Wohnbauförderung in Wien
- Bei der Wohnbauförderung in Wien werden sowohl Objektförderungen als auch Subjektförderungen geboten
- Mit dem Eigenmittelersatzdarlehen sollen u.a. Jungfamilien beim Wohnraumerwerb unterstützt werden
- Förderungsmöglichkeiten gibt es auch für die Errichtung von Kleingartenhäusern und für Sanierungsvorhaben
Förderbare Vorhaben
Wohnbau in Wien – was wird gefördert?
Im Überblick
Voraussetzungen für die Förderungen
Die Wohnbauförderung in Wien unterteilt sich in objektbezogene und subjektbezogene Förderungen. Während sich erstere auf die Errichtung von Neubau oder Kleingartenwohnhäusern sowie Sanierungsvorhaben bezieht, steht bei der Subjektförderung die Situation des Förderwerbers im Vordergrund: hier werden vor allem Jungfamilien beim Erwerb von Wohnraum in Wien unterstützt. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um für die jeweilige Förderung ansuchen zu können:
Objektförderung
Geförderter Neubau:
Gefördert wird die Errichtung von Eigenheimen, Reihenhäusern auf Eigengrund und der Dachgeschossausbau für den Eigenbedarf
Für die Gewährung des Förderungsdarlehens muss das Wohnobjekt ökologische Mindeststandards erfüllen
Die Einkommensgrenzen werden eingehalten.
Die tatsächliche Wohnfläche darf nicht größer als 150m² sein; die zu fördernde Nutzfläche orientiert sich an der Familiengröße:
Familiengröße | förderbare Nutzfläche |
---|---|
1 Person | 50 m² |
2 Personen | 70 m² |
3 Personen | 85 m² |
4 Personen | 100 m² |
5 Personen | 115 m² |
6 Personen | 130 m² |
7 Personen | 145 m² |
8 Personen | 150 m² |
Bei Jungfamilien (kein Mitglied hat das 40. Lebensjahr vollendet) gilt: zusätzlich 15m², sofern 150m² nicht überschritten werden
Errichtung Kleinbaugarten(wohn)haus
Das Land Wien gewährt einen Annuitätenzuschuss für die Errichtung von Kleingartenhäusern und Kleingartenwohnhäusern
Beim Kleingartenhaus darf die Grundfläche 35m² nicht übersteigen, beim Kleingartenwohnhaus liegt die Grenze bei 50m²
Der Annuitätenzuschuss wird für die Tilgung eines Kredits oder eines Bauspardarlehens gewährt
Sanierung & Wohnbauverbesserung
Gefördert werden Maßnahmen zur thermisch-energetischen Verbesserung bei Eigenheimen & Kleingärten
Umbaumaßnahmen für barrierefreies Wohnen
Maßnahmen für Sicheres Wohnen werden ebenfalls unterstützt
Förderungen gibt es auch für Heizungs- und Sanitärinstallationen, Innenausbau von Dachgeschossen, sowie der Einbau von Schall- und Wärmeschutzfenstern
Subjektförderung
Wohnbeihilfe
Mit der Wohnbeihilfe werden Personen mit geringem Einkommen unterstützt. Die Wohnbeihilfe kann für gefördert errichtete oder sanierte Wohnungen sowie für ungeförderte, private Mietwohnungen angesucht werden.
Eigenmittelersatzdarlehen für die Wohnraumfinanzierung
Gefördert wird der Baukosten- und Grundkostenbeitrag beim Einzug in eine geförderte Wohnung. Höhe und Zusage des Darlehens werden von Einkommen und Familiensituation des Förderwerbers bestimmt. Bei begünstigten Haushalten gelten höhere Einkommensgrenzen.
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Eigenheimerrichtung
Förderhöhe beim Wohnbau in Wien
Die Verzinsung beim Förderungsdarlehen für Eigenheimerrichtung beträgt 1% der Darlehenssumme pro Jahr. Das Darlehen des Landes Wiens wird grundbücherlich besichert. Die Darlehenslaufzeit beginnt spätestens mit der Bauvollendungsmeldung. In den ersten 5 Jahren werden nur Zinsen bezahlt, ab dem 6 Jahr beginnt die Kapitalrückzahlung:
6.-10. Jahr | 2% der Darlehenssumme |
11.-15. Jahr | 3% |
16.-20. Jahr | 4% |
21.-25. Jahr | 5% |
26.-30. Jahr | 6% |
Einkommensgrenzen Wohnbau
Personen im Haushalt: | Einkommensgrenze Wohnungen mit Neubauförderung: Miete | Einkommensgrenze Wohnungen mit Neubauförderung: Eigentum | Einkommensgrenze für die altersgerechte Adaptierung von Wohnungen |
---|---|---|---|
1 Person | 57.600€ | 65.820€ | 41.140€ |
2 Personen | 85.830€ | 98.100€ | 61.310€ |
3 Personen | 97.130€ | 111.010€ | 69.380€ |
4 Personen | 108.420€ | 123.900€ | 77.440€ |
für jede weitere Person | 6.330€ | 7.230€ | 4.520€ |
Subjektförderung
Eigenmittelersatzdarlehen
Beim Einzug in eine geförderte Wohnung muss ein Betrag zu den Bau- und Grundkosten gezahlt werden. Die Stadt Wien unterstützt hier Haushalte mit geringem Einkommen mit einem Zuschuss in Form eines Eigenmittelersatzdarlehens. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt innerhalb von 5, 10 oder 20 Jahren und zwar halbjährlich mit einer 1%-igen Verzinsung.
