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Hochwasser, Überschwemmung, Mure: Welche Versicherung zahlt bei Naturkatastrophen?

Verfasst am 13.06.2024


Überflutete Keller, beschädigte Häuser, verwüstete Gärten - immer häufiger kommt es in Österreich zu Überflutungen und Vermurungen. Aber welche Versicherung kommt für Unwetterschäden auf? Was die Eigenheim- und Haushaltsversicherung zahlt, warum die Entschädigungssummen bei Naturkatastrophen oft nur gering ausfallen und welche finanzielle Unterstützung der Katastrophenfonds Österreich leistet, lesen Sie hier.


Foto: eyetronic - stock.adobe.com, generiert mit Hilfe Künstlicher Intelligenz

Das erfahren Sie in diesem Blogartikel:


Welche Versicherung zahlt bei Unwetterschäden und Naturkatastrophen?

Eigenheimversicherung oder Haushaltsversicherung

Zunächst ist es wichtig zu unterscheiden: Sind Schäden am Gebäude entstanden? Zum Beispiel am Mauerwerk, am Dach, an den Rohren und Leitungen? Oder wurden bewegliche Gegenstände wie Fahrräder, Möbel oder Elektrogeräte beschädigt?

Für Schäden am Gebäude und an der Gebäudesubstanz greift die Eigenheimversicherung. Alle beweglichen Gegenstände im Haus, in der Wohnung oder im Keller sind durch die Haushaltsversicherung gedeckt.

Sie wohnen in einem Haus und haben dieses versichert? In der Eigenheimversicherung kann bereits eine Haushaltsversicherung enthalten sein.

Sie wohnen in einer Eigentumswohnung oder als Mieter:in in einer Mietwohnung? Dann können Sie Ihren Hausrat in der Wohnung oder im Kellerabteil mit einer Haushaltsversicherung absichern. Die Schäden am Gebäude sind durch eine sogenannte “Gebäudeversicherung” gedeckt: Hausverwaltungen oder Vermieter verrechnen diese meist in den monatlichen Betriebskosten.

Naturgefahr oder außergewöhnliche Naturkatastrophe

Hochwasser, Überschwemmungen, Vermurungen, Sturm oder Hagel werden oftmals pauschal als Unwetterschäden bezeichnet. Die Versicherungen definieren Naturgewalten und den jeweiligen Versicherungsschutz allerdings sehr genau:

Zu den “nicht außergewöhnlichen Naturgefahren” zählen beispielsweise Sturm, Hagel, Steinschlag, Schnee, Erdrutsch, Felssturz etc. Schäden durch diese Ereignisse sind in der Eigenheim- oder Haushaltsversicherung in der Regel mitversichert.

Hochwasser, Überschwemmung, Muren und Lawinen zählen zu den “außergewöhnlichen Naturkatastrophen”. Diese sind nicht in jeder Polizze automatisch mitversichert. Achten Sie daher darauf, ob Ihre Haushalts- oder Eigenheimversicherung diese Deckung enthält. Oft wird dieser Baustein auch "Katastrophenschutz" oder Naturkatastrophen-Versicherung genannt. Prüfen Sie auch, ob Sie einen Basisschutz oder einen erweiterten Schutz mit höherer Versicherungssumme haben.

Keller wird von Hochwasser überflutet: Welche Versicherung deckt die Kosten?

Sehen wir uns Versicherungsdeckungen anhand eines Beispiels an: Ein Keller wird von Hochwasser überflutet, welche Versicherung zahlt?

Die Eigenheimversicherung deckt - sofern außergewöhnliche Naturereignisse mitversichert wurden - die Schäden an der Gebäudesubstanz. Also wenn beispielsweise der Estrich aufgebohrt, der Keller getrocknet und die Wände neu gestrichen werden müssen. Die Haushaltsversicherung kommt für die beweglichen Gegenstände auf, die im Keller gelagert werden.

Wichtiger Hinweis: Gegenstände, die im Keller am Boden aufbewahrt werden, sind häufig von der Deckung ausgenommen oder werden nur mit Mindestbeträgen abgegolten. Tipp: Bewahren Sie Ihre Gegenstände im Keller in einer Höhe von mindestens 15 cm auf (als Richtwert wird hier oftmals die Höhe einer Europalette herangezogen). So können Sie sicher gehen, dass die Versicherung im Schadensfall auch leistet.



