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Unwetterschäden an Haus und Wohnung: Wann zahlt die Versicherung?

Verfasst am 09.08.2023


Regen, Sturm und Hagel verursachen in Österreich jährlich erhebliche Schäden an Häusern und Wohnungen. Aber welche Versicherung zahlt bei Unwetterschäden? Und was gilt es bei Naturkatastrophen wie Hochwasser oder Muren zu beachten? Wir klären auf, was Haushalts- und Eigenheimversicherungen decken und wie Sie im Schadensfall richtig vorgehen.

Foto: stockfoto mania / shutterstock.com

Entwurzelte Bäume, abgedeckte Dächer und zerborstene Fenster – jährlich verursachen heftige Sturmböen und Hagelschauer Schäden in Millionenhöhe. Eine Eigenheimversicherung und Haushaltsversicherung schützt Sie vor einer finanziellen Belastung bei Unwetterschäden und vor Schadensersatzansprüchen Dritter. Doch welche Sturmschäden an Haus und Wohnung werden von welcher Versicherung gedeckt? Worauf sollten Sie bei der Auswahl der Versicherung achten? Und was tun, wenn der Sturm bereits einen Schaden angerichtet hat?

Eigenheimversicherung: Welche Sturmschäden am Haus sind versichert?

Grundsätzlich ist zwischen Schäden am Gebäude (Eigenheimversicherung/Gebäudeversicherung) und Schäden im Haus beziehungsweise in der Wohnung (Haushaltsversicherung) zu unter­scheiden.

Die Eigenheimversicherung bzw. Gebäudeversicherung schützt Sie in erster Linie gegen Schäden am Gebäude. Sie ist damit ein Muss für jeden Hausbesitzer, um sich finanziell gegen unvorher­sehbare Gefahren abzusichern. Zu den versicherten Gefahren zählen unter anderem auch Beschädigungen an der Gebäudesubstanz, die durch Naturgewalten wie:

  • Sturmböen über 60 km/h
  • Hagel
  • Regen, Schmelzwasser, Schneedruck
  • Felssturz, Erdrutsch und Steinschlag
eintreten. Wichtig zu wissen ist: Rein optische Schäden am Gebäude sind nicht immer automatisch mitversichert!

Optische Schäden am Gebäude nicht automatisch gedeckt
Besonders häufig sorgt Hagel für Dellen an Metalldächern, an der Gebäudefassade oder an Fensterbänken. Diese Schäden sind zwar ärgerlich und sehen optisch unschön aus – jedoch gefährden sie den Weiterbestand der Gebäudesubstanz nicht. Viele Versicherer bieten daher eine Zusatzdeckung an, um auch optische Schäden durch Hagel mitzuversichern. Im durchblicker Online-Vergleich für Eigenheim Versicherungen können Sie diesen Deckungsbaustein individuell auswählen.

Anlagen, Garten und Gegenstände am Grundstück versicherbar
Zusätzlich können verschiedenste Anlagen und Gegenstände am Haus bzw. am Grundstück mitversichert werden. Achten Sie bei der Auswahl der Eigenheimversicherung aber auf das Kleingedruckte! Denn nicht alle Anbieter bieten einen Versicherungsschutz für Anlagen und Gegenstände wie zum Beispiel:

  • Antennen / SAT Anlagen
  • Photovoltaikanlage / Solaranlage
  • Erdwärmeanlage
  • Schwimmbad / Swimming Pool / Whirlpool
  • Spielplatz
  • Carport / Garage
  • Fahrrad / E-Bike

Gut zu wissen: Beschädigungen an Anlagen und Gegenständen, die deren Funktion jedoch nicht beeinträchtigen, werden von der Versicherung nicht gedeckt.

Ist Ihnen wichtig, dass auch Ihr Gemüsegarten und Ihre Gartenpflanzen durch einen Sturm und Folgeschäden abgesichert sind? Dann sollten Sie diesen Deckungsbaustein in Ihre Eigenheimversicherung inkludieren. Ebenso können Sie Gartenmöbel und Garten-Anlagen mitversichern:

  • Gartenpflanzen
  • Gartenhaus
  • Gartenmöbel und Geräte
  • Gartenzaun und Mauer

Begrenzte Versicherungssummen bei Naturkatastrophen
Außergewöhnliche Ereignisse Höherer Gewalt wie beispielsweise Hochwasser, Überschwemm­ungen, Muren, Erdbeben und Lawinen können nur bis zu fest definierten Höchst­beträgen versichert werden.

So können Sie im durchblicker Rechner für Eigenheim- und Haushaltsversicherungen individuell festlegen, ob für Sie ein Standardschutz (bis zu ca. 10.000 Euro) ausreichend ist, oder ob Sie einen erweiterten Schutz (ca. 20.000 - 50.000 Euro) bevorzugen.

Ein weiterer Bestandteil der Eigenheimversicherung ist in der Regel auch die Haushalts­versicherung. Diese deckt Schäden am Wohnungsinhalt ab, die durch Unwetterschäden entstehen.

Welchen Schutz bietet die Haushaltsversicherung bei Unwetterschäden?

