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Wohnbauförderung im Burgenland

  • Die Wohnbauförderung im Burgenland setzt sich aus einer Basisförderung und weiteren, möglichen Bonusförderungen zusammen
  • Unterstützung gibt es für Neubau, Eigenheim Ankauf sowie für Sanierungsvorhaben
  • Neben dem Landesdarlehen gibt es auch nicht rückzahlbare Zuschüsse für sicheres Wohnen & nachhaltige Energieanlagen
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Förderbare Vorhaben

Wohnbau im Burgenland- was wird gefördert?

Die Wohnbauförderung vom Land Burgenland steht für unterschiedliche Projekte zur Verfügung. Zu den geförderten Objekten für Privatpersonen zählen:

  • Errichtung von Eigenheim (Hausbau)

  • Wohnraumschaffung

  • Ankauf von Eigenheim oder Wohnung

    Das Kaufobjekt ist nur dann für eine Wohnbauförderung qualifiziert, wenn dieses nicht bereits in der Vergangenheit durch eine Wohnbauförderung gefördert wurde.

  • Sanierung

Im Überblick

Voraus­setzungen für die Wohnbau­förderung im Burgenland

Für eine Wohnbauförderung für Privatpersonen im Burgenland müssen Voraussetzungen in 3 unterschiedlichen Bereichen erfüllt werden:

Personenbezogene Voraussetzungen

  • Sie sind österreichische/r Staatsbürger/in oder gleichgestellte Person mit dringendem Wohnbedarf

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz seit mehr als 2 Jahren in Österreich

  • Als Förderungswerbender haben Sie kein Alleineigentum oder ein mehrheitliches Miteigentum an einem anderen, geförderten Objekt

  • Als Förderungswerbender müssen Sie zumindest Hälfteeigentümer der zu fördernden Liegenschaft sein

  • Beim zu fördernden Wohnbauprojekt handelt es sich um Ihren zukünftigen Hauptwohnsitz; wichtig: haben Sie Eigentums- oder Nutzungsrechte an anderen Wohnungen, dann müssen Sie diese bis spätestens 6 Monate nach Bezug des geförderten Wohnbaus aufgeben.

  • Bei der Wohnbauförderung im Burgenland gibt es sowohl Einkommensobergrenzen als auch Mindesteinkommensgrenzen. Die Mindestgrenzen sollen gewährleisten, dass die Rückzahlung des Landesdarlehens gesichert ist. Für die Evaluierung wird das netto Haushaltseinkommen herangezogen – Beihilfen wie Familien- oder Studienbeihilfe sowie Pflegegeld zählen nicht zum Einkommen.

Haushaltsgröße
Einkommensobergrenze (Netto-Jahreseinkommen)
Mindesteinkommen (netto) / Monat
1 Person
48.400 €
1.100 €
2 Personen
82.500 €
1.518 €
3 Personen
84.150 €
1.550 €
4 Personen
85.800 €
1.705 €
5 Personen und mehr
88.000 €
1.870 €

Sie möchten eine Förderung beantragen, überschreiten aber die Einkommensobergrenzen? Auch dann können Sie eine Wohnbauförderung beantragen – die Höhe der Förderung wird entsprechend der Überschreitung der Einkommensobergrenze reduziert.

Gebäudebezogene Voraussetzungen

  • Die zu fördernde Nutzfläche bei der Errichtung von Eigenheimen beträgt mindestens 60m² (ansonsten erfolgt eine anteilsmäßige Kürzung), maximal 250m² – bei Neubauten mit einer Wohnfläche über diesem Maximalwert wird keine Förderung vergeben

  • Die maximal förderbare Nutzfläche bei Wohnungen beträgt maximal 100m², bei Reihenhäusern maximal 130m²; ab der 5. im Haushalt lebenden Person erhöhen sich diese Maximalwerte um 10m²

     

  • Das zu fördernde Objekt erfüllt bestimmte Energiekennzahlen beim Heizwärmebedarf oder beim Gesamtenergieeffizienz Faktor; der Energieausweis gibt Aufschluss über diese Kennzahlen

