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Grobe Fahrlässigkeit

Bei Unfällen die aufgrund grober Fahrlässigkeit Ihrerseits entstehen, ist die Versicherung nicht verpflichtet, Ihren Kaskoschaden zu bezahlen. Beispiele für grobe Fahrlässigkeit sind unter anderem: überhöhte Geschwindigkeit auf nasser Fahrbahn, Sommerreifen auf Schneefahrbahn, Abstellen des Autos am Hang ohne Handbremse etc. Einzelne Versicherungen bieten die Abdeckung solcher Fälle gegen Aufpreis an. Unfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sind davon allerdings immer ausgenommen.

Welche Versicherung in Österreich Grobe Fahrlässigkeit anbietet, finden Sie im Autoversicherung Vergleich von durchblicker.at Im Ergebnis des Autoversicherungsvergleich können Sie die Preise und Details von österreichischen Versicherungen vergleichen und jedes Angebot über durchblicker.at abschließen.

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