Wohnbauförderung in Tirol
- In Tirol wird Wohnraumschaffung und Erwerb mit Krediten, Wohnbauschecks und unterschiedlichen Zuschüssen gefördert.
- Mit speziellen Zuschüssen bietet das Land Tirol weitere finanzielle Unterstützung für Familien
- Die Förderhöhe beim Kredit oder beim Wohnbauscheck variiert je nach Wohnbauvorhaben.
Förderbare Vorhaben
Wohnbau in Tirol – was wird gefördert?
Die Wohnbauförderung des Landes Tirol steht für unterschiedliche Projekte zur Verfügung. Zu den geförderten Objekten zählen:
Eigenheim (Neubau oder Ersterwerb)
Als förderbares Eigenheim gilt in Tirol ein Wohnhaus mit maximal zwei Wohnungen. In Tirol wird das Eigenheim mit einem fixen Kreditbetrag in Höhe von 54.000 Euro gefördert. Die Sicherstellung des Kredits erfolgt mittels Grundbucheintragung.
Wohnraumschaffung in verdichteter Bauweise
Zu den geförderten Wohnobjekten im Sinne der verdichteten Bauweise zählen Doppel- und Reihenhäuser oder Eigentumswohnungen, die als Teil einer Wohnanlage gelten. Der Förderbetrag bei der verdichteten Bauweise hängt von der Nutzfläche und dem durchschnittlichen Grundverbrauch (Grundstücksanteil) ab. Je nach Grundverbrauch gibt es einen Fixbetrag, der pro m² Nutzfläche gefördert wird. Die maximal förderbare Nutzfläche hängt wiederum von der Personenanzahl ab.
Hauskauf & Wohnungskauf
Wohnungen oder Wohnhäuser, die käuflich erworben werden, sind ebenfalls für die Wohnbauförderung qualifiziert, sofern diese mindestens 10 Jahre alt sind und nicht bereits gefördert wurden. Die Kredithöhe hängt von der Nutzfläche und der Personenzahl ab.
Im Überblick
Voraussetzungen für die Wohnbauförderung in Tirol
Für eine Wohnbauförderung in Tirol müssen Voraussetzungen in 3 unterschiedlichen Bereichen erfüllt werden:
Personenbezogene Voraussetzungen
Sie sind Eigentümer/in oder Bauberechtigte/r des Baugrundstückes
Sie sind österreichische/r Staatsbürger/in oder gleichgestellte Person
Beim zu fördernden Wohnbauprojekt handelt es sich um Ihren zukünftigen Hauptwohnsitz; wichtig: haben Sie Eigentums- oder Nutzungsrechte an anderen Wohnungen, dann müssen Sie dieses bis spätestens 6 Monate nach Bezug des geförderten Wohnbaus aufgeben.
Einkommensgrenzen: bei der Wohnbauförderung in Tirol gelten Einkommensgrenzen für die Höhe der gewährten Förderung. Für die Bewertung wird ein Zwölftel des jährlichen Nettoeinkommens herangezogen. Zusätzliche Einkommensquellen wie Unterhaltszahlungen oder Kinderbetreuungsgeld werden beim Nettoeinkommen miteinbezogen. Je nach Personenzahl sind unterschiedliche Obergrenzen zu beachten:
Obergrenze (€) | |
---|---|
1 Person | 3.600 € |
2 Personen | 6.000 € |
3 Personen | 6.450 € |
für jede weitere Person | jeweils 450 € mehr |
Sie möchten eine Förderung beantragen, überschreiten aber die Einkommensobergrenzen? Auch dann können Sie eine Wohnbauförderung beantragen – die Höhe der Förderung wird entsprechend der Überschreitung der Einkommensobergrenze reduziert.