     

  • Sie nutzen ein effizientes Energiesystem für Heizung & Warmwasseraufbereitung; Heizungen mit Öl oder Kohle werden beispielsweise nicht gefördert

Voraussetzungen Finanzierung

  • Die Wohnbauförderung wird mittels Grundbucheintrag hypothekarisch gesichert

  • Ein Veräußerungsverbot wird zu Gunsten des Landes eingerichtet auf die Dauer von 30 Jahren

  • Die Finanzierung des Bauvorhabens muss gesichert sein

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Förderhöhe beim Wohnbau im Burgenland

Die maximale Förderhöhe bei burgenländischen Darlehen für den Wohnbau setzt sich aus einer Subjet- und Objektförderung sowie aus möglichen Bonusbeträgen zusammen.

Subjektförderung

Das bedeutet, dass die maximale Förderhöhe abhängig vom jährlichen Nettoeinkommen aller im geförderten Haushalt lebenden Personen ist. Demnach ist die Förderhöhe je nach Haushaltseinkommen wie folgt gestaffelt bzw. gedeckelt:

Haushaltsgröße
100% Förderung bis max. Jahresnetto
60% Förderung bis max. Jahresnetto
30% Förderung bis max. Jahresnetto
1 Person
45.100 €
47.300 €
48.400 €
2 Personen
71.500 €
77.000 €
82.500 €
3 Personen
73.300 €
79.200 €
84.150 €
4 Personen
77.000 €
81.400 €
85.800 €
5 Personen & mehr
79.200 €
82.250 €
88.000 €

Objektförderung

Die Objektförderung definiert die Basisförderung, also wie hoch das Darlehen entsprechend der förderbaren Wohnnutzfläche und der Energiekennzahlen ausfällt. Bei Unterschreitung der Maximalwerte bei den Energiekennzahlen steigt die Basisförderung:

Wohnnutzfläche
Basisförderung
bis zu 30% Unterschreitung der EKZ
bis zu 50% Unterschreitung der EKZ
60 - 100 m²
45.000 €
50.000 €
55.000 €
101 - 130 m²
48.750 €
56.550 €
63.050 €
131 - 150 m²
51.000 €
60.000 €
67.500 €
151 - 180 m²
52.200 €
63.000 €
72.000 €
181 - 200 m²
52.200 €
63.000 €
72.000 €
201 - 250 m²
Prozentuelle Kürzungen

Bonusbeiträge

  • Bonusbeiträge können die Basisförderung (Objektförderung) erhöhen. Folgende Bonusbeiträge können vom Land Burgenland gewährt werden:

  • Kindersteigerungsbetrag

    Pro im Haushalt lebendem Kind unter 16 Jahren wird ein Bonusbeitrag von 12.000 Euro gewährt. Der Kindersteigerungsbetrag kann auch für Kinder beantragt werden, die erst nach Darlehenseinreichen geboren werden, bis zu dem Zeitpunkt, zudem das Darlehen vollständig ausbezahlt wurde.

  • Sozialzuschlag

    Der Sozialzuschlag wird einkommensabhängig ausbezahlt und soll eine zusätzliche Förderunterstützung bei kleineren Einkommen darstellen. Wird das monatliche Pro-Kopf-Einkommen von 1.265 Euro überschritten, dann ist kein Sozialzuschlag mehr vorgesehen.

  • Bodenverbrauchsparendes Bauen

    Unter bodenverbrauchsparendes Bauen fällt zum Beispiel der Ersatz eines bestehenden Objekts durch Neubau oder das Füllen einer Baulücke. Beim Abriss eines bestehenden Gebäudes werden maximal 16.000 Euro gefördert, der Baulückenbonus beträgt 100 Euro pro m² förderbarer Wohnnutzfläche, maximal 20.000 Euro.

  • Bonus für Dach- oder Fensterbegrünung:

    Bei einer Dachbegrünung entsprechend der ÖNORM L1131 werden bei Extensivbegrünung 3.000 Euro Bonusbeitrag zum Darlehen gewährt, bei Intensivbegrünung 4.000 Euro.

