Optische Schäden durch Hagel
Im Rahmen des Versicherungsschutzes gegen Naturgewalten (Sturm-Versicherung) innerhalb der Eigenheimversicherung bezahlt die Versicherung für Schäden, die eine Beeinträchtigung der Funktion darstellen oder den Weiterbestand der Gebäudesubstanz gefährden. Eine rein optische Beeinträchtigung berechtigt noch nicht zur Leistung durch die Versicherung.
Ein besonders häufiger Fall in diesem Zusammenhang sind optische Schäden durch Hagel (z.B. an einem Metalldach, Fassade oder Fensterbänken). Um hier einem oft geäußerten Wunsch der Versicherungsnehmer Rechnung zu tragen, bieten viele Versicherer mittlerweile als Zusatzoption an, auch bereits bei rein optischen Hagelschäden zu leisten.
Im Gebäudeversicherung-Vergleich auf durchblicker können Sie auswählen, ob Sie diese Zusatzoption versichert haben möchten oder nicht.
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