Heizkostenzuschuss 2024/2025 beantragen: Alle Bundesländer im Überblick
Verfasst am 21.10.2024
Für einkommensschwache Haushalte stellen die Bundesländer 2024 / 2025 wieder eine unterstützende Einmalzahlung bereit – den Heizkostenzuschuss. Aber wie viel Geld bekommt man und wer kann den Zuschuss beantragen? Wir geben einen Überblick für alle Bundesländer.
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Das erfahren Sie hier:
Wie viel Heizkostenzuschuss kann ich bekommen?
Die Höhe des Heizkostenzuschusses wird von den jeweiligen Landesregierungen jährlich festgelegt. Daher ist der Heizkostenzuschuss von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch.Weiter unten erfahren Sie, wie hoch der Heizkostenzuschuss für die Periode 2024 / 2025 in Ihrem Bundesland ausfällt und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.
Gut zu wissen: Je nach Bundesland wird der Heizkostenzuschuss mittlerweile anders bezeichnet. Zum Beispiel als Energiekostenzuschuss, Wärmepreisdeckel oder Wohn- und Heizkostenzuschuss.
Wer kann den Heizkostenzuschuss beantragen?
Der Heizkostenzuschuss unterstützt sozial bedürftige Haushalte in Form einer einmaligen Geldleistung.Um den Heizkostenzuschuss zu erhalten, dürfen Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Wie hoch Ihr Einkommen pro Monat oder Jahr sein darf? Das legt jedes Bundesland selbst fest.
Je nachdem, ob Sie alleine, mit einem Partner / einer Partner:in oder mit Kindern in einem Haushalt leben, sind die Einkommensgrenzen niedriger oder höher angesetzt.
Welche Einkünfte zum Einkommen zählen (z.B. Einkünfte aus selbstständiger / unselbstständiger Arbeit, Pension, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Alimente, Krankengeld etc.) und welche nicht, können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.
Tipp: Je früher Sie den Heizkostenzuschuss beantragen, desto größer ist Ihre Chance, eine Geldleistung zu erhalten. Der Grund: Auf den Heizkostenzuschuss besteht kein Rechtsanspruch. Und sind die Mittel des Bundeslandes ausgeschöpft, gibt es keine weiteren Förderungen mehr.
Wo beantrage ich den Zuschuss und welche Unterlagen benötige ich?
Den Heizkostenzuschuss können Sie in der Regel bei Ihrem Gemeindeamt beantragen. In einigen Bundesländern können Anträge auch online eingebracht werden.Bei der Antragstellung müssen Sie Ihre Einkommensnachweise beifügen. Mitunter werden auch weitere Nachweise (z.B. Lichtbildausweis, Heizkostenrechnung) gefordert.
Welche Voraussetzungen gelten in meinem Bundesland?
Wien
Die Antragsfrist für die “Energieunterstützung Plus” ist am 30. Juni 2024 ausgelaufen. Das Land Wien hat noch nicht bekannt gegeben, ob diese Maßnahme verlängert wird und betroffene Wiener Haushalte auch im Jahr 2025 eine finanzielle Unterstützung erhalten.
Unser Tipp: Prüfen Sie in der Zwischenzeit, wieviel Sie aktuell für Gas, aber auch für Strom im Monat bezahlen und ob es günstigere Alternativen gibt. Denn auch mit einem Wechsel des Energieanbieters lässt sich Geld sparen.
Ein aktueller durchblicker-Tarifvergleich* für Wien zeigt: Mit einem Wechsel vom Landesenergieversorger (Wien Energie) zu einem günstigeren Alternativanbieter können Sie aktuell bis zu 300€ bei Strom und bis zu 400€ bei Gas sparen. In diesem Fall spart ein Anbieterwechsel rund 700€ im Jahr. Sie sind bereits bei einem Alternativanbieter? Auch dann lohnt sich ein regelmäßiger Tarifvergleich.
Niederösterreich
Das Land Niederösterreich gewährt in der Heizperiode 2024/2025 einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von 150 Euro.
Eine Antragstellung ist bis 31. März 2025 am Gemeindeamt des jeweiligen Hauptwohnsitzes möglich.
Beim Heizkostenzuschuss muss das monatliche Haushaltseinkommen (brutto) unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz nach dem ASVG liegen:
- Alleinstehende Personen: 1.217,96 Euro
- Alleinstehende Person mit 1 - 3 Kindern: 1.405,89 Euro, 1.593,82 Euro, 1.781,75 Euro
- Ehepaare/Lebensgefährte: 1.921,46 Euro
- Paare mit 1 - 3 Kindern: 2.108,96 Euro, 2.296,46 Euro, 2.483,96 Euro
- Für jedes weitere Kind: 187,93 Euro
Die Einkommenshöchstgrenzen für Bezieher:innen von Arbeitslosengeld oder Kinderbetreuungsgeld unterscheiden sich von den oben genannten. Diese sowie weitere Informationen zum Heizkostenzuschuss in Niederösterreich finden Sie hier.
