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Heizkostenzuschuss 2024/2025 beantragen: Alle Bundesländer im Überblick

Verfasst am 01.10.2024


Für ein­kommensschwache Haushalte stellen die Bundesländer 2024 / 2025 wieder eine unter­stützende Einmal­zahlung bereit – den Heizkostenzuschuss. Aber wie viel Geld bekommt man und wer kann den Zuschuss be­antragen? Wir geben einen Überblick für alle Bundesländer.


Foto: Alexander Raths / Shutterstock.com

Das erfahren Sie hier:


Wie viel Heizkostenzuschuss kann ich bekommen?

Die Höhe des Heizkostenzuschusses wird von den jeweiligen Landesregierungen jährlich festgelegt. Daher ist der Heizkostenzuschuss von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch.

Weiter unten erfahren Sie, wie hoch der Heizkostenzuschuss für die Periode 2024 / 2025 in Ihrem Bundesland ausfällt und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.

Gut zu wissen: Je nach Bundesland wird der Heizkostenzuschuss mittlerweile anders bezeichnet. Zum Beispiel als Energiekostenzuschuss, Wärmepreisdeckel oder Wohn- und Heizkostenzuschuss.



Wer kann den Heizkostenzuschuss beantragen?

Der Heizkostenzuschuss unterstützt sozial bedürftige Haushalte in Form einer einmaligen Geldleistung.

Um den Heizkostenzuschuss zu erhalten, dürfen Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Wie hoch Ihr Einkommen pro Monat oder Jahr sein darf? Das legt jedes Bundesland selbst fest.

Je nachdem, ob Sie alleine, mit einem Partner / einer Partner:in oder mit Kindern in einem Haushalt leben, sind die Einkommensgrenzen niedriger oder höher angesetzt.

Welche Einkünfte zum Einkommen zählen (z.B. Einkünfte aus selbstständiger / unselbstständiger Arbeit, Pension, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Alimente, Krankengeld etc.) und welche nicht, können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

Tipp: Je früher Sie den Heizkostenzuschuss beantragen, desto größer ist Ihre Chance, eine Geldleistung zu erhalten. Der Grund: Auf den Heizkostenzuschuss besteht kein Rechtsanspruch. Und sind die Mittel des Bundeslandes ausgeschöpft, gibt es keine weiteren Förderungen mehr.



Wo beantrage ich den Zuschuss und welche Unterlagen benötige ich?

Den Heizkostenzuschuss können Sie in der Regel bei Ihrem Gemeindeamt beantragen. In einigen Bundesländern können Anträge auch online eingebracht werden.

Bei der Antragstellung müssen Sie Ihre Einkommensnachweise beifügen. Mitunter werden auch weitere Nachweise (z.B. Lichtbildausweis, Heizkostenrechnung) gefordert.



Welche Voraussetzungen gelten in meinem Bundesland?

Wien


Die Antragsfrist für die “Energieunterstützung Plus” ist am 30. Juni 2024 ausgelaufen. Das Land Wien hat noch nicht bekannt gegeben, ob diese Maßnahme verlängert wird und betroffene Wiener Haushalte auch im Jahr 2025 eine finanzielle Unterstützung erhalten.

Unser Tipp: Prüfen Sie in der Zwischenzeit, wieviel Sie aktuell für Gas, aber auch für Strom im Monat bezahlen und ob es günstigere Alternativen gibt. Denn auch mit einem Wechsel des Energieanbieters lässt sich Geld sparen.

Ein aktueller durchblicker-Tarifvergleich* für Wien zeigt: Mit einem Wechsel vom Landesenergieversorger (Wien Energie) zu einem günstigeren Alternativanbieter können Sie aktuell bis zu 300€ bei Strom und bis zu 400€ bei Gas sparen. In diesem Fall spart ein Anbieterwechsel rund 700€ im Jahr. Sie sind bereits bei einem Alternativanbieter? Auch dann lohnt sich ein regelmäßiger Tarifvergleich.




Niederösterreich


Derzeit steht noch nicht fest, wann der Heizkostenzuschuss 2024 / 2025 in Niederösterreich beantragt werden kann. Wir ergänzen die Informationen, sobald diese vorliegen.

Gut zu wissen: Mit einem Anbieterwechsel bei Strom und Gas lässt sich in Niederösterreich aktuell besonders viel Geld sparen. Nämlich bis zu 1.000€ jährlich. Denn ein aktueller durchblicker Tarifvergleich* für NÖ zeigt: Wechselt man vom Landesenergieversorger (EVN) zum günstigsten Alternativanbieter am Markt, spart das bis zu 400€ bei Strom und bis zu 600€ bei Gas. Sie sind bereits bei einem Alternativanbieter? Auch dann lohnt sich ein regelmäßiger Tarifvergleich.




Oberösterreich


Um einkommensschwache Haushalte bei den Heizkosten zu entlasten, zahlt das Land Oberösterreich auch 2024 / 2025 einen Zuschuss in Höhe von 200 Euro aus.