    Bei der Fassadenbegrünung gemäß der ÖNORM L1136 wird ein Bonusbeitrag  von 5.000 Euro zum Darlehen gewährt. 

     

  • Barrierefreies Bauen

    Auch bei barrierefreien Maßnahmen (z.B. barrierefreie Sanitäreinrichtungen, stufenlose Wohneinheiten) gibt es zusätzliche Förderungen vom Land – es werden bis zu 10.000 Euro zusätzliche Förderung gewährt.

  • Behindertengerechte Maßnahmen

    Darunter fallen Maßnahmen wie der barrierefreie Zugang zum Hauseingang, die Einrichtung von Treppenliften oder Aufzügen – womit auch die barrierefreie Nutzbarkeit im Alter sichergestellt werden soll. Die maximale Förderhöhe liegt bei 20.000 Euro.

Burgenland: Rückzahlung der Förderung

Die Darlehen bei der Wohnbauförderung im Burgenland haben eine Laufzeit von 30 Jahren. Zurückgezahlt wird das Darlehen in Halbjahresraten, beginnend sechs Monate ab Endzuzählung. Die Zinsbeträge werden ab der ersten Ausbezahlung vorgeschrieben.

Verzinsung
Rückzahlungsintervall
1. - 30. Jahr
0,9% p.a.
halbjährlich

Zusätzliche Unterstützung

Zuschüsse zusätzlich zur Wohnbau­förderung im Burgenland

Zusätzlich zur Wohnbauförderung gibt es auch noch weitere Zuschussmöglichkeiten, die vom Land zur Verfügung gestellt werden. Bei diesen Zuschüssen handelt es sich um nicht rückzahlbare Unterstützungen. Im Gegensatz zur Wohnbauförderung kommen bei den nichtrückzahlbaren Zuschüssen die Einkommensobergrenzen nicht zum Einsatz. Folgende Zuschüsse werden vom Land Burgenland angeboten:

  • Zuschuss für sicheres Wohnen

    Darunter fällt der Einbau von Alarmanlagen, die Aufrüstung eines bestehenden Sicherheitssystems oder auch der Einbau einer Sicherheitstür. Die Zuschusshöhe entspricht 30% der anerkannten Kosten, je nach gewählter Maßnahme für sicheres Wohnen kommen aber unterschiedliche Zuschussobergrenzen zur Geltung.

  • Zuschuss für nachhaltige & ressourcenschonende Energieanlagen

    Der Zuschuss gilt für nach­haltige Heiz- und Warmwasser­aufbereitungssysteme in Ein – und Zweifamilien­häusern. Die Förderhöhe beträgt 30% der anrechenbaren Kosten, es gibt zusätzlich auch eine Förderobergrenze. Unter Alternativanalagesysteme fallen zum Beispiel Wärmepumpen oder thermische Solaranlagen zur Warmwasser­aufbereitung, Fernwärmeanschlüsse, Regen- oder Brunnenwasser­nutzungsanlagen sowie Biomasse-Zentralheiz­ungen.

Sanierungsvorhaben

Förderung für Sanierung & Althausankauf

Auch bei Sanierungsvorhaben unterstützt das Burgenland mit finanziellen Förderungen. Prinzipiell können sich folgende Sanierungsvorhaben für eine Förderung qualifizieren:

  • Sanierung beim Eigenheim, sofern die Baubewilligung mindestens 20 Jahre zurückliegt

  • Sanierung für die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum

  • Schaffung von Wohnraum durch Zu- oder Ausbau, wenn es sich um kein gefördertes Wohnobjekt handelt

  • Hinweis: möchte man eine Sanierungsförderung beantragen, dann muss man als Förderungswerber nicht auch Eigentümer des Förderobjekts sein. Der oder die Eigentümer/in muss dem Sanierungsvorhaben (inkl. grundbücherlicher Sicherstellung) aber zustimmen und im Falle einer Förderbewilligung den Schuldschein mitunterzeichnen.

