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Vermeidung von Unterversicherung

Die Versicherungssumme gilt nur dann in vollem Umfang, wenn Sie die Fläche Ihrer Immobilie korrekt (in der Regel innerhalb von +/- 5%) angeben. Deshalb sollten Sie auch bei einer Vergrößerung der Wohnfläche, zum Beispiel nach einem Umbau, der Versicherung die geänderten Flächen bekannt geben. Wenn im Schadenfall eine signifikante Abweichung festgestellt wird, kürzt die Versicherung die Leistung anteilig um die zu wenig verrechnete Fläche (der sogenannte „Einwand der Unterversicherung“).

Weiterführende Informationen:

Haushaltsversicherungsvergleich

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