Die Haushaltsversicherung deckt Schäden an allen beweglichen Gegenständen in den eigenen vier Wänden. Wie zum Beispiel Möbel, Teppiche, Elektrogeräte – aber auch Fenster und Türen sowie Gegenstände am Balkon und im Garten. Zu den versicherten Gefahren zählen neben Einbruch, Diebstahl, Feuer/Brand, Explosion und Blitzschlag auch Elementargefahren wie:

  • Sturmböen über 60 km/h
  • Hagel
  • Regen, Schmelzwasser, Schneedruck
  • Felssturz, Erdrutsch und Steinschlag

Beschädigter Wohnungsinhalt durch Haushaltsversicherung versichert
Deckt eine Sturmböe (über 60 km/h) das Dach ab und verursacht einen Wasserschaden im Haus oder in der Wohnung, dann greift die Haushaltsversicherung. Ebenso wenn Grundwasser in die Innenräume eindringt oder ein Elektrogerät durch einen Blitzschlag beschädigt wird. Gut zu wissen: Gehen durch den Sturm Fenster zu Bruch, deckt grundsätzlich die Haushaltsversicherung und nicht die Eigenheimversicherung! Auch bewegliche Gegenstände wie Glastische, Outdoor-Möbel oder Grillgeräte im Freien (z.B. am Balkon oder im Garten) sind durch die Haushaltsversicherung versichert.

Polizze regelmäßig überprüfen und Unterversicherung vermeiden
Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollten Sie unbedingt die korrekte Wohnfläche sowie eine ausreichende Deckungssumme bei der Wahl der Haushaltsversicherung angeben. Im Schadensfall kann eine Abweichung bei den Angaben dazu führen, dass die Versicherung die Leistungen anteilig kürzt.

Experten-Tipp: Überprüfen Sie die Polizze Ihrer Haushaltsversicherung regelmäßig und passen Sie die Versicherungssumme dem aktuellen Wert Ihres Wohnungsinhalts an. Gut zu wissen: Nicht nur die Neuanschaffung teurer Einrichtung, die Aufbewahrung von Wertgegenständen wie Schmuck, Bargeld oder Sparbücher in der Wohnung sowie der Einbau eines Kachelofens können eine Überprüfung der Haushaltsversicherung erfordern. Auch die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen kann sich über die Jahre ändern und eine Anpassung der Haushaltsversicherung notwendig machen.

Baum fällt auf Haus des Nachbarn: wer haftet?

Eine Frage, die sich bei Unwetterschäden oft stellt! Fällt im Zuge eines Sturms ein Baum von Ihrem Grundstück auf das Dach Ihres Nachbarn, ist das ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Diese ist in der Eigenheimversicherung als Grunddeckung inkludiert und schützt Sie gegen Schadensersatz­ansprüchen vor Dritten.

War der Baum gesund, kann Ihr Nachbar von Ihnen oder Ihrer Versicherung keine Schadensersatz­ansprüche geltend machen. Denn dafür, dass ein Sturm einen gesunden Baum auf das Nachbarhaus weht, können Sie als Grundstücksbesitzer nichts – die Eigenheimversicherung des Nachbarn kommt für den Schaden auf.

Versicherungsnehmer müssen Ihre Obliegenheiten (Pflichten) erfüllen
Anders verhält es sich, wenn Sie als Versicherungsnehmer Ihren Obliegenheiten (Pflichten) nicht nachkommen: Werden morsche Bäume nicht gefällt oder lockere Dachziegel nicht befestigt und richten in Folge eines Sturms einen Schaden am Nachbarhaus an, haften Sie als Grundstücks­besitzer. Dabei können Sie auch den Versicherungsschutz verlieren: Wird Ihnen nachgewiesen, dass Sie Ihre Obliegenheiten nicht erfüllt haben, kann Ihre Eigenheimversicherung die Leistung verweigern.

Unwetterschaden am Haus/in der Wohnung – was tun?

Wie verhalten Sie sich im Schadensfall richtig? Besonders wichtig ist es, den Schaden für die Versicherung ausreichend zu dokumentieren. Fertigen Sie daher sofort Fotos von dem Ereignis an und melden Sie den Schaden umgehend an Ihre Versicherung. Eine Liste der beschädigten Gegenstände sowie eine Schätzung des gesamten Schadens können ebenso hilfreich sein.

Sollte tatsächlich eine Leistung von der Versicherung abgelehnt werden, können Sie hierfür eine schriftliche Begründung verlangen. Dadurch können Sie überprüfen, ob die Gründe der Ablehnung auch mit den Vertragsbedingungen übereinstimmen.

Haushaltsschaden online abwickeln: Mit Schaden-Manager
Sie haben Ihre Haushaltsversicherung über durchblicker abgeschlossen? Dann genießen Sie einen besonderen Service: Mit unserem Kooperationspartner Schaden Manager können Sie ganz einfach Ihren Schaden online einreichen. Besonders praktisch: Schaden Manager übernimmt die Schadens­meldung für die Versicherung, kümmert sich um die schnelle Vermittlung eines Gutachters für die Schadenevaluierung und vermittelt Handwerksbetriebe in Ihrer Nähe für die Reparatur des entstandenen Schadens.

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