Wohnbauförderung in Oberösterreich
- Die Wohnbauförderung in Oberösterreich erfolgt mit einem geförderten Hypothekarkredit
- Drei Zuschuss-Varianten stehen bei der Förderung seitens des Landes Oberösterreich zur Verfügung
- Zuschläge für Kinder, barrierefreie Maßnahmen oder nachhaltige Bauweise können den geförderten Basisdarlehensbetrag erhöhen
Förderbare Vorhaben
Wohnbau in Oberösterreich – was wird gefördert?
Die Wohnbauförderung in Oberösterreich steht für unterschiedliche Projekte zur Verfügung. Zu den geförderten Wohnbauten zählen:
Neubau (Errichtung von Eigenheim): darunter fällt die Errichtung eines Eigenheims mit maximal 2 Wohnungen
Im Überblick
Voraussetzungen für die Wohnbauförderung in OÖ
Für eine Wohnbauförderung in Oberösterreich müssen Privatpersonen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Gebäudebezogene Voraussetzungen:
Die bebaute Liegenschaft liegt im Eigentum des Förderwerbers
Das Förderansuchen ist vor Baubeginn anzusuchen
Jede Wohnung hat eine Mindestgröße von 80m²
Die energetischen Mindestanforderungen u.a. für Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen werden erfüllt
Personenbezogene Voraussetzungen:
Sie sind österreichische/r Staatsbürger/in oder gleichgestellte Person
Sie sind volljährig
Ihr Wohnbedarf ist gerechtfertigt
Sie nehmen nach Fertigstellung des geförderten Wohnprojekts den Hauptwohnsitz auf und das geförderte Objekt wird auch ausschließlich zur Deckung des Wohnbedürfnisses verwendet
Sie geben Miet- und Eigentumsrechte an anderen Wohnobjekten der letzten 5 Jahre auf
Die Einkommensgrenzen werden nicht überschritten:
Haushaltsgröße | Jahreseinkommen* |
---|---|
1 Person | 50.000 € |
2 Personen | 85.000 € |
Familie mit 2 Kinden | 100.000 € |
pro Person ohne Einkommen | 7.500 € |
bei Alimentationsverpflichtung pro Kind | 7.500 € |
*Brutto Jahreseinkommen abzüglich Werbungskosten und Lohnsteuer; Familienbeihilfe, Unterhaltszahlungen, Pflegegelder und Abfertigung zählen nicht zum Einkommen, Kinderbetreuungsgeld und Wochengeld zählen zum Einkommen
Liegt das Haushaltseinkommen über den Einkommensgrenzen, dann wird die Höhe der Förderung prozentuell gekürzt.
Finanzielle Voraussetzungen:
Gefördert wird durch Zuschüsse zu einem Hypothekarkredit, der von der HYPO Oberösterreich (OÖ Landesbank AG) vergeben wird
Das Hypothekardarlehen wird grundbücherlich gesichert; das bedeutet, dass die HYPO Oberösterreich als Pfandrechtsgläubigerin im Grundbuch eingetragen wird – erst danach erfolgt die Auszahlung des Darlehens
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Variante | Verzinsung | Laufzeit | Zuschuss |
---|---|---|---|
Variante A | variabel | 30 Jahre | |
Variante B | fix | 20 oder 25 Jahre | |
Variante C | - | einmaliger Zuschuss | i.H.v. 36% des Zuschusses zum geförderten Hypothekardarlehen |
Die Förderungshöhe kann im Online Rechner kalkuliert werden.
Neue Förderaktion
Förderaktion 2024/2025 mit 1,5% p.a. Fixverzinsung für 20 Jahre
Bei der Wohnbauförderung in Oberösterreich wird für die Errichtung von Eigenheimen, Reihenhäusern oder Doppelhäusern mit max. 2 Wohnungen sowie bei Abbruch eines Wohnhauses und gleichzeitigem Neubau eines Eigenheimes in Form von Zinszuschüssen zu eine Hypothekardarlehen der Oberösterreichischen Landesbank AG gefördert. Eckdaten zum Hypothekarkredit: Laufzeit 35 Jahre und Fixverzinsungsperiode in den ersten 20 Jahren.