Bei dem Eigenmittelersatzdarlehen der Stadt Wien handelt es sich um eine personenbezogene Förderung. Sollte beim Auszug aus der geförderten Wohnung der Darlehensbetrag noch nicht vollständig zurückbezahlt sein, dann muss der noch ausständige Betrag bezahlt werden, da dass Darlehen nicht auf eine andere Person übertragen werden kann.
Das Eigenmittelersatzdarlehen setzt sich aus der Baukostenförderung und der Grundkostenförderung zusammen. Bei der Baukostenförderung gibt es vier Förderstufen. Die Förderstufe ist wiederum abhängig vom Jahresnettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen. Je höher das Einkommen, umso geringer die mögliche Förderung. Ein Antrag auf die Baukostenförderung kann gestellt werden, wenn das Jahresnettoeinkommen die festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreitet:
Einkommensgrenzen:
Personen im Haushalt: | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | Jede weitere Person |
---|---|---|---|---|---|
Förderstufe 1 | 24.680€ | 36.780€ | 41.620€ | 46.460€ | 2.710€ |
Förderstufe 2 | 33.310€ | 49.650€ | 56.180€ | 62.720€ | 3.650€ |
Förderstufe 3 | 37.260€ | 55.350€ | 62.840€ | 70.150€ | 3.650€ |
Förderstufe 4 | 41.210€ | 61.420€ | 69.500€ | 77.580€ | 3.650€ |
Das angegebene Einkommen bezieht sich auf das Jahresnettoeinkommen des Haushalts.
Einkommensgrenzen - begünstigte Haushalte:
Personen im Haushalt: | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | Jede weitere Person |
---|---|---|---|---|---|
Förderstufe 1 | 26.740€ | 39.850€ | 45.090€ | 50.330€ | 2.930€ |
Förderstufe 2 | 36.090€ | 53.790€ | 60.870€ | 67.940€ | 3.950€ |
Förderstufe 3 | 40.370€ | 60.170€ | 68.080€ | 75.990€ | 3.950€ |
Förderstufe 4 | 44.650€ | 66.540€ | 75.300€ | 84.050€ | 3.950€ |
Das angegebene Einkommen bezieht sich auf das Jahresnettoeinkommen des Haushalts.
Die Höhe der Baukostenförderung ist abhängig von der Förderstufe:
Förderstufe | Höhe des Darlehens | Laufzeit des Darlehens |
---|---|---|
Förderstufe 1 | 12,5% | 20 Jahre |
Förderstufe 2 | 7,5% | 15 Jahre |
Förderstufe 3 | 5,0% | 10 Jahre |
Förderstufe 4 | 2,5% | 5 Jahre |
Voraussetzungen Grundkostenföderung:
Für die Grundkostenförderung müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
Einkommensbedingt trifft die Förderstufe 1 zu und Sie haben Anspruch auf eine 12,5-prozentige Baukostenförderung, plus Ihr Haushalt zählt zu einem begünstigten Haushalt.
So funktioniert's
Wohnbauförderung in Wien beantragen
Magistratsabteilung 50
Gruppe Neubauförderung
Muthgasse 62
1190 Wien
Förderung beantragen
Bei der Neubauförderung können Sie den Förderantrag einfach online stellen. Wollen Sie ein Eigenmittelersatzdarlehen ansuchen, dann ist ein Beratungstermin bei der Wohnbauberatung erforderlich.Ausbezahlung Förderung
Der bewilligte Zuschuss vom Land Wien wird bei Neubauvorhaben in höchstens 2 Teilbeträgen (je nach Baufortschritt) ausbezahlt, sofern die grundbücherliche Sicherstellung erfolgt ist.Rückzahlung
Die Rückzahlung der Neubauförderung beginnt nach Bauvollendung. Die Darlehenslaufzeit beträgt 30 Jahre.
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Wissenswertes zur Förderung
Häufige Fragen
Gibt es spezielle Wohnbauförderungen in Wien?
Die Wohnbauförderung in Wien unterteilt sich in Objektförderung und Subjektförderung. Bei der Objektförderung wird Unterstützung in Form eines Landesdarlehens für die Errichtung eines Eigenheims, für Kleingartenhäuser oder für Sanierungsvorhaben geboten. Die Subjektförderung soll einkommensschwache Haushalte bei der Wohnraumfinanzierung unterstützen.
Was wird bei der Wohnbauförderung in Wien gefördert?
Die Wohnbauförderung in Wien wird für unterschiedliche Vorhaben angeboten:
- Errichtung Neubau, Reihenhaus auf Eigengrund
- Dachgeschossausbau für den Eigenbedarf
- Kleingartenhäuser
- Sanierungsvorhaben
- Eigenmittelersatzdarlehen für einkommensschwache Haushalte
Ist der Förderbetrag in Wien zurückzuzahlen?
Ja, die Wohnbauförderung in Wien erfolgt mittels eines Landesdarlehens. Je nach Förderungsobjekt können die Rückzahlkonditionen unterschiedlich ausfallen.
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