Anspruchsberechtigt sind Personen, deren jährliches Haushaltseinkommen (brutto) im Jahr 2023 folgende Grenzen nicht übersteigt:

Kurze Antragsfrist: Beachten Sie, dass der Heizkostenzuschuss in Oberösterreich nur von 1. Oktober bis 30. November 2024 beantragt werden kann. Danach sind keine Anträge mehr möglich.

Die Antragsstellung wird vollständig digital abgewickelt. Hier können Sie den Heizkostenzuschuss Oberösterreich 2024 / 2025 beantragen.

Wussten Sie, dass Sie auch mit einem Anbieterwechsel Ihre Energiekosten senken können? Das Sparpotenzial in Oberösterreich zählt hier mit bis zu 1.300€ im Jahr zu den höchsten. Ein aktueller durchblicker Tarifvergleich* für Oberösterreich zeigt: Bis zu 600€ bei Strom und bis zu 700€ bei Gas können Sie jährlich sparen, wenn Sie vom Landesenergieversorger (Energie AG) zum günstigsten Alternativanbieter wechseln.






Burgenland


Im Burgenland kann heuer noch bis 31. Dezember 2024 der Wärmepreis-Deckel beantragt werden.

Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 2.000 Euro und wird in zwei Tranchen ausbezahlt. Die Förderung ist sozial gestaffelt - beachten Sie daher auch die sogenannten “Zumutbarkeitsgrenzen für Heizkosten”.

Um den Wärmepreisdeckel zu erhalten, darf ihr jährliches Haushaltseinkommen nicht höher sein als 63.000 Euro (netto).

Den burgenländischen Heizkostenzuschuss 2024 beziehungsweise den Wärmepreis-Deckel können Sie online oder bei Ihrer Gemeinde beantragen. Nähere Informationen finden Sie hier.

durchblicker-Tipp: Auch mit einem Tarifvergleich bei Strom und Gas lassen sich Energiekosten senken. Im Burgenland können Haushalte bis zu 300€ bei Strom und bis zu 400€ bei Gas sparen, wenn sie vom regionalen Landesenergieversorger (Burgenland Energie) zum günstigsten Alternativanbieter wechseln. Das zeigt ein aktueller durchblicker Tarifvergleich*.




Steiermark


Aktuell liegen noch keine Informationen zum Heizkostenzuschuss 2024 / 2025 in der Steiermark vor.

In der Zwischenzeit kann es sich lohnen, aktuelle Tarife für Strom und Gas zu vergleichen und bei einer Ersparnis den Anbieter zu wechseln. Ein aktueller durchblicker Tarifvergleich* für die Steiermark zeigt: Bis zu 500€ bei Strom und bis zu 500€ bei Gas können Sie jährlich sparen, wenn Sie vom Landesenergieversorger (Energie Steiermark) zum günstigsten Alternativanbieter wechseln.




Kärnten


Auch im Jahr 2024 / 2025 ist der Kärntner Heizkostenzuschuss zweigeteilt: Der kleine Heizkostenzuschuss beträgt 110 Euro, der große Heizkostenzuschuss 180 Euro.

Für den „kleinen“ Zuschuss gelten 2024 / 2025 folgende Netto-Obergrenzen:
Für den „großen“ Zuschuss gilt 2024 / 2025 hingegen:
Die Anträge können bis 31. März 2025 bei der Hauptwohnsitzgemeinde eingereicht werden. Nähere Informationen zum Heizkostenzuschuss in Kärnten gibt es hier.

durchblicker-Tipp: Mit einem Tarifvergleich und Anbieterwechsel können Sie in Kärnten zusätzlich bis zu 600€ im Jahr bei Ihren Energiekosten sparen. Ein aktueller durchblicker Tarifvergleich* für Kärnten zeigt: Bis zu 200€ bei Strom und bis zu 400€ bei Gas spart ein Wechsel vom Landesenergieversorger (KELAG) zum günstigsten Alternativanbieter.






Salzburg


Der Heizkostenzuschuss 2024 konnte in Salzburg bis zum 30. September 2024 beantragt werden. Informationen zum Heizkostenzuschuss 2025 liegen derzeit noch nicht vor.

In der Zwischenzeit kann es sich lohnen, aktuelle Tarife für Strom und Gas zu vergleichen und bei einer Ersparnis den Anbieter zu wechseln. Ein aktueller durchblicker Tarifvergleich* für Salzburg zeigt: Bis zu 500€ bei Strom und ebenso bis zu 500€ bei Gas können Sie jährlich sparen, wenn Sie vom Landesenergieversorger (Salzburg AG) zum günstigsten Alternativanbieter wechseln. Sie sind bereits bei einem Alternativanbieter? Auch dann lohnt sich ein regelmäßiger Tarifvergleich.




Tirol


Der Tirol-Zuschuss konnte bis zum 30. September 2024 beantragt werden. Informationen zum Tiroler Heizkostenzuschuss für 2025 liegen noch nicht vor.