Wie viel zahlt die Versicherung bei Naturkatastrophen?

Leider hält sich ein Mythos in Bezug auf Naturkatastrophen immer noch hartnäckig: Die Eigenheimversicherung oder Haushaltsversicherung würde den kompletten Schaden decken, wenn ein Haus durch ein Hochwasser, eine Mure oder eine Überschwemmung zerstört wird. Dem ist jedoch nicht so. Schauen wir uns näher an, was und wie viel Versicherungen bei Naturkatastrophen zahlen.

Basisschutz in Standardverträgen liegt bei 3.000 - 10.000 Euro

Was viele nicht wissen: In Standardverträgen ist meist nur eine Basisdeckung von maximal 3.000 - 10.000 Euro vorgesehen. Mit dieser geringen Versicherungssumme lässt sich allenfalls ein Teil der Kosten für Aufräumarbeiten, Sanierungen oder Neuanschaffungen decken.

Versicherungsschutz bei Naturkatastrophen erweiterbar

Es ist aber möglich, den Versicherungsschutz zu erweitern und eine höhere Versicherungssumme für Schäden durch Überschwemmung, Vermurung oder Hochwasser zu wählen.

Je nach Anbieter und Versicherungsprodukt liegen die Höchstentschädigungsgrenzen dann bei 20.000 - 40.000 Euro. Bei Eigenheimversicherungen gibt es vereinzelt Anbieter die auch Versicherungssummen in Höhe von 95.000 - 183.000 Euro anbieten. Zu beachten ist aber: Eine höhere Versicherungssumme verteuert auch die Prämie.

Bei Naturkatastrophen übernimmt die Eigenheimversicherung und Haushaltsversicherung also nur einen begrenzten Anteil der Kosten, die für den Wiederaufbau, für Sanierungen oder für Neuanschaffungen notwendig sind. Werden Schäden durch die Versicherung nicht gedeckt, können sich betroffene Personen an den Katastrophenfonds Österreich wenden.

Katastrophenfonds Österreich: Richtlinien, Antrag und Unterstützung

Oft reicht die Deckung der Versicherung nicht aus, um die kompletten Schäden am Gebäude oder der Einrichtung zu beheben. Oder die Versicherung zahlt bei Hochwasser, Murenabgang oder Überflutung nicht, weil man Schäden durch Naturkatastrophen nicht oder nicht ausreichend mitversichert hat.

Von Naturkatastrophen betroffene Privatpersonen können sich daher auch an den Katastrophenfonds Österreich wenden, um finanzielle Unterstützung zu erhalten. Allerdings können nur solche Schäden vom Katastrophenfonds abgegolten werden, die nicht durch die Versicherung gedeckt sind.

Katastrophenhilfe Österreich: Die Unterschiede nach Bundesländern

Die Höhe der Beihilfe ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Privatpersonen, die von Naturkatastrophen betroffen sind, können sich direkt an ihre Gemeinde wenden und dort einen Antrag auf Unterstützung stellen.

Hier finden Sie die entsprechenden Links zu den Ländern:


durchblicker-Tipps zum Versicherungsschutz bei Naturkatastrophen

Bestehende Polizze überprüfen: Welche Unwetterschäden sind versichert?

Sie haben Ihre Eigenheimversicherung bereits vor längerer Zeit abgeschlossen? Dann werfen Sie einen Blick in Ihre Polizze: Sind auch außergewöhnliche Naturkatastrophen wie Hochwasser, Muren und Überschwemmung versichert? Und bis zu welcher Höhe sind Schäden gedeckt?

Woran viele nicht denken: Zubauten und Neuanschaffungen der Versicherung zu melden. Wurde ein Pool angelegt, eine Solar-/Photovoltaik-Anlage neu installiert oder ein Gartenhäuschen errichtet, so muss das der Versicherung gemeldet werden. Ansonsten kann der Versicherungsanbieter im Schadensfall die Leistung verweigern und Sie erhalten keine Entschädigung.

Bei Bedarf bestehenden Versicherungsschutz erweitern

Bei Bedarf lassen sich Deckungen auch anpassen. So können Sie unter gewissen Voraussetzungen Ihren Versicherungsschutz für außergewöhnliche Naturkatastrophen erweitern und die Versicherungssumme erhöhen.

Beachten Sie aber, dass dies in der Regel mit einem Aufpreis bei der Prämie einhergeht. Hier lohnt es sich daher, aktuelle Angebote für Eigenheimversicherungen zu vergleichen und bei einem Preis- und Leistungsvorteil den Anbieter zu wechseln.

