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Energierechnung einfach erklärt: So lesen Sie Ihre Strom- und Gasrechnung richtig

Verfasst am 05.10.2023


Haben Sie auch oft Schwierigkeiten, Ihre Strom- und Gasrechnung richtig zu verstehen? In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Energieabrechnung richtig lesen und zukünftig auf einen Blick erkennen, wann mit welchen Zahlungen zu rechnen ist.


Foto: Alexander Raths - stock.adobe.com

Aufbau und Inhalt von Strom- und Gasrechnung

Wenn Sie Ihre Stromabrechnung oder Gasabrechnung richtig lesen wollen, müssen Sie erst einmal den Aufbau kennen. Der ist immer gleich und beinhaltet folgende Punkte:

  1. Übersichtsblatt
  2. Detailblatt
  3. Informationsblätter

Das Übersichtsblatt

Im Übersichtsblatt finden Sie die wichtigsten Informationen auf einen Blick:

Neben den (1) Kontaktdaten zu Ihrem Energieversorger ist auch die (2) Adresse Ihrer Anlage, der (3) Abrechnungszeitraum und (4) Ihre Zählerpunktnummer zu finden.

Im nächsten Abschnitt werden Ihr Gesamtverbrauch und Ihre (5) Gesamtkosten ausgeführt. Letztere setzen sich aus dem Energiepreis, den Netzkosten, den Steuern und Abgaben sowie etwaigen Rabatten zusammen.

Die für Sie wohl wichtigste Information: Haben Sie eine (6) Nachzahlung oder ein Guthaben?

Aus diesem ergibt sich unter anderem der nächste Punkt der Abrechnung, nämlich Ihr (7) neuer Teilbetrag.

Zuletzt finden Sie nochmal den (8) Rechnungsbetrag, der sich aus Guthaben oder Nachzahlung ergibt, sowie das Fälligkeitsdatum.

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Detailblatt

Wie die Bezeichnung schon sagt, geht es hier um die Details Ihrer Abrechnung. In diesem Abschnitt erfahren Sie, wie sich die Kosten auf dem Übersichtsblatt zusammensetzen.

In der Regel ist der Detailabschnitt eine (9) Ansammlung von Zahlen, da er Aufschluss über den genauen Verbrauch gibt. Zu finden darauf sind auf jeden Fall:

  • Ihre Kundenanlage, Kundennummer, Anlagenummer
  • Ihre Zählpunktnummer
  • Der Name des Produktes, mit dem Sie beliefert werden
  • Der Ablesezeitraum
  • Ihre Energiekosten
  • Steuern und Abgaben
  • Boni und Rabatte
  • Bereits geleistete Teilzahlungsbeträge

Noch ein Hinweis zur Gasrechnung: Aufgrund der geltenden Rechtslage wird bei der Gasrechnung der Gasverbrauch von m3 in kWh umgerechnet.

Mit Hilfe der (10) Verbrauchsentwicklung können Sie herauslesen, wie viel Strom oder Gas Sie in der aktuellen und vorherigen Abrechnungsperiode verbraucht haben.

Sie haben einen Smart Meter? Dann wurde Ihr Verbrauch bereits elektronisch übermittelt. Tipp: Lesen Sie den Zählerstand jährlich zur Überprüfung der Abrechnung auch noch einmal selber ab. Das ist auch wichtig, wenn Sie umziehen oder Ihren Anbieter wechseln.

(11) Strom- und Gaskennzeichnung: Hier können Sie herauslesen, aus welcher Quelle Ihr Strom stammt. Seit 2023 ist diese Kennzeichnung auch für die Gasbereitstellung (an Endverbraucher:innen) verpflichtend.


Informationsblätter

Die (12) Informationsblätter geben Ihnen grundlegende Auskünfte über Ihre Energieversorger. In diesem Abschnitt finden Sie sowohl von Energielieferanten als auch Netzbetreiber zuerst einmal Name und Anschrift des Unternehmens sowie generelle Informationen zur Vertragsdauer und Ihren Rechten als Kunde oder Kundin.

Gut zu wissen: Seit 1. September 2023 sind Energielieferanten dazu verpflichtet, Sie mindestens einmal im Jahr auf die Möglichkeit eines Anbieterwechsels hinzuweisen.

Strom- und Gasrechnung einfach und verständlich erklärt

Wer seine Strom- und Gasrechnung besser verstehen möchte, sollte diese wichtigen Begriffe kennen:

  • Arbeitspreis (auch Verbrauchspreis genannt): Dieser wird in Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) angegeben. Für jede verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie also x Cent. Je mehr Kilowattstunden Sie verbrauchen, desto höher Ihre Stromkosten.

  • Grundpreis (Grundgebühr oder Pauschale): Der Grundpreis ist ein fixer Betrag, der unabhängig von Ihrem Verbrauch anfällt.

  • Energiepreis: Der Energiepreis ist die Summe aus Arbeitspreis Grundpreis.

  • Netzgebühren: Die Netzkosten setzen sich aus mehreren Teilbeträgen (Netznutzung, Netzverlustentgelt, Entgelt für Messleistungen) zusammen. Die Netznutzungsentgelte werden jährlich von der Regulierungskommission E-Control festgelegt.

  • Steuern und Abgaben: Bei Gas wird eine Erdgasabgabe (bundesweit einheitliche Abgabe für die Lieferung von Erdgas) und bei Strom eine Elektrizitätsabgabe eingehoben. Ebenso fallen Gebrauchsabgaben und Steuern an.

Strom- und Gasrechnung zu hoch?

Wenn Sie das Gefühl haben, Ihre Energierechnung sei zu hoch, überprüfen Sie erst alle Daten: Angefangen von der Rechnungsadresse, über die Zählpunktnummer bis zu Ihren Kundendaten. Ist der Abrechnungszeitraum korrekt? Stimmen die Zählerstände überein? Wenn nicht, wenden Sie sich an Ihren Strom-/Gaslieferant und übermitteln Sie Ihren korrekten Zählerstand an Ihren Netzbetreiber. Gerne helfen auch wir von durchblicker weiter und überprüfen auf Wunsch Ihre Jahresabrechnung.

Tipp: Sie möchten weniger für Strom und Gas bezahlen? Und im nächsten Jahr eine hohe Rechnung oder Nachzahlung vermeiden?

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Kommentare:

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Kommentare


Dieter Fiedler am 27.03.2024

Servus, wie kann es sein, dass auf den Posten Steuern und Abgaben noch zusätzlich die Mehrwertsteuer von 20% erhoben wird? So zahlen alle Stromkunden eine Steuer auf eine Steuer - nennt sich Doppelbesteuerung und das wäre nach EU-Recht nicht zulässig. Vielleicht können Sie das erklären oder besser: ÄNDERN Danke und Gruß