Unser Tipp: Prüfen Sie in der Zwischenzeit, wieviel Sie aktuell für Gas, aber auch für Strom im Monat bezahlen und ob es günstigere Alternativen gibt. Denn auch mit einem Wechsel des Energieanbieters lässt sich Geld sparen.

Ein aktueller durchblicker-Tarifvergleich* für Tirol zeigt: Mit einem Wechsel vom Landesenergieversorger (TIWAG, TIGAS) zu einem günstigeren Alternativanbieter können Sie aktuell bis zu 200€ bei Strom und bis zu 400€ bei Gas sparen. In diesem Fall spart ein Anbieterwechsel 600€ im Jahr.




Vorarlberg


Das Land Vorarlberg hat noch nicht festgelegt, ab wann der Heizkostenzuschuss 2024 / 2025 beantragt werden kann. Wir ergänzen den Beitrag, sobald Informationen vorliegen.

In der Zwischenzeit kann es sich lohnen, aktuelle Tarife für Strom und Gas zu vergleichen. Denn in Vorarlberg ist das Sparpotenzial mit bis zu 1.600€ aktuell besonders hoch. Ein aktueller durchblicker Tarifvergleich* für Vorarlberg zeigt: Bis zu 400€ bei Strom und bis zu 1.200€ bei Gas können Sie jährlich sparen, wenn Sie von regionalen Landesenergieversorgern (Stadtwerke Feldkirch, vkw) zum günstigsten Alternativanbieter wechseln.





Mit 6 einfachen Tipps Heizkosten senken

Unabhängig davon, ob Sie den Heizkostenzuschuss in Anspruch nehmen können oder nicht – Sie können in jedem Fall Ihre Energiekosten einfach reduzieren. Erfahren Sie hier 6 praktische Tipps, wie Sie Ihre Heizkosten senken können.


* Der durchblicker Tarifvergleich wurde für jedes Bundesland auf folgender Basis berechnet: Durchschnittlicher Familienhaushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 4.000 kWh und Gasverbrauch von 15.000 kWh. Das Einsparpotenzial bei Strom und Gas ergibt sich durch den Wechsel vom regionalen Landesenergieversorger im jeweiligen Bundesland (Basis-Tarif, Konditionen lt. durchblicker Anker-Tarif) zum aktuell günstigsten Alternativanbieter (Festpreistarif, 1 Jahr Bindung) laut Tarifvergleich auf durchblicker.at. Stand: 30. September 2024


Kommentare:

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Kommentare


durchblicker.at am 03.10.2024

Lieber Herr Ramy, danke für Ihren Kommentar. Wie Sie richtig sagen, dürfen Sie bestimmte Einkommensgrenzen (u.a. Arbeitslosengeld) nicht überschreiten, um den Heizkostenzuschuss zu erhalten. Wie hoch diese Einkommensgrenzen sind, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Es kommt daher darauf an, in welchem Bundesland Sie wohnen. In unserem Blogartikel finden Sie Informationen zu den jeweiligen Bundesländern. In einigen kann der Heizkostenzuschuss 2024 / 2025 bereits beantrag werden, in anderen noch nicht. Gut zu wissen: Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und dem Antragsprozess in Ihrem Bundesland finden Sie am besten auf der Website Ihrer Landesregierung. Alternativ können Sie sich auch an Ihr Magistrat bzw. Ihre Gemeinde wenden. Viele Grüße, Ihre durchblicker-Expert:innen

Ramy MOHAMED am 02.10.2024

Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe derzeit Arbeitslosengeld in Höhe von 53 Euro täglich und habe ein Kind, für das ich Unterhalt zahle. Meine Frage ist, ob es unter diesen Umständen möglich ist, einen Heizkostenzuschuss zu beantragen. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir nähere Informationen zu den Voraussetzungen und dem Antragsprozess zukommen lassen könnten. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

durchblicker.at am 02.10.2024

Liebe Frau Hirschenhuber, ja, genau - Sie müssen bei der Antragstellung / im Antragsformular Ihre Bankverbindung bekannt geben. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und Ihr Antrag genehmigt wurde, wird der Heizkostenzuschuss auf Ihr Bankkonto überwiesen. Mit freundlichen Grüßen, Ihre durchblicker Expert:innen

Wilma Hischenhuber am 02.10.2024

Hallo ich wollte fragen, ob der heizkostenzuschuss automatisch aufs Konto kommt, oder wie es funktioniert, dass er gut geschrieben wird. Danke und freundliche Grüße Hischenhuber

durchblicker.at am 02.10.2024

Liebe Frau Janu, für die Abwicklung des Heizkostenzuschusses sind die Bundesländer verantwortlich. Antragsformulare finden Sie auf der Website Ihrer Landesregierung oder bei Ihrem Magistrat / Gemeindeamt. Viele Grüße, Ihre durchblicker-Expert:innen

Monika Gertrude Janu am 01.10.2024

Sehr geehrte Damen und Herren, wo bekomme ich das Formular für Heizkostenzuschuss oder können Sie mir das per Post bitte zu senden danke.