Das sollten Sie beim Neuabschluss einer Eigenheimversicherung beachten

In Österreich ist es zwar nicht Pflicht, eine Versicherung für sein Haus bzw. eine Versicherung für Naturkatastrophen wie Hochwasser abzuschließen - dennoch ist eine Eigenheimversicherung sehr empfehlenswert. Diese schützt Ihr Gebäude unter anderem gegen Schäden, die durch Gefahren wie Feuer, Sturm oder eben auch Naturkatastrophen wie Hochwasser, Überflutung oder Vermurung entstehen.

Für den Versicherungsschutz spielt es unter anderem eine Rolle, ob Ihr Haus in einer hochwassergefährdeten Zone liegt. Ist das der Fall, kann sich Ihre Versicherungsprämie erhöhen oder aber der Anbieter verweigert, Sie gegen außergewöhnliche Naturereignisse wie Hochwasser, Überschwemmung oder Vermurung zu versichern.

Gut zu wissen: Die Versicherungen nehmen die (Risiko-)Einstufung anhand der offiziellen HORA-Hochwasserrisikozonen (HQ-30, HQ100, HQ300) vor. Ob Sie in einer Gefahrenzone wohnen, erfahren Sie unter hora.gv.at.

Was tun bei einem Unwetterschaden? So gehen Sie richtig vor

Treffen Sie zunächst Maßnahmen, um den Schaden sowie Folgeschäden möglichst gering zu halten (Notabdeckung am Dach, Wasser im Keller abpumpen,..). Fotografieren und dokumentieren Sie alle Schäden genau und erstellen Sie eine Liste, welche Gegenstände beschädigt wurden. Wenden Sie sich dann direkt an Ihre Versicherung.

Sie haben Ihre Eigenheim- oder Haushaltsversicherung über durchblicker abgeschlossen? Bei Schäden durch Sturm oder Hagel können Sie den durchblicker Partnerservice Schaden Manager nutzen. Der Schaden-Manager wickelt den Schaden mit Ihrer Versicherung ab, kümmert sich um die Beauftragung eines Gutachters und stellt Ihnen ein Netzwerk an Handwerksbetrieben für die Reparatur bereit.

Wie Sie Schäden durch Naturkatastrophen steuerlich absetzen

Für betroffene Personen gibt es steuerliche Erleichterungen. Kosten, die mit der Beseitigung von Katastrophenschäden zusammenhängen, können in der Arbeitnehmerveranlagung und Einkommenssteuererklärung als “außergewöhnliche Belastung” abgesetzt werden.

So können nicht nur Kosten für das kaputte Dach, sondern auch finanzielle Aufwendungen für die Beseitigung von Wasser, Schlamm oder Sperrmüll abgegolten werden. Müssen Räume getrocknet und dafür Geräte angemietet werden, sind diese Ausgaben ebenfalls absetzbar. Ist der Schaden am Haus so groß, dass es vorübergehend nicht bewohnbar ist, sind auch Kosten für ein Überbrückungsquartier in der Steuererklärung absetzbar.

Müssen nach einer Naturkatastrophe Gegenstände erneuert oder neu angeschafft werden, sind diese ebenfalls steuerlich abzugsfähig. Dazu zählen etwa Kosten für einen erforderlichen Neubau eines Gebäudes, die Neuanschaffung von Möbeln, Kleidung (maximal 2.000 Euro pro Person), Geschirr oder Vorräte.

Steuerlich nicht absetzbar sind beispielsweise Ersatzbeschaffungen, die im Zusammenhang mit einem Zweitwohnsitz stehen, Luxusgüter oder nicht lebensnotwendige Wirtschaftsgüter (z.B. Sportgeräte).

Das Finanzamt erkennt folgende Schäden als “außergewöhnliche Belastung” an: Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Schneekatastrophen, Sturmschäden, Erdbeben, Felssturz und Steinschlag. Wichtig zu wissen: Schäden, die bereits durch die Versicherung oder den Katastrophenfonds gedeckt wurden, können steuerlich nicht abgesetzt werden.

Welche Unterlagen Sie dem Finanzamt vorlegen müssen, wenn Sie Unwetterschäden oder Naturkatastrophen-Schäden von der Steuer absetzen möchten, erfahren Sie hier.

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