Gebäudebezogene Voraussetzungen
Die zu fördernde Nutzfläche pro Wohnung beträgt mindestens 30m², maximal 150m²
Die Nutzflächenberechnung erfolgt auf der Basis von bewilligten Bauplänen
Das zu fördernde Objekt erfüllt bestimmte Energiekennzahlen beim Heizwärmebedarf oder beim Gesamtenergieeffizienz Faktor; der Energieausweis gibt Aufschluss über diese Kennzahlen
Sie nutzen ein effizientes Energiesystem für Heizung & Warmwasseraufbereitung, zum Beispiel Biomasseheizung, Wärmepumpe oder Fernwärme. Die genutzten Systeme müssen zusätzlich bestimmten Kriterien entsprechen
Voraussetzungen Finanzierung
Die Finanzierung muss gesichert sein – dass kann durch Eigenmittel, Bauspardarlehen oder Hypothekarkrediten erfolgen
Wird die Finanzierung mit einem Hypothekarkredit gesichert, dann gibt es vom Land Tirol spezielle Voraussetzungen, welche der Kredit hinsichtlich Verzinsung & Laufzeit erfüllen muss
Beim Neukauf oder Ersterwerb einer Wohnung muss die Laufzeit des Hypothekarkredits mind. 10 Jahre betragen
Beim Kauf oder beim Ersterwerb von Wohnungen in verdichteter Bauweise ist auch ein Eigenmittelnachweis in Höhe von 5% der Gesamtkosten erforderlich
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Kredithöhe
Förderhöhe beim Wohnbau in Tirol
Das Land Tirol bietet unterschiedliche Förderungen, Zuschüsse und Beihilfen für den Wohnbau an. Die Wohnbauförderung kann mittels Kredit erfolgen – als Alternative wird auch der sogenannte Wohnbauscheck angeboten. Beim Wohnbauscheck handelt es sich um einen Fixbetrag, welcher je nach Bauvorhaben variiert. Der Wohnbauscheck muss nicht zurückgezahlt werden und es erfolgt auch keine Sicherstellung im Grundbuch – die Förderhöhe des Wohnbauschecks ist aber geringer als die des Wohnbaukredits. Wird der Wohnbauscheck in Anspruch genommen, dann erhält der Fördernehmer die freie Verfügbarkeit über das Eigenheim nach 10 Jahren.
Kredithöhe | Wohnbauscheck | |
---|---|---|
Eigenheim (Neubau oder Ersterwerb) | Fixbetrag 54.000 € | 18.900 € |
Wohnraumschaffung in verdichteter Bauweise | Fixbetrag pro m² förderbarer Nutzfläche | 35% des möglichen Förderkredits |
Wohnraumerweiterung | 1.540€ / m² förderbarer Nutzfläche | 35% des möglichen Förderkredits |
Hauskauf & Wohnungskauf | Fixbetrag pro m² förderbarer Nutzfläche und Personenanzahl | 35% des möglichen Förderkredits |
Wohnraum Fertigstellung | Fixbetrag pro m² förderbarer Nutzfläche | 35% des möglichen Förderkredits |
Tirol stellt auch einen Wohnbeihilfen Rechner zur Verfügung.
