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Unwetterschaden am Auto: Wann zahlt die Versicherung bei Sturm, Hagel und Co.?

Verfasst am 31.07.2020


Nicht selten sorgen Unwetter für erhebliche Schäden am Auto: Durch Sturm, Hagel, herabfallende Äste oder umgestürzte Bäume. Wer haftet bei Sturmschäden am Auto? Und welche Schäden zahlt die Autoversicherung? Was viele nicht wissen: Nur eine Kaskoversicherung bietet umfangreichen Schutz! Doch auch hier gilt es Ausnahmen zu beachten!


Foto: Carlos Amarillo/shutterstock.com

Die schlechte Nachricht gleich vorweg: Wer nur über eine Haftpflichtversicherung und keine Teilkasko oder Vollkasko verfügt, bleibt bei Sturmschäden am Auto auf seinen Kosten sitzen. Einzige Ausnahme: Für den Schaden sind nachweislich Dritte zu verantworten. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Dachziegel oder Äste auf ein geparktes Auto fallen, da Haus- oder Grundstücksbesitzer ihre Obliegenheiten missachteten. Entsteht dem Autofahrer ein Schaden durch umgestürzte Bäume am Straßenrand, haftet in der Regel die Gemeinde. Sind Unwetterschäden jedoch nicht durch Dritte zu verantworten, gilt: Einen umfassenden Schutz vor Sturm, Hagel und Co. am Auto bietet nur eine Kaskoversicherung.

Teilkasko und Vollkasko decken Unwetterschäden

Schäden durch Naturgewalten werden durch die Teilkasko und Vollkasko Versicherung gedeckt. Dazu zählen Schäden am Auto, die durch

  • Sturmböen über 60 km/h
  • Hagel
  • Steinschlag
  • Überschwemmungen/Muren
  • Felssturz/Erdrutsch
  • Hochwasser
  • Lawinen/Schneedruck
verursacht wurden. Auch Kosten für die Reparatur und den Abschleppdienst nach einem Unwetterschaden werden von der Kaskoversicherung übernommen.

Aber auch bei der Kaskoversicherung gilt es Ausnahmen im Versicherungsschutz zu beachten! Die Teilkaskoversicherung deckt Sturmschäden am Auto nur bei Windgeschwindigkeiten von mehr als 60 km/h (Stufe 8 auf der Beaufortskala). Ausschlaggebend für die Klassifizierung ist hierbei eine Einschätzung der ZAMG.

Selbst verschuldete Unfälle bei Unwetter: Nur in Vollkasko gedeckt

Beschädigen Sie Ihr Auto, weil sie über Objekte (z.B. Äste, Dachziegel) fahren, die aufgrund eines Sturms bereits auf der Straße liegen oder kollidieren Sie mit einem bereits umgestürzten Baum, zahlt die Teilkasko Versicherung nicht! In diesen Fällen handelt es sich um einen selbst verschuldeten Schaden. Für Schäden am PKW, die durch einen selbstverschuldeten Unfall entstehen, kommt nur die Vollkasko Versicherung auf.

Gut zu wissen: Wurde der Schaden durch einen Dritten verursacht, haftet dieser unter bestimmten Voraussetzungen. Fallen lose Dachziegel oder morsche Bäume auf ein parkendes Auto, kann der jeweilige Grundstücksbesitzer zur Verantwortung gezogen werden. Auch Baufirmen und Werbeunternehmen haften, wenn ihre Gerüste und Plakatwände mangelhaft montiert sind bei Unwetter einen Blechschaden am Auto verursachen.

Kein automatischer Versicherungsschutz bei Grober Fahrlässigkeit

Sinnvoll kann auch die optionale Zusatzdeckung Grobe Fahrlässigkeit in der Kaskoversicherung sein. Parken Sie Ihr Auto trotz Sturmwarnung unter einem windschiefen Dach oder morschem Baum, könnte die Versicherung dies im Streitfall als “grob fahrlässig” auslegen.

Vorsicht gilt auch nachdem der Schaden aufgetreten ist: Wurde Ihr Fahrzeug zum Beispiel durch ein Hochwasser beschädigt, dürfen Sie es nicht mehr starten. Wird durch den Start der Automotor zerstört, kann die Versicherung die Leistung ebenso ablehnen.

Tipp: Im durchblicker Vergleich für Autoversicherungen können Sie “Grobe Fahrlässigkeit” sowie weitere Deckungen Ihres individuellen Bedarfs in die Kaskoversicherung inkludieren und online abschließen.

Mögliche Selbstbehalte und Zeitwert Klausel beachten!

Wie viel die Versicherung deckt und ob eventuell ein Selbstbehalt von der Schadenssumme abgezogen wird, hängt vom jeweiligen Anbieter und Ihrer abgeschlossenen Autoversicherung ab. Werfen Sie hierfür am besten einen Blick auf Ihre Polizze!

Ein Totalschaden durch Sturm ist besonders bei älteren Fahrzeugen ärgerlich: Von der Kaskoversicherung wird nur der Zeitwert des PKWs und nicht der Neuwert ersetzt. Bei Leasingfahrzeugen sollten Sie zudem die GAP Klausel beachten: Kommt es zu einem Totalschaden, dann erhält die Leasinggesellschaft das Geld der Versicherung. Liegt der Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadens unter dem berechneten Leasingwert, müssen Sie die Differenz aus eigener Tasche bezahlen. Um dieses Risiko auszuschließen, sollten Sie die optionale Leasingwertdeckung in Ihre Kaskoversicherung inkludieren.

Schaden am Auto - was tun im Schadensfall?

Besonders wichtig ist es, den Schaden für die Versicherung ausreichend zu dokumentieren. Fertigen Sie daher sofort Fotos von dem Ereignis an und melden Sie den Schaden umgehend an Ihre Versicherung. Ist für den Schaden ein Dritter zu verantworten (z.B. eine Gemeinde, deren morscher Baum auf Ihr Auto fällt), ist als Nachweis für die Versicherung unverzüglich eine polizeiliche Anzeige zu machen.

Sie haben Ihre Kaskoversicherung über durchblicker abgeschlossen? Dann genießen Sie einen besonderen Service: Mit unseren Kooperationspartner Schaden-Manager sind Sie auch im Schadensfall optimal abgesichert. Von der einfachen online Schadensabwicklung bis zum Abhol & Bring back Service und kostenlosem Leihauto – durchblicker lässt Sie auch im Schadensfall bei Unwetter und Sturm nicht im Regen stehen.
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