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Wohnbauförderung in Vorarlberg

  • Unterstützung beim Wohnvorhaben gewährt das Land Vorarlberg mit einem Förderungskredit und zusätzlichen Bonuszuschüssen
  • Die Laufzeit des Landesdarlehens beträgt 35 Jahre; wenn erwünscht, kann auch eine fixe Verzinsung vereinbart werden
  • Kinderbonus, Einkommensbonus, Umweltbonus: die zusätzlichen Förderboni in Vorarlberg bieten Unterstützung in vielen Bereichen
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Förderbare Vorhaben

Wohnbau in Vorarlberg – was wird gefördert?

Die Wohnbauförderung des Landes Vorarlberg für Privatpersonen steht für unterschiedliche Projekte zur Verfügung. Zu den geförderten Wohnobjekten zählen:

  • Errichtung von Eigenheimen

  • Ersterwerb von Eigenheim, Reihenhaus und Wohnungen

  • Wohnraumschaffung durch Zu,- Ein- oder Umbau

  • Sanierungsvorhaben

Im Überblick

Voraussetzungen für die Wohnbau­förderung in Vorarlberg

Für eine Wohnbauförderung für Privatpersonen in Vorarlberg müssen Voraussetzungen in 3 unterschiedlichen Bereichen erfüllt werden:

Personenbezogene Voraussetzungen:

  • Sie sind Eigentümer/in oder Bauberechtigte/r des Baugrundstückes

  • Sie sind österreichische/r Staatsbürger/in oder gleichgestellte Person

  • Beim zu fördernden Wohnbauprojekt handelt es sich um Ihren zukünftigen Hauptwohnsitz; vor Auszahlung des letzten Förderkreditanteils muss der Hauptwohnsitz beim geförderten Wohnobjekt angemeldet werden

  • Es liegt dringender Wohnbedarf vor

  • Bei der Wohnbauförderung in Vorarlberg gelten Einkommensgrenzen, und zwar sollte das monatliche netto Haushaltseinkommen unter diesen Grenzen liegen:

Haushaltsgröße
Monatliches Nettohaushalts­einkommen
1 Person
4.000 €
2 Personen
7.000 €
3 oder mehr Personen
8.250 €

Sie möchten eine Förderung beantragen, überschreiten aber die Einkommensobergrenzen? Auch dann können Sie eine Wohnbauförderung beantragen – die Höhe der Förderung wird entsprechend der Überschreitung der Einkommensobergrenze reduziert (5%ige Kürzung je begonnene 50€ Überschreitung).

Gebäudebezogene Voraussetzungen:

  • Die verwendeten Baustoffe und Materialien müssen bestimmte ökologische Mindestanforderungen erfüllen (z.B.: schadstofffrei, Holz aus nachhaltiger Gewinnung, etc.)

  • Mit Ausnahme der Wohnraumschaffung ist ein hocheffizientes, alternatives Energiesystem für Heizung und Warmwasseraufbereitung zu verwenden (z.B.: Solaranlage, Photovoltaikanlage, Wärmepumpensystem, Fern-/Nahwärme, etc.)

  • Das zu fördernde Objekt erfüllt bestimmte Energiekennzahlen laut Energieausweis

  • Beim Ersterwerb darf der Kaufpreis die definierten Höchstgrenzen nicht überschreiten

Voraussetzungen Finanzierung

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Kredithöhe

Förderhöhe beim Wohnbau in Vorarlberg

Gefördert wird der Wohnbau in Vorarlberg mit einem Förderungskredit. Die Höhe des Kredits ergibt sich aus einer Basisförderung je nach Wohnbauvorhaben. Die Gesamtförderung kann höher ausfallen, da zusätzlich zur Basisförderung auch Zuschüsse gewährt werden können. Wichtig: Zuschüsse ohne Basisförderung sind nicht möglich:

pauschale Basisförderung
Eigenheim
40.000 €
Doppelhaus / Reihenhaus
100.000 €
Eigentumswohnungen
100.000 €
Zu-, Ein- oder Umbauten, Wohnungserweiterung & Ersatzneubauten
100.000 €

Vorarlberg: Rückzahlung der Förderung

Die Förderungskredite bei der Wohnbauförderung in Vorarlberg haben eine Laufzeit von 35 Jahren. Die Tilgung beginnt mit dem Ersten jenes Monats, nach Vollendung des Bauvorhabens bzw. dem Bezug des geförderten Wohnobjekts.

Annuität gerechnet vom ursprünglichen Nominalbetrag (Tilgung samt Zinsen):
Davon Zinsen:
1. - 5. Jahr
1,00%
0,25%
6. - 10. Jahr
1,75%
0,50%
11. - 15. Jahr
2,75%
0,75%
16. - 20. Jahr
3,50%
1,00%
21. - 25. Jahr
4,25%
1,25%
26. - 30. Jahr
5,00%
1,50%
31. - 35. Jahr
5,50%
1,50%

Alternativ kann auch eine Fixverzinsung über die gesamte Laufzeit mit einem fixen Zinssatz in Höhe von 1,25% gewählt werden. Die Annuität beträgt bei der Fixverzinsung 3,55% vom ursprünglichen Nominalbetrag.

