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Jungfamilien & unter 35-Jährige aufgepasst: Diese Sonderkonditionen bieten Banken aktuell an

Verfasst am 02.08.2024


Steigende Zinsen, hohe Immobilienpreise und strengere Vergaberegeln für Kredite bereiten vielen Familien und jungen Kreditnehmer:innen Kopfzerbrechen: Ist der Traum vom Eigenheim 2024 überhaupt noch realisierbar? Die gute Nachricht: Neben dem Wohnbaupaket und der Wohnbau­förderung 2024 bieten einige Banken auch attraktive Sonderkonditionen und Bonus­aktionen für Jungfamilien und Personen bis 35 Jahren.

Foto: Studio Romantic - stock.adobe.com

Über die letzten Jahrzehnte sind die Immobilienpreise konstant auf ein Level gestiegen, das von jungen Kaufinteressent:innen kaum noch getragen werden kann. Seit August 2022 hat sich die Situation durch strenge Kreditvergaberegeln weiter zugespitzt. Die gute Nachricht: Einige Banken bieten derzeit attraktive Sonderkonditionen und Bonusaktionen für Personen bis 35 Jahre an.

Bonus für junge Kreditnehmer:innen: Diese Aktionen bieten Banken in Österreich

So gibt es aktuell Förderungen, die einen Bonus auf das Kreditvolumen bei Neuabschluss eines Immobilienkredits vorsehen. Auch der Kauf oder Bau einer energieeffizienten Wohnimmobilie wird gefördert.

Allerdings müssen bestimmte Kriterien in Bezug auf Alter, Wohnsitz (Eigenbedarf) und gegebenenfalls auch Haushaltseinkommen erfüllt werden. Beachten Sie auch, dass die Bonusaktionen der Banken zeitlich begrenzt sind.

Diese Bonusaktionen bieten österreichische Banken jungen Personen und Familien für die Errichtung oder Schaffung des (ersten) Eigenheims an:

Erste Bank / Sparkasse vergibt 2% Startbonus

Die Erste Bank und Sparkasse bieten Kreditnehmer:innen bis 35 Jahren einen 2%-igen Startbonus (maximal 6.000 Euro) an. Dieser ist anwendbar bei:

  • Kauf eines Grundstücks, einer Wohnung oder eines Hauses
  • Neubau eines Hauses bzw. Umbauten und/oder Erweiterungen
  • Renovierung, Sanierung, und Energiesparmaßnahmen
  • Eigenmittelanteil für Genossenschafts- oder Mietkauf-Objekte
  • Ablöse von Erbteilforderungen

Neben der Altersgrenze gelten noch weitere Voraussetzungen. Der Bonus wird ausschließlich auf das Erste Bank Verrechnungskonto überwiesen. Außerdem wird die Förderung nur bei Neufinanzierung, nicht jedoch für bestehende Kredite vergeben. Die Anmeldung des Hauptwohnsitzes in der finanzierten Immobilie wird ebenso vorausgesetzt.

Das maximale Haushaltseinkommen liegt bei einer Person bei 50.000€, bei zwei Personen bei insgesamt 80.000€. Außerdem ist eine Kreditlaufzeit von mindestens zehn Jahren ein Vergabekriterium.

Der Bonus beträgt 2% der Kreditsumme pro Jahr für die ersten zwei Jahre der Kreditlaufzeit, wobei die Obergrenze für die Bonus-Berechnung bei 150.000€ und der maximale Bonus je Haushalt bei € 6.000 liegt. Die Aktion gilt bis zum 31. Dezember 2024.

BAWAG fördert mit 1% Kreditbonus & Bonus für Energieeffizienz

Als Unterstützung auf dem Weg zum ersten Eigenheim oder zur ersten Eigentumswohnung unterstützt die BAWAG mit dem “Junges Wohnen Kreditbonus”.

Dabei werden 1% vom Kreditbetrag gefördert - maximal jedoch 2.500 Euro. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein: Mindestens ein:e Kreditnehmer:in muss unter 35 Jahre sein und bei der zu finanzierenden Immobilie muss ein Hauptwohnsitz angemeldet werden. Ebenso ist ein aktives Gehaltskonto in der BAWAG Group (BAWAG, easybank) erforderlich.

Die Aktion “Junges Wohnen” läuft noch bis 31. Dezember 2024 und gilt nur für neu abgeschlossene Wohnkredite mit einer Mindestlaufzeit von 10 Jahren.

