Heizkostenzuschuss 2020/2021 beantragen: Alle Bundesländer im Überblick
Verfasst am 24.11.2020
Mit den niedrigen Temperaturen steigen die Heizkosten oft schneller als erwünscht. Für einkommensschwache Haushalte stellen die Bundesländer daher eine unterstützende Einmalzahlung bereit – den Heizkostenzuschuss. Aber wie viel ist drin und wer kann ihn beantragen? Wir geben den Überblick für alle Bundesländer und verraten, was Sie wissen sollten.

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Das erfahren Sie hier:
Wie viel Heizkostenzuschuss kann ich bekommen?
Beim Heizkostenzuschuss handelt es sich um eine einmalige Unterstützungsleistung bei sozialer Bedürftigkeit oder Bezug der Mindestsicherung. Sie hängt vom jeweiligen Bundesland ab, in dem sie beantragt wird und variiert stark – von 110 Euro (Kärnten) bis zu 270 Euro (Vorarlberg). In Wien werden Heizkostenzuschüsse ausschließlich als Teil der Mindestsicherung und in Einzelfällen über die Energiekostenunterstützung gewährt.Wer kann den Heizkostenzuschuss beantragen?
Antragsteller müssen ab einem festgesetzten Stichtag im jeweiligen Bundesland als Hauptwohnsitz gemeldet sein. Wer einen Heizkostenzuschuss in Anspruch nehmen will, darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Die Grenzen variieren je nach Bundesland, ebenso welche Leistungen (wie beispielsweise Ausgleichszulage, Kinderbetreuungsgeld, Studienbeihilfen) neben Löhnen und Gehältern zum Einkommen zählen. Ebenso unterschiedlich ist, ob Brutto- oder Nettobeträge gelten.Wichtig zu wissen: Meistens gilt für die Antragstellung ein Stichtag. Das bedeutet: Unter Umständen kann bei einem kürzlichen Umzug der Anspruch auf eine Unterstützungszahlung entfallen. Auf den Heizkostenzuschuss besteht aber auch während der Frist kein Rechtsanspruch! Die Förderung wird jeweils aus einem von den Ländern festgelegten Topf ausbezahlt. Sobald dieser komplett ausgeschöpft ist, werden keine weiteren Zuschüsse für die laufende Heizperiode vergeben. Je früher Sie also beantragen, desto größer ist die Chance auf die Unterstützungsleistung.
Wo beantrage ich den Zuschuss und welche Unterlagen benötige ich?
Der Heizkostenzuschuss ist in der Regel im Gemeindeamt jenes Ortes zu beantragen, indem man mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. In Niederösterreich ist es auch auf den zuständigen Bezirkshauptmannschaften sowie der Abteilung „Allgemeine Förderung und Stiftungsverwaltung“ der Landesregierung möglich.Bei der Antragstellung zum Heizkostenzuschuss sind in jedem Fall Einkommensnachweise zu erbringen. Mitunter werden auch Nachweise zu den Heizkosten in der laufenden Heizperiode gefordert.
Welche Voraussetzungen gelten in meinem Bundesland?
Wien
In der Bundeshauptstadt gibt es keine eigene Form des Heizkostenzuschusses, da die Stadt einkommensschwachen Haushalten über die Mindestsicherung unter die Arme greift. Darin sind Aufwandsunterstützungen für Heizen und Strom enthalten. Seit 2013 gibt es jedoch die Wiener Energieunterstützung des Sozialmagistrats MA 40. In den Wiener Sozialzentren kann im Fall einer finanziell angespannten Situation und unerwartet hohen Energiekosten nach einer Bedarfsprüfung Hilfe bei Energiekostenrückständen in Anspruch genommen werden. Auch Beratungsleistungen zur Senkung von Strom- und Gaskosten werden angeboten.