Bei der Sanierungsförderung können unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen gefördert werden, zum Beispiel:

  • Erhaltung des Daches oder des Gebäudes (z.B. Instandsetzungs­maßnahmen)

  • Einbau von Sanitäranlagen und Elektroinstallation

  • Maßnahmen für verbesserten Schall-, Wärme- oder Feuchtigkeitsschutz

  • Anschluss an Fernwärme, Einbau von energiesparenderen und schadstoffarmen Heizsystemen

  • Maßnahmen für die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum

  • etc.

Die Förderhöhe im Zuge der Sanierung wird auch davon bestimmt, ob eine energetische oder eine umfassende Sanierung vorgenommen wird. Die Sanierungsförderung kann im Burgenland auch mit der Landesförderung für den Ankauf einer Wohnung, eines Eigenheims oder eines Reihenhauses kombiniert werden.

Für das Jahr 2023 startet das Land Burgenland eine Sonderwohnbauförderungsaktion, die bis Ende des Jahres gilt. Ziel ist insbesondere die Unterstützung beim Umstieg von fossilen Energieträgern zu alternativen Heizsystemen auf Basis einer Energieberatung.

Soll ein Althausankauf erfolgen, dann bietet auch hier das Land Burgenland Unterstützung mit einem Darlehen. Die Fördermöglichkeit gilt für Häuser, deren Baubewilligung mindestens 20 Jahre zurückliegt und wenn kein Naheverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer besteht. Das Darlehen kann maximal 50% des förderbaren Kaufpreises betragen bzw. maximal 45.000 Euro. Auch beim Althausankauf richtet sich der Förderungsbetrag nach dem Heizwärmebedarf.

So funktioniert's

Wohnbau­förderung im Burgenland beantragen

Kontakt & Adresse:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – Hauptreferat Wohnbauförderung
Prälat Gangl Straße 1
7000 Eisenstadt
Telefon 43 2682 600
E-Mail post.a9-wbf@bgld.gv.at
  • Ansuchen einreichen

    Reichen Sie den Förderantrag für Ihr Wohnvorhaben fristgerecht ein. Bei Neubau bis längstens 24 Monate ab Erteilung der Baubewilligung / Baufreigabe, bei Kauf bis längstens 12 Monate ab Kaufvertragsabschluss / Rechnungsdatum.
  • Prüfung & Zusage

    Wird ihr Ansuchen auf eine Wohnbauförderung positiv bewertet, dann erhalten Sie einen Schuldschein für die Eintragung ins Grundbuch.
  • Auszahlung Förderung

    Die Auszahlung erfolgt nach der grundbücherlichen Sicherstellung und entsprechend des Baufortschritts in maximal 3 Teilbeträgen.

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Wissenswertes zur Wohnbauförderung im Burgenland

Häufige Fragen

  • Gibt es spezielle Wohnbauförderungen im Burgenland?

    Das Land Burgenland bietet eine Basisförderung für den Wohnbau sowie zusätzliche Bonusförderungen, welche die Gesamtförderhöhe erhöhen. Zusätzlich werden auch nichtrückzahlbare Zuschüsse für effiziente & nachhaltige Systeme und für sicheres Wohnen geboten.  

  • Was wird bei der Wohnbauförderung im Burgenland gefördert?

    Die Wohnbauförderung im Burgenland wird für unterschiedliche Wohnbauvorhaben gewährt:

    • Eigenheim (Neubau oder Ersterwerb)
    • Wohnraumschaffung
    • Kauf von Reihenhaus, Eigentumswohnung
    • Kauf von Althäusern
    • Sanierungsvorhaben
  • Wie hoch ist der Förderbetrag im Burgenland?

    Der Darlehensbetrag im Burgenland bei der Wohnbauförderung variiert je nach:

    • zu fördernder Wohnfläche und den erreichten Energiekennzahlen
    • den möglichen Bonusförderungen
    • und dem Nettojahreseinkommen im antragsstellenden Haushalt

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