Gut zu wissen: Mit einem Anbieterwechsel bei Strom und Gas lässt sich in Niederösterreich aktuell besonders viel Geld sparen. Nämlich bis zu 1.000€ jährlich. Denn ein aktueller durchblicker Tarifvergleich* für NÖ zeigt: Wechselt man vom Landesenergieversorger (EVN) zum günstigsten Alternativanbieter am Markt, spart das bis zu 400€ bei Strom und bis zu 600€ bei Gas. Sie sind bereits bei einem Alternativanbieter? Auch dann lohnt sich ein regelmäßiger Tarifvergleich.
Oberösterreich
Um einkommensschwache Haushalte bei den Heizkosten zu entlasten, zahlt das Land Oberösterreich auch 2024 / 2025 einen Zuschuss in Höhe von 200 Euro aus.
Anspruchsberechtigt sind Personen, deren jährliches Haushaltseinkommen (brutto) im Jahr 2023 folgende Grenzen nicht übersteigt:
- Einpersonen-Haushalt: max. 19.070 Euro brutto jährlich
- Mehrpersonen-Haushalt: max. 26.940 Euro brutto jährlich
Kurze Antragsfrist: Beachten Sie, dass der Heizkostenzuschuss in Oberösterreich nur von 1. Oktober bis 30. November 2024 beantragt werden kann. Danach sind keine Anträge mehr möglich.
Die Antragsstellung wird vollständig digital abgewickelt. Hier können Sie den Heizkostenzuschuss Oberösterreich 2024 / 2025 beantragen.
Wussten Sie, dass Sie auch mit einem Anbieterwechsel Ihre Energiekosten senken können? Das Sparpotenzial in Oberösterreich zählt hier mit bis zu 1.300€ im Jahr zu den höchsten. Ein aktueller durchblicker Tarifvergleich* für Oberösterreich zeigt: Bis zu 600€ bei Strom und bis zu 700€ bei Gas können Sie jährlich sparen, wenn Sie vom Landesenergieversorger (Energie AG) zum günstigsten Alternativanbieter wechseln.
Burgenland
Im Burgenland kann heuer noch bis 31. Dezember 2024 der Wärmepreis-Deckel beantragt werden.
Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 2.000 Euro und wird in zwei Tranchen ausbezahlt. Die Förderung ist sozial gestaffelt - beachten Sie daher auch die sogenannten “Zumutbarkeitsgrenzen für Heizkosten”.
Um den Wärmepreisdeckel zu erhalten, darf ihr jährliches Haushaltseinkommen nicht höher sein als 63.000 Euro (netto).
Den burgenländischen Heizkostenzuschuss 2024 beziehungsweise den Wärmepreis-Deckel können Sie online oder bei Ihrer Gemeinde beantragen. Nähere Informationen finden Sie hier.
durchblicker-Tipp: Auch mit einem Tarifvergleich bei Strom und Gas lassen sich Energiekosten senken. Im Burgenland können Haushalte bis zu 300€ bei Strom und bis zu 400€ bei Gas sparen, wenn sie vom regionalen Landesenergieversorger (Burgenland Energie) zum günstigsten Alternativanbieter wechseln. Das zeigt ein aktueller durchblicker Tarifvergleich*.
Steiermark
Der Heizkostenzuschuss für 2024/2025 beträgt in der Steiermark wieder 340 Euro. Dieser kann bis 28. Februar 2025 bei den Gemeindeämtern, Stadtämtern und bei den Servicestellen der Stadt Graz beantragt werden.
Anspruchsberechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark, die keine Wohnunterstützung beziehen und deren Haushaltseinkommen folgende Nettogrenzen pro Monat nicht überschreitet:
- Alleinstehende Personen: 1.572 Euro netto
- Haushaltsgemeinschaften: 2.358 Euro netto
- Pro Familienbeihilfe beziehendem Kind: 472 Euro netto
In diesem Jahr kann der Heizzuschuss in der Steiermark erstmals auch online beantragt werden. Das gilt allerdings nicht für Bewohner:innen der Stadt Graz: Alle Granzer Bürgerinnen und Bürger müssen den Antrag nach Terminvereinbarung persönlich bei einer der Servicestellen der Stadt Graz einbringen.
Nähere Informationen zum Heizkostenzuschuss in der Steiermark gibt es hier.
Gut zu wissen: Auch mit einem Tarifvergleich bei Strom und Gas lassen sich Energiekosten senken. Ein aktueller durchblicker Tarifvergleich* für die Steiermark zeigt: Bis zu 500€ bei Strom und bis zu 500€ bei Gas können Sie jährlich sparen, wenn Sie vom Landesenergieversorger (Energie Steiermark) zum günstigsten Alternativanbieter wechseln.
