Kennzeichnungspflicht
In Österreich sind die Stromlieferanten seit dem Jahr 2001 gesetzlich verpflichtet über behördlich geprüfte Zertifikate (Herkunftsnachweise) die Primärenergieträgeranteile der Stromerzeugung, sowie die Mengen an CO2-Emissionen und radioaktivem Abfall, die bei der Erzeugung der elektrischen Energie entstanden sind, auszuweisen. Zudem muss die prozentuale Verteilung der Herkunftsländer aller für die Stromkennzeichnung verwendeten Zertifikate angeführt werden. Ausländische Zertifikate werden nur aus Ländern zugelassen, in denen eine Stromkennzeichnung existiert, die der österreichischen Stromkennzeichnungsverordnung entspricht. Die Regulierungsbehörde E-Control ist mit der Aufsicht über die Stromkennzeichnung betraut. Über die Herkunftsnachweise wird sichergestellt, dass der Strom, der als Ökostrom an den Kunden verkauft wird, auch tatsächlich in das Stromsystem eingespeist wurde. Einmal pro Jahr findet eine umfassende Überprüfung aller Lieferanten, die in Österreich Endkunden beliefern, statt. Die Zusammensetzung des Stroms pro Anbieter wird also jedes Jahr auf Basis des abgelaufenen Jahres aktualisiert. Im Strom Vergleich auf durchblicker.at sehen Sie, welche Art von Strom jeder einzelne Stromlieferant anbietet.
Weiterführende Informationen:
- Ökostrom / erneuerbare Energie
- UCTE-Mix
- CO2-Emissionen
- Liste der Stromanbieter
- Zum Strom-Preisvergleich