Wohnbauförderung in Niederösterreich
- Die Förderhöhe bei der niederösterreichischen Wohnbauförderung basiert auf einem Punktesystem
- Die Laufzeit des Landesdarlehens für den Wohnbau beträgt in Niederösterreich 27,5 Jahre
- Für Jungfamilien in Niederösterreich gibt es mit dem Familienpaket noch einen weiteren Zuschuss zur Wohnbauförderung
Förderbare Vorhaben
Wohnbau in Niederösterreich – was wird gefördert?
Die Wohnbauförderung in NÖ steht für unterschiedliche Projekte zur Verfügung. Zu den geförderten Wohnbauten zählen:
Im Überblick
Voraussetzungen für die Wohnbauförderung in NÖ
Für eine Wohnbauförderung in Niederösterreich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Gebäudebezogene Voraussetzungen:
- Mindestanforderung beim Heizwärmebedarf
Den Heizwärmebedarf finden Sie im Energieausweis – dieser ist für die Baubewilligung erforderlich und gleichzeitig die Grundlage für die Berechnung der Förderhöhe des niederösterreichischen Landesdarlehens. Um diese Mindeststandards beim Heizwärmebedarf zu erfüllen, stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
1 – Optimierung Wärmedämmung mit Standard Haustechnik
2 – Standard Wärmedämmung mit optimierter Haustechnik
Einbau eines hocheffizienten, alternativen Energiesystems
Darunter fallen beispielsweise Energiesysteme, die mit festen, biogenen Brennstoffen betrieben werden, elektrische Wärmepumpen oder auch biogene Fernwärme
Optimierte Haustechnik
Wird für die Erfüllung beim Heizwärmebedarf Variante 2 angestrebt, dann muss die Haustechnik zum Beispiel mit einer Solaranlage, mit einer Photovoltaikanlage oder mit einer Wohnraumlüftungsanlage optimiert werden
Eigenheimerrichtung
Die Baubewilligung ist für die Antragstellung auf Eigenheimförderung erforderlich; außerdem darf zum Einreichzeitpunkt die Fertigstellung laut Bauordnung noch nicht anzeigt worden sein
Personenbezogene Voraussetzungen:
Sie sind österreichische/r Staatsbürger/in oder gleichgestellte Person
Sie nehmen nach Fertigstellung des geförderten Wohnprojekts den Hauptwohnsitz auf
Die zukünftigen Bewohner des geförderten Objektes unterschreiten die Einkommensgrenzen:
Haushaltsgröße | Jahreseinkommen (netto) |
---|---|
1 Person | 55.000 € |
2 Personen | 80.000 € |
jede weitere Person | 10.000 € |
Finanzielle Voraussetzungen:
Das Landesdarlehen ist hypothekarisch besichert: das bedeutet, dass eine Eintragung des Landes in das Grundbuch erfolgt
Das gewährte Darlehen vom Land Niederösterreich enthält auch ein Veräußerungsverbot zu Gunsten des Landes
Besteht bereits eine grundbücherliche Sicherung für einen bestehenden Hypothekarkredit, oder gibt es ein Höchstpfandrecht, dann ist dem Land Niederösterreich ein Vorrangrecht einzuräumen, mit einer sogenannten Vorrangeinräumungserklärung
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Kredithöhe
Förderhöhe beim Wohnbau in Niederösterreich
Die Wohnbauförderung in Niederösterreich wird mit dem Landesdarlehen ermöglicht. Dieses hat eine Laufzeit von 27,5 Jahren oder 34,5 Jahre und wird mit 1% jährlich im Nachhinein verzinst. Die Höhe der Landesförderung für Ihr Wohnprojekt basiert auf einem Punktesystem – je mehr Punkte erzielt werden, umso höher fällt die Förderung aus.
Jeder Punkt ist beim Eigenheimbau bzw. beim Erwerb eines Reihenhauses 300 Euro wert, beim Kauf einer Wohnung im Geschosswohnbau 200 Euro. Im Bereich gebäudeeffiziente und nachhaltige Bauweise können maximal 100 Punkte erreicht werden, zusätzlich werden nochmal bis zu 40 Punkte bei Wohnbau in Gemeinden mit hohen Abwanderungsraten vergeben. Das bedeutet, die maximale Förderhöhe liegt bei 42.000 Euro beim Eigenheimbau & Reihenhauskauf, und bei 28.000 Euro beim Wohnungskauf. Eine zusätzliche Unterstützung gibt es für Familien – hier kann die Gesamtförderung nochmal höher ausfallen.
max. Punkteanzahl | max. Förderung Eigenheim / Reihenhaus | max. Förderung Wohnung im Geschosswohnbau | |
---|---|---|---|
Hocheffizientes, alternatives Heizsystem | 65 Punkte | 19.500 € | 13.000 € |
Haustechnik, Ökologie, Sicherheit | 35 Punkte | 10.500 € | 7.000 € |
Lagequalität* | 40 Punkte | 12.000 € | 8.000 € |
Gesamt | 140 Punkte | 42.000 € | 28.000 € |
* die zusätzlichen Punkte, die bei der Lagequalität vergeben werden, gelten für Gemeinden mit einer negativen Bevölkerungsentwicklung. Damit soll der Zersiedelung dieser Gebiete entgegengewirkt werden.