Kärnten
Auch im Jahr 2024 / 2025 ist der Kärntner Heizkostenzuschuss zweigeteilt: Der kleine Heizkostenzuschuss beträgt 110 Euro, der große Heizkostenzuschuss 180 Euro.
Für den „kleinen“ Zuschuss gelten 2024 / 2025 folgende Netto-Obergrenzen:
- Alleinstehende Personen: 1.510 Euro netto pro Monat
- Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 2.080 Euro netto pro Monat
- Pro weiterer Person im Haushalt erhöht sich die Obergrenze um 360 Euro
Für den „großen“ Zuschuss gilt 2024 / 2025 hingegen:
- Alleinstehende Personen: 1.270 Euro netto pro Monat
- Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.840 Euro pro Monat
- Pro weitere Person im Haushalt erhöht sich die Obergrenze um 360 Euro
Die Anträge können bis 31. März 2025 bei der Hauptwohnsitzgemeinde eingereicht werden. Nähere Informationen zum Heizkostenzuschuss in Kärnten gibt es hier.
durchblicker-Tipp: Mit einem Tarifvergleich und Anbieterwechsel können Sie in Kärnten zusätzlich bis zu 600€ im Jahr bei Ihren Energiekosten sparen. Ein aktueller durchblicker Tarifvergleich* für Kärnten zeigt: Bis zu 200€ bei Strom und bis zu 400€ bei Gas spart ein Wechsel vom Landesenergieversorger (KELAG) zum günstigsten Alternativanbieter.
Salzburg
Der Heizkostenzuschuss 2024 konnte in Salzburg bis zum 30. September 2024 beantragt werden. Informationen zum Heizkostenzuschuss 2025 liegen derzeit noch nicht vor.
In der Zwischenzeit kann es sich lohnen, aktuelle Tarife für Strom und Gas zu vergleichen und bei einer Ersparnis den Anbieter zu wechseln. Ein aktueller durchblicker Tarifvergleich* für Salzburg zeigt: Bis zu 500€ bei Strom und ebenso bis zu 500€ bei Gas können Sie jährlich sparen, wenn Sie vom Landesenergieversorger (Salzburg AG) zum günstigsten Alternativanbieter wechseln. Sie sind bereits bei einem Alternativanbieter? Auch dann lohnt sich ein regelmäßiger Tarifvergleich.
Tirol
Der Tirol-Zuschuss konnte bis zum 30. September 2024 beantragt werden. Informationen zum Tiroler Heizkostenzuschuss für 2025 liegen noch nicht vor.
Unser Tipp: Prüfen Sie in der Zwischenzeit, wieviel Sie aktuell für Gas, aber auch für Strom im Monat bezahlen und ob es günstigere Alternativen gibt. Denn auch mit einem Wechsel des Energieanbieters lässt sich Geld sparen.
Ein aktueller durchblicker-Tarifvergleich* für Tirol zeigt: Mit einem Wechsel vom Landesenergieversorger (TIWAG, TIGAS) zu einem günstigeren Alternativanbieter können Sie aktuell bis zu 200€ bei Strom und bis zu 400€ bei Gas sparen. In diesem Fall spart ein Anbieterwechsel 600€ im Jahr.
Vorarlberg
In Vorarlberg kann der Heizkostenzuschuss 2024 / 2025 vom 14. Oktober 2024 - 21. Februar 2025 beantragt werden. Die Höhe des einmaligen Zuschusses beträgt 330€.
Diese monatlichen Netto-Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden:
- 1-Personen-Haushalt: 1.410 Euro
- 2-Personen-Haushalt: 1.920 Euro
- 3-Personen-Haushalt: 2.360 Euro
- 4-Personen-Haushalt: 2.800 Euro
- 5-Personen-Haushalt: 3.240 Euro
- 6-Personen-Haushalt: 3.680 Euro
- 7-Personen-Haushalt: 4.120 Euro
- jede weitere Person: plus 440 Euro
Sozialhilfebezieher:innen erhalten einen reduzierten Heizkostenzuschuss in Höhe von 180€. Dieser wird von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft ausbezahlt.
Der Antrag kann online oder beim Wohnsitzgemeindeamt gestellt werden. Nähere Informationen zum Wohn- und Heizkostenzuschuss 2024/2025 in Vorarlberg finden Sie hier.
durchblicker-Tipp: Auch ein Tarifvergleich und Anbieterwechsel kann sich auszahlen. Denn in Vorarlberg ist das Sparpotenzial mit bis zu 1.600€ aktuell besonders hoch. Ein aktueller durchblicker Tarifvergleich* für Vorarlberg zeigt: Bis zu 400€ bei Strom und bis zu 1.200€ bei Gas können Sie jährlich sparen, wenn Sie von regionalen Landesenergieversorgern (Stadtwerke Feldkirch, vkw) zum günstigsten Alternativanbieter wechseln.
