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Wohnbauförderung in Kärnten

  • Die Wohnbauförderung in Kärnten setzt sich aus dem Förderkredit und dem Annuitätenzuschuss zusammen
  • Als Alternative zum Förderkredit gewährt das Land Kärnten auch einen einmaligen, nichtrückzahlbaren Zuschuss: den Häuslbauerbonus
  • Unterschiedliche Boni (z.B. für Jungfamilien, für eine nachhaltige Bauweise) können die Wohnbauförderung zusätzlich erhöhen
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Förderbare Vorhaben

Wohnbau in Kärnten – was wird gefördert?

Die Wohnbauförderung vom Land Kärnten steht für unterschiedliche Projekte zur Verfügung. Zu den geförderten Objekten für Privatpersonen zählen:

  • Errichtung von Eigenheim (Neubau mit max. 2 Wohneinheiten)

  • Wohnraumschaffung durch Zu-, An-, Um- oder Einbauten

  • Ersterwerb von Wohnraum (Kauf von Eigentumswohnung, Eigenheim oder Eigenheim im Gruppenwohnbau)

  • Sanierungsvorhaben

Im Überblick

Voraussetzungen für die Wohnbau­förderung in Kärnten

Für eine Wohnbauförderung für Privatpersonen in Kärnten müssen Voraussetzungen in 3 unterschiedlichen Bereichen erfüllt werden:

Personenbezogene Voraussetzungen

  • Sie sind österreichische/r Staatsbürger/in oder gleichgestellte Person und volljährig

  • Der Wohnbedarf kann nachgewiesen werden

  • Das geförderte Wohnobjekt wird als Hauptwohnsitz genutzt

  • Bei der Eigenheimerrichtung sind Sie als Förderwerber auch (Mit)Eigentümer der Liegenschaft

  • Die Einkommensgrenzen werden nicht überschritten:

max. Jahreseinkommen im Haushalt
1 Person
48.000 €
2 Personen
74.000 €
3 Personen
81.000 €
4 Personen
88.000 €
für jede weitere Person
7.000 €

Hinweis zu den Einkommensgrenzen: die Förderung reduziert sich um 25 %, 50 % bzw. 75 %, wenn das höchstzulässige Jahreseinkommen (Familieneinkommen) um höchstens 10 %, 20 % bzw. 30 % überschritten wird.

Gebäudebezogene Voraussetzungen

  • Die zu fördernde Nutzfläche beträgt maximal 130m², bei 5 Personen im Haushalt maximal 150m².

  • Die Bauliegenschaft soll im Siedlungsschwerpunkt oder im örtlichen Entwicklungskonzept der Standortgemeinde liegen

  • Die Heizungs- und Warmwasserversorgung soll durch hocheffiziente, alternative Energiesysteme erfolgen

  • Die Mindestanforderungen bei den Energiekennzahlen müssen erfüllt werden

  • Der Baubeginn bei der Eigenheim Errichtung darf erst nach Zusicherung der Förderung erfolgen; ein vorzeitiger Baubeginn kann bei der Förderstelle aber beantragt werden

  • Sie nutzen ein effizientes Energiesystem für Heizung & Warmwasseraufbereitung; Heizungen mit Öl oder Kohle werden beispielsweise nicht gefördert

Voraussetzungen Finanzierung

  • Die Finanzierung des Bauvorhabens bzw. Kaufs muss gesichert sein

  • Im Zusammenhang mit dem Förderungskredit ist eine grundbücherliche Sicherstellung sowie ein Veräußerungsverbot zu Gunsten des Landes einzurichten

  • Beim Ersterwerb darf der Kaufpreis pro m² Nutzfläche die definierten Grenzwerte nicht übersteigen

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Kredithöhe

Förderhöhe beim Wohnbau in Kärnten

Die Wohnbauförderung in Kärnten kann auf unterschiedliche Weise erfolgen:

  • Förderkredit und Annuitätenzuschuss:

    Der Annuitätenzuschuss wird für die Rückzahlung von Hypothekarkrediten oder Bauspardarlehen gewährt; der Annuitätenzuschuss kann nur Förderungswerbern bewilligt werden, die das geförderte Wohnobjekt auch selbst bewohnen. Die gesamte Fördersumme setzt sich zu 60% aus dem Förderkredit und zu 40% aus dem Annuitätenzuschuss zusammen. Zusätzlich zur Basisförderung, welche mit 700€ / m² förderbarer Nutzfläche bemessen wird, werden vom Land Kärnten noch unterschiedliche Bonusbeträge gewährt.

