich die Förderung und welche Unterlagen benötige ich?

Anträge zur Wohnbauförderung können online oder direkt bei den zuständigen Abteilungen der Landesregierungen bzw. in Wien bei der MA 50 gestellt werden. Darüber hinaus wird oft telefonische oder persönliche Beratung zu Wohnbaufragen angeboten. Bei der Antragstellung zur Wohnbau­förderung sind neben persönlichen Ausweisdokumenten wie Reisepass oder Personal­ausweis in jedem Fall Dokumente wie Einkommensnachweise sowie Darlehenszusagen von Kreditinstituten, Baubewilligungen, Grundbucheintragungen und Baupläne zu erbringen. Zusätzlich können auch weitere Unterlagen wie Energienachweise oder Finanzierungspläne verlangt werden. Das richtet sich nach Art der Förderung.



Diese Förderungen gibt es 2024 in den einzelnen Bundesländern

Im Folgenden geben wir einen Überblick über die verschiedenen Förderinstrumente der einzelnen Bundesländer, insbesondere zu Förderungen für die Errichtung von Eigenheimen von Privatpersonen.

Wien

Die Wohnbauförderung in Wien 2024 unterteilt sich in objektbezogene und subjektbezogene Förder­ungen. Erstere bezieht sich auf die Errichtung von Neubauten oder Kleingartenwohnhäusern sowie auf Sanierungsvorhaben.

So wird beispielsweise für die Errichtung von Eigenheimen, Reihenhäusern oder für einen Dachgeschossausbau ein Förderdarlehen gewährt. Die förderbare Nutzfläche (max. 150 m2) orientiert sich dabei an der Familiengröße. Für die Gewährung des Förderdarlehens muss das Wohnobjekt ökologische Mindeststandards erfüllen.

Die Subjektförderung umfasst zum einen die Wohnbeihilfe, mit der Personen mit geringem Einkommen unterstützt werden. Zum anderen vergibt das Land Wien ein “1%-Landesdarlehen” für den Erwerb geförderter Miet-, Genossenschafts-, Eigentums- oder Gemeindewohnungen. Eine besondere Variante dieses Eigenmittelersatzdarlehens ist das JungwienerInnendarlehen.

Um das Förderungsdarlehen für Eigenheimerrichtung oder das Eigenmittelersatzdarlehen zu erhalten, dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Wohnbauförderung Wien oder auf wien.gv.at.


Niederösterreich

Die Wohnbauförderung in Niederösterreich setzt auch 2024 besonders auf energieeffizientes Bauen. Basierend auf einem 100-Punkte-Index werden mehr Fördergelder zugestanden, je energieeffizienter das Haus bzw. die Wohnung ist. Zusätzlich werden nochmal bis zu 40 Punkte bei Wohnbau in Gemeinden mit hohen Abwanderungsraten vergeben. Für jeden Punkt werden 300 Euro bewilligt. So lassen sich maximal bis zu 42.000 Euro beim Eigenheimbau und Reihenhauskauf sowie bis zu 28.000 Euro beim Wohnungs­kauf an Förderung beantragen.

Interessant ist die Förderung eines Eigenheims oder Reihenhauses: Je nach Punkteanzahl liegt diese zwischen 19.500 - 42.000 Euro, hat eine Laufzeit von 27,5 Jahren oder 34,5 und wird mit 1% jährlich im Nachhinein verzinst. Das Jahresnettoeinkommen darf folgende Grenzen nicht überschreiten:
Auch bei Sanierungsvorhaben unterstützt das Land Niederösterreich mit finanziellen Förderungen. Zusätzlich zur Wohnbauförderung für nachhaltige und effiziente Bauweise sowie Lageunterstützung, gibt es noch weitere Förderungsmaßnahmen für Familien.

Weitere Informationen finden Sie unter Wohnbauförderung Niederösterreich oder auf noe.gv.at.


Oberösterreich

Die Wohnbauförderung in Oberösterreich 2024 erfolgt mit einem geförderten Hypothekarkredit. Zu den geförderten Wohnbauten zählen die Errichtung von Neubauten sowie die Errichtung einer zweiten Wohnung in einem bestehenden Eigenheim. Drei Zuschuss-Varianten stehen bei der Förderung zur Verfügung: Ein Zuschuss zum Hypothekarkredit mit variabler oder fixer Verzinsung oder alternativ ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zum Darlehen.