Mit 6 einfachen Tipps Heizkosten senken
Unabhängig davon, ob Sie den Heizkostenzuschuss in Anspruch nehmen können oder nicht – Sie können in jedem Fall Ihre Energiekosten einfach reduzieren. Erfahren Sie hier 6 praktische Tipps, wie Sie Ihre Heizkosten senken können.* Der durchblicker Tarifvergleich wurde für jedes Bundesland auf folgender Basis berechnet: Durchschnittlicher Familienhaushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 4.000 kWh und Gasverbrauch von 15.000 kWh. Das Einsparpotenzial bei Strom und Gas ergibt sich durch den Wechsel vom regionalen Landesenergieversorger im jeweiligen Bundesland (Basis-Tarif, Konditionen lt. durchblicker Anker-Tarif) zum aktuell günstigsten Alternativanbieter (Festpreistarif, 1 Jahr Bindung) laut Tarifvergleich auf durchblicker.at. Stand: 30. September 2024
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Kommentare:
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Wilma Hischenhuber am 09.10.2024
Hallo! Man liest schon die ganze Zeit von etlichen Bonus Zahlungen, aber ich habe bis heute nichts bekommen, auch keinen Rsb Brief?! Mit freundlichen Grüßen Hischenhuber
Manuela Fuchs am 08.10.2024
Strom
Manuela Fuchs am 08.10.2024
Ich bitte um einen Heizkosten zuschuss
Michael Karasin am 04.10.2024
Ab wann sind Heizkosten
Nicole am 03.10.2024
Strom
Klammer Waltraud am 03.10.2024
Hallo Bekommen wir den Heizkosten Zuschuss liebe Grüße Kammer
durchblicker.at am 03.10.2024
Lieber Herr Ramy, danke für Ihren Kommentar. Wie Sie richtig sagen, dürfen Sie bestimmte Einkommensgrenzen (u.a. Arbeitslosengeld) nicht überschreiten, um den Heizkostenzuschuss zu erhalten. Wie hoch diese Einkommensgrenzen sind, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Es kommt daher darauf an, in welchem Bundesland Sie wohnen. In unserem Blogartikel finden Sie Informationen zu den jeweiligen Bundesländern. In einigen kann der Heizkostenzuschuss 2024 / 2025 bereits beantrag werden, in anderen noch nicht. Gut zu wissen: Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und dem Antragsprozess in Ihrem Bundesland finden Sie am besten auf der Website Ihrer Landesregierung. Alternativ können Sie sich auch an Ihr Magistrat bzw. Ihre Gemeinde wenden. Viele Grüße, Ihre durchblicker-Expert:innen
Ramy MOHAMED am 02.10.2024
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe derzeit Arbeitslosengeld in Höhe von 53 Euro täglich und habe ein Kind, für das ich Unterhalt zahle. Meine Frage ist, ob es unter diesen Umständen möglich ist, einen Heizkostenzuschuss zu beantragen. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir nähere Informationen zu den Voraussetzungen und dem Antragsprozess zukommen lassen könnten. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
durchblicker.at am 02.10.2024
Liebe Frau Hirschenhuber, ja, genau - Sie müssen bei der Antragstellung / im Antragsformular Ihre Bankverbindung bekannt geben. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und Ihr Antrag genehmigt wurde, wird der Heizkostenzuschuss auf Ihr Bankkonto überwiesen. Mit freundlichen Grüßen, Ihre durchblicker Expert:innen
Wilma Hischenhuber am 02.10.2024
Hallo ich wollte fragen, ob der heizkostenzuschuss automatisch aufs Konto kommt, oder wie es funktioniert, dass er gut geschrieben wird. Danke und freundliche Grüße Hischenhuber
durchblicker.at am 02.10.2024
Liebe Frau Janu, für die Abwicklung des Heizkostenzuschusses sind die Bundesländer verantwortlich. Antragsformulare finden Sie auf der Website Ihrer Landesregierung oder bei Ihrem Magistrat / Gemeindeamt. Viele Grüße, Ihre durchblicker-Expert:innen
Monika Gertrude Janu am 01.10.2024
Sehr geehrte Damen und Herren, wo bekomme ich das Formular für Heizkostenzuschuss oder können Sie mir das per Post bitte zu senden danke.
durchblicker.at am 10.10.2024
Liebe Frau Hischenhuber, der Heizkostenzuschuss muss online oder beim Gemeindeamt / Magistrat beantragt werden. Nach erfolgreicher Antragannahme wird der Zuschuss auf's Bankkonto überwiesen. Vielleicht meinen Sie mit dem RSb-Brief den Klimabonus? Viele Grüße, Ihre durchblicker-Expert:innen