Niederösterreich
Das Land Niederösterreich gewährt in der Heizperiode 2020/21 einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von 140 Euro. Der Heizkostenzuschuss kann noch bis zum 30. März 2021 am Gemeindeamt des jeweiligen Hauptwohnsitzes beantragt werden. Folgende, monatliche Bruttoeinkünfte dürfen dabei nicht überschritten werden:
- Alleinstehende Personen: 1.000,48 Euro
- Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.578,36 Euro
- Für jedes weitere Kind: 154,37 Euro
- Für jede weitere Person im Haushalt: 577,88 Euro
Oberösterreich
Der Heizkostenzuschuss in Oberösterreich beträgt einmalig 152 Euro. Beim Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes kann die Antragsstellung noch bis zum 23. April 2021 erfolgen. Gefördert werden jene Personen, deren monatliches Nettoeinkommen folgende Einkommensgrenzen nicht übersteigt:
- Alleinstehende Personen: 950 Euro
- Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.500 Euro
- Für jedes weitere Kind: 240 Euro
- Für die erste weitere Person im Haushalt: 520 Euro
- Für jede weitere Person im Haushalt: 350 Euro
Burgenland
Wer laut ASVG und burgenländischem Mindestsicherungsgesetz als bedürftig gilt, kann bis zum 31. Dezember 2020 den burgenländischen Heizkostenzuschuss in Höhe von 165 Euro beantragen. Voraussetzung ist, dass gewisse Netto-Einkommensgrenzen nicht überschritten werden:
- Alleinstehende Personen: 918 Euro
- Alleinstehende Pensionistinnen und Pensionisten: 1080 Euro
- Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.377 Euro
- Pro Kind: 177 Euro
- Pro weitere Person im Haushalt: 459 Euro
Wichtig ist, dass Antragsteller zum Stichtag des 7. Septembers 2020 bereits in einer burgenländischen Gemeinde mit Hauptwohnsitz gemeldet waren.
Steiermark
Der Heizkostenzuschuss für 2020/2021 beträgt in der Steiermark 120 Euro. Er kann noch bis zum 29. Jänner 2021 bei den Gemeindeämtern, Stadtämtern und bei den Servicestellen der Stadt Graz online beantragt werden. Anspruchsberechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark (Stichtag: 1. September 2020), deren Haushaltseinkommen folgende Nettogrenzen nicht überschreiten:
- Alleinstehende Personen: 1.286 Euro
- Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.929 Euro
- Pro Familienbeihilfe beziehendem Kind: 386 Euro
Kärnten
Der Kärntner Heizkostenzuschuss kann bis zum 26. Februar 2021 beantragt werden und ist auch dieses Jahr zweigeteilt: Der „kleine“ Zuschuss macht 110 Euro aus, der „große“ Zuschuss bringt 180 Euro.
Für den „kleinen“ Zuschuss gelten folgende Netto-Richtgrenzen:
- Alleinstehende Personen: 1.140 Euro
- Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.570 Euro
- Pro weitere Person im Haushalt: 150 Euro
Für den „großen“ Zuschuss gilt hingegen:
- Alleinstehende Personen: 920 Euro
- Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.380 Euro
- Pro weitere Person im Haushalt: 150 Euro
Anträge können lediglich am jeweiligen Wohnsitzgemeindeamt gestellt werden, dort werden sie auch geprüft.
Salzburg
Um die finanziellen Mehrbelastungen für das Heizen auszugleichen, gewährt das Land Salzburg einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von 150 Euro. Die Anträge können noch bis zum 31. Mai 2021 bei der Hauptwohnsitzgemeinde gestellt werden. Die Netto-Einkommensgrenzen betragen 2020/2021:
- Alleinstehende Personen: 950 Euro
- Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.426 Euro
- Für jedes weitere Kind mit Familienbeihilfenbezug: 294 Euro
- Für jedes weitere Kind ohne Familienbeihilfenbezug: 478 Euro
- Für jede weitere Person im Haushalt: 478 Euro
Tirol
Der Heizkostenzuschuss 2020/2021 beträgt in Tirol 250 Euro und kann bis zum 30. November 2020 beantragt werden. Zur teilweisen Abdeckung von angefallenen Mehrkosten durch die Corona-Pandemie im Frühjahr wird zusätzlich ein COVID19- Energiekostenzuschuss in der Höhe von einmalig 100 Euro pro Haushalt gewährt.
Für den Heizkostenzuschuss gelten folgende monatliche Nettoeinkommensgrenzen:
- Alleinstehende Personen: 950 Euro
- Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.500 Euro
- Für das erste und zweite Kind: 240 Euro
- Pro weiteres Kind: 170 Euro
- Für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt: 520 Euro
- Pro weitere erwachsene Person im Haushalt: 350 Euro
Vorarlberg
Mit bis zu 270 Euro ist der Vorarlberger Heizkostenzuschuss der großzügigste in ganz Österreich. Bis zum 19. Februar 2021 kann er am jeweiligen Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden. Dafür gelten folgende Netto-Einkommensgrenzen:
- Alleinstehende Personen: 1.237 Euro
- Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.895 Euro
- Alleinerziehende mit einem Kind: 1.515 Euro
- Pro weitere Person im Haushalt: 215 Euro
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Kommentare:
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durchblicker.at am 26.01.2021
Liebe Frau Redzhebova, danke für Ihre Frage. Sie finden den Heizkostenzuschuss Antrag auf der Website Ihres Gemeindeamts. Liebe Grüße, Ihr durchblicker-Team
Redzhebova Fatme am 25.01.2021
Hallo guten Tag ich möchte einen antrag für heizkostenzuschuss.Danke.Redzhebova