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Unwetter

Schäden durch (nicht außergewöhnliche) Naturgefahren an Ihrem Wohnungsinhalt wie Sturm, Hagel, Schneedruck, Steinschlag etc. sind im Rahmen der Haushaltsversicherung grundsätzlich immer versichert. Diese Schäden betreffen meistens die Außenhaut des Gebäudes, wie etwa das Dach oder die Fenster, für das in der Regel eine eigene Versicherung durch den Eigentümer besteht. Wenn Sie jedoch eigene Rolläden/Jalousien an den Fenstern angebracht haben oder Gegenstände in Garten oder auf einer Terrasse lagern, sollten Sie darauf achten, dass diese Gegenstände auch in der Versicherung gedeckt sind.

Im durchblicker Haushaltsversicherung Rechner können Sie die genauen Deckungen je Versicherer in den Tarifdetails einsehen.

Weiterführende Informationen:

Haushaltsversicherungsvergleich

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