Damit aus Spiel nicht Ernst wird: durchblicker.at klärt über Versicherungsschutz bei Pokémon Go auf
Verfasst am 02.08.2016
Gesetzeswidriges und fahrlässiges Verhalten vermeiden – Experten empfehlen private Haftpflicht- und Unfallversicherungen
Wien, am 2. August 2016 – Der Hype rund um Pokémon Go nimmt kein Ende, im Gegenteil: Immer mehr Menschen jagen die virtuellen Monster und begeben sich dafür ins Freie. Ob auf der Straße, in der U-Bahnstation oder im Geschäftslokal, ob zu Fuß, auf dem Fahrrad oder im Auto – die Möglichkeiten der Jagd sind unbegrenzt. Unbegrenzt ist allerdings auch die Anzahl an möglichen Unfällen, die passieren können, wenn Alt und Jung sich beim Spiel völlig in das Smartphone vertiefen und der Umgebung keine Aufmerksamkeit schenken. Um hohe Kosten bei Unfällen zu vermeiden, sind private Haftpflicht- und Unfallversicherungen empfehlenswert. Doch der Versicherungsschutz gilt nur dann, wenn keine grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln vorliegt.
„Was lustig klingt und Spaß macht, hat auch ernste Seiten: Beim Pokémon Go-Spiel können sich leichte bis schwere Unfälle ereignen – in der Regel hervorgerufen durch Unachtsamkeit und Unkonzentriertheit. Richtet man einen Schaden an, greift im Normalfall die Privathaftpflichtversicherung. Verletzt man sich selbst, ist das durch die private Unfallversicherung gedeckt. „Wir empfehlen daher allen Pokémon Go-Spielern, eine private Haftpflicht- und Unfallversicherung abzuschließen, da nur so ein so optimaler Schutz im Schadensfall gewährleistet ist“, so Reinhold Baudisch, Geschäftsführer von Österreichs Vergleichsportal durchblicker.at. Aber Vorsicht ist dennoch geboten: in beiden Fällen gilt der Versicherungsschutz jedoch nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dann muss man mit einer Kürzung der Leistung oder gar mit einem Leistungsausfall rechnen.
Achtung bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln
Für Unfälle mit dem Auto gilt: Wird man als Fußgänger von einem Fahrzeug verletzt, greift im Normalfall die KFZ-Haftpflicht des Fahrers. Trägt man aber eine Mitschuld, beispielsweise durch geistesabwesendes Gehen auf der Fahrbahn, kann man auch selbst zur Kasse gebeten werden.Während dem Auto-, Motorrad- oder Fahrradfahren ist die Jagd nach Pokémons immer strafbar, denn das Handy ist am Steuer verboten. Verursacht man hier auch noch einen Unfall, dann bezahlt die Versicherung zwar zuerst im Schadensfall, diese kann sich das Geld aber wieder zurückholen.
Baudisch weiter: „Allgemein gilt, dass vorsätzliches Handeln – also wenn einem bewusst ist, dass man rechtswidrig handelt und beispielsweise wissentlich bei Rot über die Straße geht – nicht durch den Versicherungsschutz gedeckt ist. Grob fahrlässiges Handeln ist ebenfalls nicht oder nur eingeschränkt gedeckt.“
Die Experten von durchblicker.at raten deshalb, beim Spielen immer die Umgebung im Blick zu haben, weder fahrlässig noch vorsätzlich zu handeln sowie einen umfangreichen Versicherungsschutz abzuschließen: „Bei der Wahl der geeigneten Versicherung sollte man verschiedene Angebote vergleichen und dabei auf Leistungsumfang und Preis achten – so lässt sich viel sparen und man ist gut geschützt“, so Baudisch abschließend.
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Über durchblicker.at
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Rückfragehinweis:
Mag. Reinhold Baudisch, MBA
Geschäftsführer durchblicker.at
Tel.: 43 1 3060900-221
Mobil: 43 699 17180604
Email: r.baudisch@durchblicker.at