Rückzahlung der Förderung
Zeitraum | Zinssatz | Tilgung | Annuität p.a. (Zinssatz Tilgung) |
---|---|---|---|
1.- 5. Jahr | 0,20% | 0,30% | 0,50% |
6.-10. Jahr | 0,30% | 0,60% | 0,90% |
11.-20. Jahr | 0,50% | 0,90% | 1,40% |
21.-25. Jahr | 0,80% | 1,40% | 2,20% |
ab dem 26. Jahr | 2,20% | 4,60% | 6,80% |
ab dem 31. Jahr* | 3,00% | 4,70% | 7,70% |
Zusätzliche Unterstützung
Zuschüsse zusätzlich zur Wohnbauförderung in Tirol
Zusätzlich zur Wohnbauförderung gibt es auch noch weitere Zuschussmöglichkeiten, die vom Land für Neubauvorhaben zur Verfügung gestellt werden. Nicht jeder Zuschuss ist auch für jedes Wohnbauvorhaben verfügbar – welche Zuschussmöglichkeiten in Tirol möglich sind, ist in dieser Tabelle abgebildet:
Eigenheim | verdichtete Bauweise | Wohnung ohne weiteren Grundverbrauch | |
---|---|---|---|
Energiesparende & umweltfreundliche Maßnahmen | |||
Zuschuss - Kleinbauvorhaben | |||
Zuschuss – strukturschwacher ländlicher Raum | |||
Kinderzuschuss | |||
Sicheres Wohnen | |||
Behindertengerechte Maßnahmen | |||
Wohnstarthilfe |
Zuschuss energiesparende & umweltfreundliche Maßnahme: dieser Zuschuss wird vor allem für energieeffiziente Gebäude und Haustechniksysteme gewährt. Die maximale Zusatzförderung liegt bei 46.800 Euro. Ein weiterer Zuschuss wird auch für thermische Solaranlagen gewährt, und zwar in der Höhe von 210€ pro m² Kollektur Aperturfläche. Für eine Photovoltaik-Anlage wird bei Erfüllung der Anforderungen eine weitere Unterstützung von 5.000 Euro in Aussicht gestellt.
Zuschuss Kleinbauvorhaben: dieser Zuschuss gilt für Kleinbauvorhaben mit 3 bis 12 Wohneinheiten. Die Zuschusshöhe variiert je nach Anzahl der Wohneinheiten und förderbaren Nutzfläche.
Zuschuss strukturschwacher ländlicher Raum: das Land Tirol gewährt hier einen einmaligen Zuschuss für Eigenheim und Wohnbau in verdichteter Bauweise. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Wohnbauprojekt und geförderter Nutzfläche.
Zuschuss für Kinder: der Zuschuss für Familien gilt für Eigenheime in nicht verdichteter Bauweise und beträgt 2.500 Euro. Der Zuschuss wird pro Kind im Haushalt des Förderungswerbers gewährt. Wurde eine Wohnbauförderung zugesichert, dann kann auch für Kinder, die in den nächsten 10 Jahren nach Zusicherung geboren werden, ein Zuschuss beantragt werden.
Zuschuss Sicheres Wohnen: der Zuschuss gilt für barrierefreie Eigenheime, Reihenhäuser und Wohngebäude mit maximal 6 Wohnungen und beträgt 1.450 Euro.
Zuschuss für barrierefreie Maßnahmen: hier stellt Tirol einen Zuschuss in Höhe von 65% der notwendigen Mehrkosten in Aussicht.
Sanierungsvorhaben
Förderung von Wohnhaussanierung in Tirol
Auch bei Sanierungsvorhaben unterstützt das Land Tirol mit finanziellen Förderungen. Ob ein Sanierungsvorhaben unterstützt wird, hängt davon ab, ob das Vorhaben die allgemeinen, gebäudebezogenen und personenbezogenen Voraussetzungen erfüllt. Prinzipiell können sich folgende Sanierungsvorhaben für eine Förderung qualifizieren:
Unabhängig vom Gebäudealter:
- Veränderung des Wohnraums (z.B. Vergrößerung von Wohnungen, Änderung von sonstigen Räumen zu Wohnräumen)
- Maßnahmen zur Schaffung von barrierefreiem Wohnraum (z.B. Lifteinbau, barrierefreie Sanitäreinrichtungen)
- Solaranlage, Photovoltaik-Anlage, Fernwärme-Anschluss
Baubewilligung erfolgte vor mehr als 10 Jahren:
- Verbesserung Wärmeschutz (z.B. Fenstertausch, Vollwärmeschutz, Dämmung)
- Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz & Umweltschonung bei Heizung & Warmwasseraufbereitung
- Schall- und Feuchtigkeitsschutz
- E-Mobilität
- etc.