Niederösterreich: Rückzahlung des Darlehens
Annuität | |
---|---|
1.-5. Jahr | 2% |
6.-10. Jahr | 3% |
11.-15. Jahr | 4% |
16.-20. Jahr | 5% |
21.-25. Jahr | 6% |
26.-27. Jahr | 7% |
Zusätzliche Unterstützung
Wohnbauunterstützung für Familien in NÖ
Zusätzlich zur Wohnbauförderung für nachhaltige und effiziente Bauweise sowie Lageunterstützung gibt es noch weitere Förderungsmaßnahmen für Familien in Niederösterreich. Für die Familienförderung ansuchen können:
Jungfamilien: sofern mindestens ein Lebenspartner bis zum Zeitpunkt der Fördereinreichung das 35. Lebensjahr noch nicht überschritten hat
Die Kinder zum Haushalt gehören und versorgungsberechtigt sind
Weitere Unterstützungen für Familien werden vom Land NÖ zur Verfügung gestellt, wenn
Kinder mit Behinderung versorgungsberechtigt sind, zum Haushalt zählen und erhöhte Familienbeihilfe beziehen
eine Minderung der Erwerbstätigkeit (von mind. 55%) vorliegt oder Pflegegeld (ab Stufe II) bezogen wird
es nutzungsberechtigte ArbeiternehmerInnen gibt, welche in den letzten 15 Monaten unselbständig erwerbstätig waren und ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich in den letzten 3 Jahren nachweisen können
Förderhöhe | |
---|---|
Jungfamilie | 10.000 € |
für jedes zum Haushalt gehörende Kind | 10.000 € |
für jedes zum Haushalt gehörende Kind mit Behinderung | 10.000 € |
Minderung Erwerbsfähigkeit | 10.000 € |
Zusatzförderung ArbeiternehmerIn | 3.000 € |
Beispiel: eine Jungfamilie mit 2 Kindern in Niederösterreich hat beim Wohnbau Anspruch auf zusätzlich 30.000€ Förderung vom Land Niederösterreich.
Eine Jungfamilie mit einem Kind, wo der Vater Anspruch auf die Zusatzförderung als Arbeitnehmer hat, kann mit zusätzlichen 23.000€ beim Wohnbau vom Land Niederösterreich unterstützt werden.
Sanierungsvorhaben
Förderung bei Sanierung
Auch bei Sanierungsvorhaben unterstützt das Land Niederösterreich mit finanziellen Förderungen. Für folgende Sanierungsmaßnahmen kann ein Förderantrag gestellt werden:
Förderung für Eigenheimsanierung
Förderung für Wohnhaussanierung
Wohnbauförderung für sicheres Wohnen
Wohnbauförderung für Heizkesseltausch
Wohnbauförderung für Hochwasserschutz
Wohnbauförderung für Lärmschutzmaßnahmen in der Nähe von Landstraßen
Wichtig: auch bei den Sanierungsvorhaben müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:
Mit den Sanierungsarbeiten bei der Eigenheim- bzw. Wohnungssanierung darf erst nach Antragseinreichung begonnen werden
Mit der Endabrechnung sind alle bezahlten Rechnungen zu übermitteln – gefördert werden kann nur dann, wenn die Leistung auch mit einer Rechnung belegt werden kann
Die Förderhöhe hängt auch davon ab, ob ein Energieausweis vorgelegt werden kann
So funktioniert's
Wohnbauförderung in NÖ beantragen
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1/Haus 7A
3109 St. Pölten
Email: post.f2auskunft@noel.gv.at
Ansuchen einreichen
Reichen Sie den Förderantrag für Ihr Wohnvorhaben mit den entsprechenden Unterlagen ein. Die Einreichung ist direkt online oder auch per Mail möglich.Prüfung & Zusage
Wird Ihr Ansuchen auf eine Wohnbauförderung positiv bewertet, dann erhalten Sie Zusicherung und Schuldschein zugesandt.Ausbezahlung Förderung
Nach Sicherstellung des Darlehens mittels Grundbucheintrag wird das Darlehen in höchstens 3 Teilbeträgen entsprechend des Baufortschritts ausbezahlt.Rückzahlung
Die Förderrückzahlung erfolgt im Halbjahres-Intervall mit dekursiver Verzinsung. Innerhalb von 5 Jahren ab Darlehensbewilligung ist die Endabrechnung (Bauvollendungsmeldung) vorzulegen.
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Wissenswertes zur Wohnbauförderung in NÖ
Häufige Fragen
Gibt es spezielle Wohnbauförderungen in Niederösterreich?
Die Wohnbauförderung in Niederösterreich unterstützt vor allem energieeffiziente und nachhaltige Wohnvorhaben. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit ein höheres Landesdarlehen für den Wohnbau in einer bestimmten Lage (Gemeinden mit Bevölkerungsrückgang) zu erhalten. Auch für Familien gibt es weitere Fördermöglichkeiten.
Was wird bei der Wohnbauförderung in NÖ gefördert?
Die Wohnbauförderung in NÖ wird für Neubau, Ersterwerb und Sanierung angeboten:
- Errichtung Eigenheim
- Ersterwerb Reihenhaus
- Ersterwerb einer Wohnung im Geschosswohnbau
- Sanierungsvorhaben
Wie hoch ist der Förderbetrag in Niederösterreich?
Die Höhe des Landesdarlehens basiert auf einem Punktesystem. Je mehr Punkte im Bereich Heizwärmebedarf und nachhaltiger Energienutzung erreicht werden, umso höher fällt die mögliche Förderung aus. In Summe können beim Erreichen aller Punkte 42.000 Euro Förderung für die Eigenheimerrichtung oder beim Kauf eines Reihenhauses bzw. 28.000 Euro beim Ersterwerb einer Wohnung im Geschosswohnbau gewährt werden. Das Darlehen kann noch höher ausfallen, wenn auch Förderungen aus dem Familienpaket beansprucht werden können.
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