Die Verzinsung in der Fixzinsperiode beträgt aufgrund der gewährten Zinsenzuschüsse 1,5% p.a. Danach gilt eine variable Verzinsung auf Basis des 3-Monats-Euribors, zzg. Eines Aufschlags von max. 112 Basispunkten. Die Basishöhe des geförderten Hypothekardarlehens liegt bei 75.000€. Unterschiedliche Zuschläge für nachhaltige Bauweise oder barrierefreie Maßnahmen können das förderbare Darlehen erhöhen.
Wichtig ist, dass für die Förderung im Sinne der Förderaktion 2024/2025 mit 1,5% p.a. Fixverzinsung für 20 Jahre (Oberösterreichische Eigenheim-Förderung) die Förderzusicherung bis spätestens 31.12.2025 ausgestellt werden muss. Für die rechtzeitige Bearbeitung gilt die Empfehlung, die Unterlagen für die Förderung vollständig bis 30. September 2025 beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung einzubringen.
OÖ: Rückzahlung der Förderung
Rückzahlung Hypothekarkredit mit variabler Verzinsung:
Beim Hypothekardarlehen mit variabler Verzinsung wird für die Zinsberechnung der 3-Monats-Euribor zzgl. eines nach oben begrenzten Aufschlags herangezogen.
Rückzahlung Hypothekarkredit mit fixer Verzinsung:
Das Darlehen mit fixer Verzinsung schafft Planungssicherheit, denn die monatliche Rückzahlungsrate bleibt durch den fixen Zinssatz über die gesamte Laufzeit hin konstant. Der Fixzinssatz 20 Jahre basiert auf dem 12Yr-EUR-Swapsatz, der Fixzinssatz 25 Jahre auf dem 15 Yr-EUR-Swapsatz.
Rückzahlung einmaliger Zuschuss:
Grundsätzlich ist der Einmalzuschuss zum geförderten Hypothekardarlehen ein nicht rückzahlbarer Zuschuss; wird das geförderte Objekt aber nicht 30 Jahre lang förderungskonform verwendet oder wird dieses innerhalb von 5 Jahren ab Förderungszusicherung verkauft, dann muss der Einmalzuschuss zurückbezahlt werden.
Vorzeitige Rückzahlung
Das geförderte Hypothekardarlehen kann zu den Halbjahresfälligkeiten vorzeitig zurückbezahlt werden. Es können auch Teiltilgungen erfolgen. Sobald das Darlehen vollständig getilgt ist, erhält der oder die Förderwerber/in eine Löschungserklärung. Mit dieser Erklärung kann die Löschung des Pfandrechts zu Gunsten der HYPO Oberösterreich aus dem Grundbuch beantragt werden.
Zusätzliche Unterstützung
Förderzuschläge in Oberösterreich
Das geförderter Hypothekardarlehen kann durch unterschiedliche Förderzuschläge noch erhöht werden – folgende Maßnahmen werden als mögliche Förderzuschläge angeführt:
Zuschlag Niedrigenergiehaus oder Optimalenergiehaus
Für Niedrigenergiehäuser wird ein Darlehen von 5.000 Euro mit einem Zuschlag von 800 Euro, für Optimalenergiehäuser ein Darlehen von 10.000 Euro mit Zuschlag von 1.600 Euro gewährt
Zuschlag bei Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe
Wird auf mineralölbasierte Dämmstoffe bei der thermischen Hülle verzichtet, dann wird ein Darlehen von 15.000 mit einem Zuschuss von 2.000 Euro gewährt (Ausnahme: erdberührte Dämmschichten)
Zuschlag für Familien mit Kindern
Familien mit Kindern, die im gleichen, zu fördernden Haushalt leben und für die Familienbeihilfe bezogen wird, wird ein Darlehen von 15.000 Euro mit einem Zuschuss von 2.000 Euro pro Kind ermöglicht; bei der Variante A (Hypothekarkredit mit variabler Verzinsung) kann der Zuschlag auch für Kinder, die innerhalb von 5 Jahren ab Förderungszusicherung geboren werden, gewährt werden. Der Antrag dafür muss innerhalb eines Jahres ab Geburt gestellt werden
Zuschlag für barrierefreie Maßnahmen
Das geförderte Hypothekardarlehen kann durch die Umsetzung von barrierefreien Maßnahmen um 5.000 Euro erhöht werden; der Zuschlag beträgt 1.000 Euro.