Gut zu wissen: Nachhaltigkeit wird zusätzlich belohnt. Mit dem “Grünen Wohnen Kreditbonus” belohnt die BAWAG die Errichtung oder den Kauf von energieeffizienten Wohnimmobilien. So können Sie zusätzlich 1% vom Kreditbetrag, maximal jedoch 2.500 Euro, lukrieren. Als Nachweis benötigen Sie einen Energieausweis mit der besten Energieeffizienzklasse gemäß Taxonomieverordnung.

Die Bonusaktionen “Junges Wohnen” und “Grünes Wohnen” können miteinander kombiniert werden. Wenn Sie alle Aktionsparameter erfüllen, können Sie insgesamt 2% vom Kreditbetrag (maximal jedoch 5.000 Euro) erhalten.

HYPO Oberösterreich unterstützt mit Jungfamilienbonus

Um im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld speziell jungen Personen die Schaffung von Wohnraum zu erleichtern, bietet die HYPO Oberösterreich noch bis vorerst 30. September 2024 den Jung­familienbonus an.

Die HYPO OÖ übernimmt 25 Prozent der Grundbuchgebühr (maximal 2.000 Euro). Sollten Sie bereits von der Befreiung der Grundbucheintragungsgebühr profitieren, schreibt Ihnen die Bank den entsprechenden Betrag gut.

Der Jungfamilienbonus kann in Anspruch genommen werden, wenn beide Partner:innen unter 35 Jahre alt sind. Des Weiteren muss sich die Immobilie in Österreich befinden und für die Eigennutzung bestimmt sein.



durchblicker berät & unterstützt bei Kreditfinanzierung des ersten Eigenheims

Unsere durchblicker Finanzierungsexpert:innen haben nicht nur einen Überblick über sämtliche Bonusaktionen in Österreich , sondern beraten Sie bei der Finanzierung Ihres ersten Eigenheims.

Denn ein Immobilienkredit für den Hausbau oder Wohnungskauf ist eine der größten Entscheidungen im Leben. Umso wichtiger ist ein unabhängiger Marktvergleich. Der Grund: Die Zinsunterschiede zwischen der eigenen Hausbank und anderen Kreditinstituten können hoch ausfallen.

Als unabhängiger Experte für Immobilienfinanzierungen holen wir individuelle Kreditangebote für Sie ein und unterstützen Sie bei der optimalen Finanzierung Ihres Wohntraums. Berechnen Sie jetzt Ihr Finanzierungsvorhaben online. Nach Eingabe der Eckdaten kann die kostenlose Beratung durch unsere durchblicker Finanzierungsexpert:innen starten.

Wohnbauförderung 2024 & Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf

Gut zu wissen: Um Jungfamilien die Schaffung und Finanzierung von Wohnraum zu erleichtern, unterstützen die einzelnen Bundesländer mit Wohnbauförderungen. Wie hoch diese heuer ausfällt? Das lesen Sie hier: Wohnbauförderung 2024 beantragen: Alle Bundesländer im Überblick.

Neben der klassischen Wohnbauförderung profitieren Häuslbauer:innen und Immobilienkäufer:innen zudem auch von dem neuen Wohnbaupaket der Regierung. Dieses sieht unter anderem eine Befreiung der gerichtlichen Eintragungsgebühren vor.

So entfallen beim Hausbau oder Immobilienkauf unter bestimmten Voraussetzungen die Grundbucheintragungsgebühr und Pfandrechtseintragungsgebühr. Diese Maßnahme trat mit 1. Juli 2024 in Kraft und gilt noch bis 30. Juni 2026.


Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf ab 1. Juli 2024: Die wichtigsten Fragen & Antworten

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durchblicker Experten-Tipp:

“Vor der Kreditentscheidung lohnt sich ein unabhängiger Marktvergleich – dieser kann eine mögliche Ersparnis von mehreren 10.000 Euro bringen, denn die Zinsunterschiede zwischen Hausbank und anderen Bankinstituten können hoch ausfallen. Als unabhängiger Experte für Immobilienfinanzierungen holen wir individuelle Kreditangebote zu Top-Konditionen für Sie ein und unterstützen Sie bei der optimalen Finanzierung Ihres Wohntraums.” - Andreas Ederer, durchblicker Finanzierungsexperte


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