Das Jahreseinkommen wird auch 2024 aus den Bruttoeinkünften abzüglich Werbungskosten, Lohnsteuer, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld etc. berechnet und darf folgende Höchstgrenzen nicht übersteigen:
Zuschläge für Kinder, barrierefreie Maßnahmen oder nachhaltige Bauweise können den geförderten Basisdarlehensbetrag erhöhen. Auch bei Sanierungsvorhaben bietet das Land Oberösterreich Unterstützung.

Weitere Informationen finden Sie unter Wohnbauförderung Oberösterreich oder auf land-oberoesterreich.gv.at.


Burgenland

Die Wohnbauförderung im Burgenland steht auch 2024 für unterschiedliche Projekte zur Verfügung: Errichtung von Eigenheimen (Hausbau), Wohnraumschaffung, Ankauf eines Eigenheims/einer Wohnung und Sanierung. Bei der Wohnbauförderung gibt es sowohl Einkommensobergrenzen als auch Mindesteinkommensgrenzen. Die Mindestgrenzen sollen gewährleisten, dass die Rückzahlung des Landesdarlehens gesichert ist. Die Einkommensobergrenzen (Jahresnettoeinkommen) betragen:
Bei Überschreiten der Einkommensobergrenzen wird die Höhe der Förderung entsprechend reduziert. Die maximale Förderhöhe bei burgenländischen Darlehen für den Wohnbau setzt sich aus einer Subjet- und Objektförderung sowie aus möglichen Bonusbeträgen (z.B. Kindersteigerungs­betrag, Sozialzuschlag, barrierefreies Bauen etc.) zusammen.

Zusätzlich zur Wohnbauförderung gibt es weitere Zuschussmöglichkeiten. Es handelt sich hierbei um nicht rückzahlbare Unterstützungen: Darunter fallen Zuschüsse für sicheres Wohnen (z.B. Alarmanlagen, Sicherheitstüren) und Zuschüsse für nachhaltige und ressourcenschonende Energieanlagen (z.B. Wärmepumpen, thermische Solaranlagen).

Weitere Informationen finden Sie unter Wohnbauförderung Burgenland oder auf burgenland.at.


Steiermark

Die Wohnbauförderung in der Steiermark bietet 2024 unter anderem Förderungen für den Eigenheimbau, Ersterwerb von Eigentumswohnungen, Hausstandsgründungen von Jungfamilien und verschiedene Arten von Sanierungen.

Der Neubau eines Eigenheims wird mit einem Landesdarlehen mit einer Laufzeit von 20,5 Jahren und einer dekursiven Verzinsung von 1% gefördert. Die Förderhöhe richtet sich unter anderem nach der Haushaltsgröße. Gefördert werden auch Erstkäufer einer Wohnung mit einem Förderungs­darlehen von knapp 25 Jahren und einer 3%-igen Verzinsung. Die Förderhöhe errechnet sich entsprechend der Nutzfläche und der Haushaltsgröße. Bei beiden Förderungen gelten folgende jährlichen Netto-Einkommensgrenzen:
Jungfamilien und Gleichgestellte werden bei einer Hausstandsgründung mit einem Zinszuschuss für ein Darlehen oder einen Abstattungskredit unterstützt. Zudem stehen unterschiedliche Sanierungs­förderungen zur Verfügung. Nach großem Zuspruch wurde zum Beispiel die Öko­förderung (z.B. Heizungstausch, Errichtung von Solar- oder Photovoltaikanlagen, Anschluss an Fernwärme) auch dieses Jahr fortgesetzt.

Weitere Informationen finden Sie unter Wohnbauförderung Steiermark oder auf wohnbau.steiermark.at.


Kärnten

Die Wohnbauförderung in Kärnten setzt sich 2024 aus dem Förderkredit und dem Annuitätenzuschuss zusammen. Als Alternative gewährt das Land Kärnten auch einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss: den Häuslbauerbonus. Zu den geförderten Objekten für Privatpersonen zählen: Errichtung von Eigenheim, Wohnraum­schaffung, Ersterwerb von Wohnraum und Sanierungsvorhaben.

Für eine Inanspruchnahme der Wohnbauförderung in Kärnten gelten bestimmte Einkommensgrenzen - bei Überschreitung der Einkommensgrenzen reduziert sich die Förderung:
Unterschiedliche Boni (z.B. für Jungfamilien, nachhaltige Bauweise) können die Wohnbauförderung zusätzlich erhöhen. Tipp: Auch Sanierungsvorhaben werden 2024 vom Land Kärnten verstärkt gefördert.