Zusätzliche Zuschüsse

Zuschläge zusätzlich zur Wohnbau­förderung in Vorarlberg

Zusätzlich zur Wohnbauförderung gibt es auch noch Zuschläge aus den unterschiedlichen Bereichen, die das Land Vorarlberg in Kombination mit dem Förderungskredit gewährt. Die angeführten Zuschlagsbeträge gelten pro m² förderbarer Nutzfläche:

  • Kinderzuschlag: Für jedes Kind im Haushalt, für welches Familienbeihilfe bezogen wird, kann ein Zuschlag von 15.000€ gewährt werden.

  • Erstmaliger Eigentumserwerb: Handelt es sich für alle Haushaltsmitglieder um den erstmaligen Eigentumserwerb, dann kann ein Zuschlag von 20.000€ gewährt werden (nicht möglich für Eigenheime & Mietwohnungen). 

  • Energiespar- und Umweltbonus: dieser Bonus fördert die nachhaltige und energieeffiziente Bauweise und umfasst Zuschüsse für unterschiedliche Maßnahmen, z.B. den Bau von Holzfassaden aus regionalem Holz

  • Bonus für kompakte, leistbare Eigentumswohnung: mit diesem Bonus soll die eigene Hausstandsgründung unterstützt werden, wenn die tatsächliche Nutzfläche des zu fördernden Objektes die vordefinierten Grenzwerte nicht übersteigt

  • Zuschuss Sicheres Wohnen: der Zuschuss wird für einbruchshemmende Fenster und Außentüren im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss gewährt

  • Zuschuss für barrierefreies Bauen: Vorarlberg gewährt auch Zuschüsse für barrierefreien Wohnbau (z.B. Türen mit Durchgangsbreite von 80cm, barrierefreie Sanitäreinrichtungen, etc.)

Sanierungsvorhaben

Förderung von Wohnhaus­sanierung

Auch bei Sanierungsvorhaben unterstützt das Land Vorarlberg mit finanziellen Förderungen. Ob ein Sanierungsvorhaben unterstützt wird, hängt davon ab, ob das Vorhaben die allgemeinen, gebäudebezogenen und personenbezogenen Voraussetzungen erfüllt. Prinzipiell können im Zuge der Sanierung folgende Maßnahmen gefördert werden:

  • Thermische Verbesserung (z.B. Fassade, Türen, Fenster, Dach)

  • Erneuerung der Elektro-, Blitzschutz-/ Brandschutzanlagen

  • Erneuerung der Wasserinstallation

  • Lärmschutzmaßnahmen

  • Kaminsanierung

  • Trockenlegung Keller

  • etc.

Die Sanierungsförderung wird je m² sanierter Bauteilfläche berechnet (max. 1.500€/m² Nutzfläche bzw. max. 90% der Sanierungskosten), hinzu können noch diverse Boni kommen. Alternativ zum Sanierungskredit des Landes kann auch ein Einmalzuschuss in Höhe von 40% des Kreditbetrags angesucht werden, maximal 28.000€.

Folgende Förderboni werden im Zusammenhang mit dem Förderkredit geboten:

  • Gesamtsanierungs-, Nachverdichtungs- und Materialressourcenbonus

  • Revitalisierungsbonus

  • Heizwärmebedarf-Bonus

  • Einkommensbonus

  • Weitere relevante Informationen zu förderbaren Maßnahmen, Voraussetzungen und Abwicklungen bei Sanierungsförderung in Vorarlberg finden Sie in den Richtlinien für Wohnhaussanierung.

So funktioniert's

Wohnbau­förderung in Vorarlberg beantragen

Kontakt & Adresse:
Abteilung Wohnbauförderung
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
Tel.: 43 5574 511 8080
Email: wohnen@vorarlberg.at
  • Ansuchen einreichen

    Reichen Sie den Förderantrag für Ihr Wohnvorhaben fristgerecht ein.
  • Prüfung & Zusage

    Wird Ihr Ansuchen auf eine Wohnbauförderung positiv bewertet, dann erhalten Sie eine Förderungszusicherung.
  • Auszahlung Förderung

    Haben Sie einen Förderungskredit beantragt und dieser wurde auch bewilligt, folgt nach Verbücherung die Auszahlung in 2 Teilbeträgen, entsprechend des Baufortschritts.

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Wissenswertes zur Wohnbauförderung

Häufige Fragen

  • Gibt es spezielle Wohnbauförderungen in Vorarlberg?

    Das Land Vorarlberg bietet zusätzlich zum Förderungskredit auch weitere Zuschläge zum Beispiel für Familien oder nachhaltige und energieeffiziente Maßnahmen. Die Zuschläge können nur in Kombination mit dem Förderungskredit beantragt werden.

  • Was wird bei der Wohnbauförderung in Vorarlberg gefördert?

    Die Wohnbauförderung in Vorarlberg wird für unterschiedliche Wohnbauvorhaben für Privatpersonen gewährt:

    • Hausbau & Neubau von Eigenheimen
    • Ersterwerb von Eigenheim, Reihenhaus und Wohnung
    • Wohnraumschaffung durch Zu,- Ein- oder Umbau
    • Sanierungsvorhaben
  • Wie hoch ist der Förderbetrag in Vorarlberg?

    Der Förderbetrag in Vorarlberg bei der Wohnbauförderung variiert je nach Bauvorhaben. Ausgehend von einer Basisförderung, die sich pro m² förderbarer Nutzfläche berechnet, können unterschiedliche Zuschläge den Gesamtförderbetrag erhöhen. Die förderbare Nutzfläche ist je nach Haushaltsgröße beschränkt.

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