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Dämmerungseinbrüche: 4 Tipps für mehr Sicherheit im Herbst & Winter

Verfasst am 27.11.2023


Im Herbst und Winter haben Einbrecher Hochsaison. Mit welchen Tipps Sie sich vor Dämmerungseinbrüchen in Wohnung und Haus schützen? Was Sie im Schadensfall tun sollten und wann die Versicherung nach einem Einbruch zahlt? Das lesen Sie hier.


Foto: Christian Delbert - stock.adobe.com

Mehr als 6.000 Anzeigen wegen Einbruchs wurden 2022 der Polizei in Österreich gemeldet. Das entspricht einem Plus von mehr als 30% im Vergleich zum Vorjahr. Besonders in der dunklen Jahreszeit sind Einbrecher aktiv. Mit einfachen Maßnahmen und Tipps können Sie aber Ihre vier Wände vor einem Einbruch schützen:

1) Beleuchten Sie Ihre Wohnung

Wenn die Dunkelheit am Nachmittag hereinbricht, schlagen die Täter meistens zu. Beleuchten Sie daher Teile des Wohnraums. Mit einer Zeitschaltuhr können Sie Ihre Anwesenheit vortäuschen, auch wenn Sie gerade nicht in der Wohnung oder im Haus sind. So wird zu einem bestimmten Zeitpunkt in verschiedenen Räumen das Licht ein- und später wieder ausgeschaltet.

2) Nutzen Sie Bewegungsmelder

Auch außerhalb des Hauses kann man einiges tun, um Einbrecher abzuschrecken. So bieten Bewegungsmelder zusätzliche Sicherheit. Achten Sie bei der Installation von LED-Strahlern mit Dämmerungssensoren darauf, dass sie das gesamte Grundstück und den Zugang zum Haus abdecken.

3) Sichern Sie Fenster und Türen

Für Fenster und Türen gibt es zahlreiche einbruchhemmende Verriegelungssysteme . Genauso wichtig ist es aber auch, Fenster zu schließen und Türen zu versperren - selbst wenn Sie nur kurz die Wohnung oder das Haus verlassen. Der Grund: Gelangen die Einbrecher über ein gekipptes Fenster oder eine unversperrte Haustüre in die Wohnung, kann die Haushaltsversicherung bzw. Eigenheimversicherung die Leistung verweigern.

Tipp: Auch im Garten gibt es einiges zu beachten. Versperren Sie alle Gegenstände wie beispielsweise Gartenmöbel, die es den Einbrechern erleichtern, höhere Stockwerke zu erreichen.

4) Informieren Sie Ihre Nachbarn

Bitten Sie Ihre Nachbarn, in der dunklen Jahreszeit ein aufmerksames Auge auf Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück zu halten. Sie verreisen für eine längere Zeit? Dann sollten Nachbarn oder Angehörige Ihren Briefkasten leeren und nach dem Rechten sehen - so macht Ihre Wohnung oder Ihr Haus einen bewohnten Eindruck.


Es wurde eingebrochen - was tun?

Die Tür wurde aufgebrochen, die Wohnung durchwühlt und Wertgegenstände gestohlen? Wenn Sie Opfer eines Einbruchs geworden sind, gilt es Ruhe zu bewahren und richtig zu handeln:

  • Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei.
  • Verändern Sie nichts in der Wohnung: Die Polizei kann sich so ein Bild vor Ort machen und Spuren sichern.
  • Was wurde gestohlen und was wurde beschädigt? Fertigen Sie Fotos an und erstellen Sie zusammen mit der Polizei eine “Stehlgutliste”.
  • Melden Sie den Einbruch unverzüglich Ihrer Versicherung: Anhand der polizeilichen Anzeige und der Stehlgutliste kann Ihre Haushaltsversicherung den Schadensfall beurteilen.

Gut zu wissen: Sie haben ein Assitance-Paket in Ihrer Haushaltsversicherung inkludiert? Dann erhalten Sie im Schadensfall zusätzliche Unterstützung seitens Ihrer Versicherung (z.B. Notfall-Hotline, Vermittlung von Handwerkern).

Nach dem Einbruch - Schadensmeldung bei der Versicherung

Sie können den Einbruch direkt bei Ihrer Haushaltsversicherung bzw. Eigenheimversicherung melden. Viele Versicherungen bieten hierfür bereits Online-Schadensformulare an.

Haben Sie Ihre Haushaltsversicherung oder Eigenheimversicherung über durchblicker abgeschlossen? Dann können Sie den Schaden-Manager nutzen. Der Schaden-Manager und die durchblicker Versicherungsexpert:innen kümmern sich um eine erfolgreiche Abwicklung des Schadens mit Ihrer Versicherung.

Einbruch in Wohnung & Haus: Was zahlt die Versicherung?

Einbruchdiebstahl und Beraubung zählen zu den Standard-Deckungen in der Haushaltsversicherung. Trotzdem müssen Sie als Versicherungsnehmer:in auch Ihren Verpflichtungen gegenüber der Versicherung nachkommen. Man spricht hier auch von sogenannten Obliegenheiten:

Schließen Sie Fenster und versperren Sie die Haustüre, wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus verlassen. Eine Haustüre mit Knauf ins Schloss fallen zu lassen reicht nicht aus. In diesem Fall kann die Haushaltsversicherung nach einem Einbruch die Leistung verweigern. Das gilt auch, wenn Sie den Schlüssel außerhalb des Gebäudes (z.B. unterhalb der Fußmatte) verstecken. Hier haben Einbrecher nicht nur ein leichtes Spiel - als Versicherungsnehmer:in handeln Sie grob fahrlässig. Sie verfügen über eine strong>Alarmanlage ? Ist diese während des Einbruchs deaktiviert, kann die Versicherung ebenfalls aussteigen.

In der Haushaltsversicherung ist Ihr Wohnungsinhalt versichert. Je nach Versicherung wird der Neuwert oder der Zeitwert der gestohlenen Gegenstände ersetzt. Tipp: Dokumentieren Sie Ihre Wertsachen und Gegenstände und heben Sie Rechnungen auf. Das vereinfacht die Schadensabwicklung nach einem Einbruch.

Gut zu wissen: Wertgegenstände wie Bargeld, Sparbücher, Edelmetalle, Münzsammlungen oder Schmuckstücke sind auch bei einem Einbruch versichert - allerdings ist die Leistung an Bedingungen geknüpft. Je nach Versicherung gelten maximale Höchstgrenzen. Außerdem macht es einen Unterschied, ob die Wertgegenstände freiliegend, aus Möbeln oder aus einem Safe gestohlen werden.

Neben den gestohlenen Gegenständen ersetzt die Haushaltsversicherung auch Vandalismusschäden, die an Fenstern und Türen durch den Einbruch entstehen. Auch für die Erneuerung des Haustürschlosses sowie für die Wiederbeschaffung von Dokumenten kommt die Haushaltsversicherung je nach gewähltem Versicherungsschutz auf.

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