Weitere Informationen finden Sie unter Wohnbauförderung Kärnten oder auf ktn.gv.at.


Salzburg

Bei der Wohnbauförderung in Salzburg 2024 handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Dieser basiert auf einem Punktesystem und gilt für die Errichtung eines Eigenheims (darunter fallen z.B. auch Bauernhäuser, Austragshäuser, Zu-/Ausbauten eines bestehenden Wohnobjekts), Kauf einer Wohnung oder Eigenheim in der Gruppe, Mietkaufwohnungen und Sanierungen.

Die Förderhöhe ergibt sich aus einem Grundbetrag und Zuschlägen. Die Höhe des Grundbetrags wird beim Kauf anhand des Kaufpreises pro m² Wohnnutzfläche und beim Hausbau anhand der Haushaltsgröße bestimmt. Zuschläge sind in mehreren Bereichen möglich (z.B. bei hoher Gesamtenergieeffizienz, Standortqualität, barrierefreien Ausstattung). Folgende Netto-Jahreshaushaltseinkommen dürfen 2024 für die Wohnbauförderung nicht überschritten werden:
Ist die Beantragung einer Wohnbauförderung nicht möglich, kann alternativ um eine Energie­förderung (z.B. thermische Solaranlagen, Photovoltaik-Anlagen und -Speicher, nachhaltige Heizsysteme) oder um einen Zuschuss bei Sanierungsvorhaben angesucht werden.

Weitere Informationen finden Sie unter Wohnbauförderung Salzburg oder auf salzburg.gv.at.


Tirol

Die Wohnbauförderung in Tirol fördert 2024 den Neubau oder Erwerb eines Eigenheims/einer Wohnung, die Wohnraumschaffung und -erweiterung sowie Sanierungen mit Krediten, Wohnbauschecks und unterschiedlichen Zuschüssen.

Die Förderungskredite bei der Wohnbauförderung in Tirol haben eine maximale Laufzeit von 35 Jahren. Je nach Laufzeit variiert der Zinssatz und damit die monatliche Rückzahlungsrate. Die zulässige Nutzfläche für einen geförderten Wohnbau muss dabei zwischen 30 und 150 Quadratmetern pro Wohnung liegen. Für die Bewertung der Einkommensgrenzen wird ein Zwölftel des jährlichen Nettoeinkommens herangezogen (inkl. zusätzlicher Einkommensquellen wie Unterhaltszahlungen oder Kinderbetreuungsgeld):
Beim Wohnbauscheck handelt es sich um einen Fixbetrag, welcher je nach Bauvorhaben variiert, aber nicht zurückgezahlt werden muss. Zusätzlich gibt es noch weitere Zuschussmöglichkeiten für Neubauvorhaben (z.B. Wohnstarthilfe, Kinderzuschuss, sicheres Wohnen, energiesparende Maßnahmen).

Weitere Informationen finden Sie unter Wohnbauförderung Tirol oder auf tirol.gv.at.


Vorarlberg

Die Wohnbauförderung in Vorarlberg unterstützt 2024 bei der Errichtung von Eigenheimen, Ersterwerb von Eigenheimen und Wohnungen, Wohnraumschaffung und bei Sanierungsvorhaben mit einem Förderungskredit sowie zusätzlichen Bonuszuschüssen.

Die zu fördernde Nutzfläche pro Wohnung muss zwischen 30m² - 150m² betragen. Die Höhe des Kredits ergibt sich aus einer Basisförderung je förderbarer Wohnnutzfläche pro Quadratmeter und hat eine Laufzeit von 35 Jahren. Bei der Wohnbauförderung in Vorarlberg gelten Einkommensgrenzen - bei Überschreitung der Einkommensobergrenzen wird die Höhe der Förderung entsprechend reduziert. Diese Grenzen gelten beim monatlichen Haushaltsnettoeinkommen:
Zusätzlich zur Wohnbauförderung gibt es auch noch Zuschüsse, die in Kombination mit dem Förderungskredit gewährt werden (z.B. Kinderzuschlag, erstmaliger Eigentumserwerb, Energiespar- und Umweltbonus). Auch bei Sanierungsvorhaben unterstützt das Land Vorarlberg mit finanziellen Förderungen.

Weitere Informationen finden Sie unter Wohnbauförderung Vorarlberg oder auf tirol.gv.at.


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Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf ab 1. Juli 2024: Die wichtigsten Fragen & Antworten



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