Baubewilligung erfolgte vor mehr als 20 Jahren:
- Dachsanierung, Dacheindeckung mit Dachbegrünung
- Nachträglicher Einbau von fehlender Sanitärausstattung, Elektroinstallationen
Förderhöhe
Obergrenzen:
- bei Eigentümer: max 1.100€ / m² förderbarer Nutzfläche (weitere Staffelung nach Anzahl der Personen)
- bei Mieter: max. 34.000€
- bei Wohnraumvergrößerung: 2.200€ / m² vergrößerter & förderbarer Nutzfläche
Untergrenze:
1.000€; Sanierungsvorhaben unter dieser Grenze fallen nicht unter die Sanierungsförderung in Tirol
Finanzierungsform:
- Zuschuss bei Finanzierung mit Bankkredit: wird die Sanierung mittels Bankkredit finanziert, dann erfolgt die Förderung seitens des Landes Tirols mittels Annuitätenzuschuss (Auszahlung halbjährlich, max. 12 Jahre Laufzeit)
- Zuschuss bei Finanzierung mit Eigenmitteln: wird die Sanierung aus Eigenmitteln finanziert, dann unterstützt das Land Tirol qualifizierte Sanierungsvorhaben mit einem Einmalzuschuss in Höhe von 25% der förderbaren Gesamtkosten
So funktioniert's
Wohnbauförderung in Tirol beantragen
Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
Telefon: 43 512 508 2732
E-Mail: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at
Ansuchen einreichen
Reichen Sie den Förderantrag für Ihr Wohnvorhaben fristgerecht ein. Bei Eigenheim & verdichteter Bauweise gilt eine Frist von spätestens 6 Monaten nach Baubeginn, bei Ersterwerb spätestens 6 Monate nach Kauf.Prüfung & Zusage
Wird Ihr Ansuchen auf eine Wohnbauförderung positiv bewertet, dann erhalten Sie eine Förderungszusicherung.Förderkredit
Haben Sie einen Förderungskredit beantragt und dieser wurde auch bewilligt, dann erfolgt die Eintragung des Pfandrechts und Veräußerungsverbots im Grundbuch zur Kreditbesicherung. Beim Wohnbauscheck ist keine grundbücherliche Besicherung notwendig.Ausbezahlung Förderung
Sind alle vorigen Schritte erledigt, dann kann die Auszahlung der Förderung erfolgen. Bei einem Bauprojekt spielt auch der Baufortschritt eine Rolle für die Auszahlung.
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Wissenswertes zur Wohnbauförderung
Häufige Fragen
Was wird bei der Wohnbauförderung in Tirol gefördert?
Die Wohnbauförderung in Tirol wird für unterschiedliche Wohnbauvorhaben gewährt:
- Eigenheim (Neubau oder Ersterwerb)
- Wohnraumschaffung in verdichteter Bauweise
- Wohnraumerweiterung & Ausbau
- Hauskauf & Wohnungskauf
- Wohnraum Fertigstellung
- Sanierung
Wie hoch ist der Förderbetrag in Tirol?
Der Förderbetrag in Tirol bei der Wohnbauförderung variiert je nach Bauvorhaben. So gilt für Eigenheim (Neubau oder Ersterwerb) ein Kreditfixbetrag von 45.000 Euro, beim Wohnbauscheck sind es 15.750 Euro. Bei allen weiteren Wohnbauprojekten variiert der Wohnbaukredit je nach m² geförderter Nutzfläche, die Höhe des Wohnbauschecks beläuft sich auf 35% des Förderkredits. Zusätzlich bietet das Land Tirol auch Zuschüsse aus unterschiedlichen Bereichen an.
Gibt es spezielle Wohnbauförderungen in Tirol?
Das Land Tirol bietet als Alternative zur Wohnbauförderung auch den Wohnbauscheck an. Der Wohnbauscheck muss nicht zurückgezahlt und auch nicht hypothekarisch besichert werden. Dafür sind die Fördersummen geringer.
Auch Zuschüsse zusätzlich zur Förderung werden in Tirol geboten, zum Beispiel für Familien, energieeffizientes Bauen oder barrierefreie Maßnahmen.
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