  • Häuslbauerzuschuss:

    Einmalzuschuss in Höhe von 20.000€ als Alternative zum Förderkredit mit der Möglichkeit von 5.000€ Zuschlag bei einer Wohnnutzfläche von max. 150m² je WE; der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

Rückzahlung der Förderung

Die Wohnbauförderung in Kärnten hat eine Laufzeit von 30 Jahren, die Verzinsung erhöht sich in den letzten 10 Jahren um 1%. Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Teilbeträgen. Somit ergeben sich folgende Rückzahlungskonditionen:

Laufzeit 30 Jahre
Förderungskredit - Jährliche Verzinsung
Laufzeit 10 Jahre
Annuitätenzuschuss - Jährliche Verzinsung
1. - 20. Jahr
0,5%
1. - 5. Jahr
4%
21. - 30. Jahr
1,5%
6. - 10. Jahr
3%

Eine vorzeitige Rückzahlung des Förderkredits in Kärnten ist möglich und verkürzt die Kreditlaufzeit. Eine begünstigte Rückzahlung ist erst nach 10 Jahren nach Zusicherung und einer verbleibenden Restlaufzeit von mindestens 5 Jahren möglich.

Zusätzliche Zuschüsse

Bonusbeiträge in Kärnten

Zusätzlich zum Förderkredit oder dem alternativen Häuslbauerbonus werden in Kärnten auch unterschiedliche Bonusbeiträge gewährt:

  • Bonus für verdichtete Bauweise und Nachverdichtung

  • Umweltbonus

  • Bonus für Sonnenenergie (Thermische Solaranlage & Photovoltaikanlage)

  • Bonus für barrierefreie Maßnahmen

  • Bonus für Elektromobilität (Anschaffung von Wallbox/Heimladestation)

  • Bonus für Dachbegrünung

  • Bonus für den Bau im strukturschwachen, ländlichen Raum

  • Bonus für Jungfamilien

  • Kinderbonus

  • Bonus Standortqualität

  • Bonus für Passivhaus

  • Förderung bei niedrigem Einkommen

Zuschuss Sanierung

Förderung für Sanierungs­vorhaben

Die Förderungsmaßnahmen bei Sanierungsvorhaben wurden weiter verstärkt, zum Beispiel mit dem Impulsprogramm und der Sanierungsoffensive. Für folgende Maßnahmen kann eine Förderung beantragt werden:

  • Optimierung Wärmedämmung

  • Umstieg auf nachhaltige Heizungssysteme

  • Schaffung von barrierefreiem Wohnraum

  • Montage von Außenbeschattung

Bei den zu fördernden Objekten ist nach den Sanierungsmaßnahmen die Begründung des Hauptwohnsitzes erforderlich. Zusätzlich darf die geförderte Nutzfläche 200 m² nicht übersteigen und die Sanierungskosten müssen mindestens 2.000 € betragen (Ausnahmen gibt es bei Solar- und Photovoltaikanlagen).

Mehr zu den einzelnen Sanierungsförderungen finden Sie bei den Kärntner Förderungsmöglichkeiten.

So funktioniert's

Wohnbau­förderung in Kärnten beantragen

Kontakt & Adresse:
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 11 – Zukunftsentwicklung, Arbeitsmarkt und Wohnbau
Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon 43 50 536 310 02/31004
E-Mail abt11.wohnbau@ktn.gv.at
  • Ansuchen einreichen

    Reichen Sie den Förderantrag für Ihr Wohnvorhaben fristgerecht vor Baubeginn ein. Für den Antrag ist u.a. auch eine Baubewilligung und ein Energieausweis erforderlich.
  • Prüfung & Zusage

    Wird Ihr Ansuchen auf eine Wohnbauförderung positiv bewertet, dann erhalten Sie einen Schuldschein.
  • Auszahlung Förderung

    70% der Auszahlung erfolgt nach der grundbücherlichen Sicherstellung und der Rohbau Fertigstellung, die restlichen 30% nach der Endabrechnung. Der Häuslbauerzuschuss wird nach Bauvollendung ausbezahlt.

Wohntraum in Kärnten finanzieren

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Wissenswertes zu Förderung in Kärnten

Häufige Fragen

  • Gibt es spezielle Wohnbauförderungen in Kärnten?

    Das Land Kärnten bietet bei der Wohnbauförderung zwei Möglichkeit: die eine setzt sich aus Förderungskredit und Annuitätenzuschuss zusammen, die andere ist der Häuslbauerbonus, ein Einmalzuschuss seitens des Landes. Zusätzlich gibt es unterschiedlichste Bonusbeiträge von baulichen Maßnahmen bis hin zur Jungfamilienförderung und dem Kinderbonus. 

  • Was wird bei der Wohnbauförderung in Kärnten gefördert?

    Die Wohnbauförderung in Kärnten wird für unterschiedliche Wohnbauvorhaben gewährt:

    • Errichtung von Eigenheim (Hausbau)
    • Wohnraumschaffung durch Zu-, An-, Um- oder Einbauten
    • Ersterwerb von Wohnraum
  • Wie hoch ist der Förderbetrag in Kärnten?

    Der Förderkredit in Kärnten setzt sich aus der Basisförderung von 700€ pro förderbarem m² Nutzfläche und den unterschiedlichen Bonusbeiträgen zusammen. Beim Häuslbauerbonus wird ein nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss von 20.000 Euro gewährt.

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