Zuschlag für die Errichtung einer 2. Wohnung
Wird eine weitere Wohnung errichtet, dann kann ein möglicher Darlehensbetrag von 25.000 Euro mit Förderzuschlag von 3.500 Euro gewährt werden.
Direktzuschüsse
Sicheres Wohnen: für den Einbau einer Alarmanlage gibt es seitens des Landes Oberösterreich einen einmaligen Direktzuschuss in der Höhe von 30% der Investitionskosten, maximal 1.000€. Gefördert wird der Einbau von Alarmanlagen bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Auch Mieterinnen bzw. Mieter einer Mietwohnung können um diesen Zuschuss ansuchen
Sanierungsvorhaben
Förderung bei Sanierung
Auch bei Sanierungsvorhaben bietet das Land Oberösterreich Unterstützung. Folgende Vorhaben können für Privatpersonen gefördert werden:
Abbruch eines Wohnhauses und gleichzeitiger Neubau eines Eigenheims
Haussanierung (bei Häusern mit max. 3 Wohnungen)
Schaffung von Wohnraum durch Zu- oder Einbau
Schaffung von Wohnraum in Gebäuden, die bisher nicht für Wohnzwecke verwendet wurden
Wohnraumadaptierung bei Pflegebedarf (ab Pflegestufe 1)
Mehr Informationen zur Sanierungsförderung in Oberösterreich
So funktioniert's
Wohnbauförderung in Oberösterreich beantragen
Abteilung Wohnbauförderung
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Tel.: 43 732 7720-14143
Förderung ansuchen
Das Förderansuchen ist vor Baubeginn zu beantragen: relevante Unterlagen (z.B. Energieausweis, Bauplan, etc) können auch über das online Antragstool übermittelt werden.Bewilligung erhalten
Eine Förderzusage erfolgt nach förderrechtlicher und energietechnischer Prüfung. Bei positiver Zusage werden alle relevanten Unterlagen an den Förderwerber und die HYPO Oberösterreich übermittelt.Auszahlung Darlehen
Das geförderte Darlehen wird nach grundbücherlicher Eintragung der HYPO Oberösterreich und der Rücksendung des beglaubigten Schuldscheins ausbezahlt, weitere Nachweise können eingefordert werden.
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Wissenswertes zur Wohnbauförderung OÖ
Häufige Fragen
Gibt es spezielle Wohnbauförderungen in Oberösterreich?
Die Wohnbauförderung in Oberösterreich erfolgt durch die Bezuschussung eines geförderten Hypothekarkredits. Die Basishöhe des Hypothekarkredits kann durch unterschiedliche Förderzuschläge erhöht werden. Zuschläge werden zum Beispiel für Familien, für barrierefreie Bauweise oder für bestimmte, energieeffiziente Bauweise gewährt. Unabhängig von der Wohnbauförderung werden auch Förderungen für Sicheres Wohnen und Lärmschutzmaßnahmen geboten.
Was wird bei der Wohnbauförderung in Oberösterreich gefördert?
Die Wohnbauförderung in Oberösterreich wird für unterschiedliche Vorhaben angeboten:
- Errichtung Eigenheim
- Errichtung einer 2. Wohnung bei bestehendem Eigenheim
- Sanierungsvorhaben für den Abriss und Neubau von Eigenheim
- Sanierungsvorhaben für Haussanierung oder Wohnraumschaffung
- Sanierung im Zuge von Zu- oder Einbau
- Wohnraumadaptierung auf Grund von Pflegebedürftigkeit
Ist der Förderbetrag in Oberösterreich zurückzuzahlen?
Die Wohnbauförderung in Oberösterreich für die Wohnraumerrichtung kann auf drei unterschiedliche Varianten beansprucht werden. Einerseits werden bezuschusste Hypothekardarlehen mit variabler oder fixer Verzinsung angeboten, andererseits kann auch ein einmaliger, nichtrückzahlbarer Zuschuss für geförderte Hypothekardarlehen gewährt werden.
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