Wohnbauförderung in Salzburg
- Bei der Wohnbauförderung in Salzburg handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss
- Die Höhe des Zuschusses basiert auf einem Punktesystem
- Um die Wohnbauförderung zu erhalten, muss die Finanzierung des Wohnvorhabens bestimmte Voraussetzungen erfüllen
Förderbare Vorhaben
Wohnbau in Salzburg - was wird gefördert?
Die Wohnbauförderung in Salzburg steht für unterschiedliche Projekte zur Verfügung. Zu den geförderten Wohnbauten zählen:
Hausbau (Errichtung vom Eigenheim)
Darunter fallen Einzel- oder Doppelhäuser, Bauernhäuser, Austraghäuser und auch die Wohnraumschaffung durch Zu-, Auf-, Ein- oder Ausbau bei einem bestehendem Wohnobjekt.
Kauf einer Wohnung oder eines Eigenheims in der Gruppe
Kaufförderung von Mietkaufwohnungen (Mietwohnung muss gefördert sein)
Im Überblick
Voraussetzungen für die Wohnbauförderung in Salzburg
Für eine Wohnbauförderung in Salzburg müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Gebäudebezogene Voraussetzungen
Förderbare Wohnnutzfläche
Die förderbare Wohnnutzfläche orientiert sich an der Haushaltsgröße. Die maximal förderbare Wohnnutzfläche liegt bei 150m². Wird die Notwendigkeit einer größeren Wohnfläche durch ein Gutachten eines Arztes- oder Facharztes bestätigt (z.B. für Menschen mit Behinderung), dann kann die förderbare Nutzfläche von den untenstehenden Angaben abweichen.
Haushaltsgröße | Förderbare Wohnnutzfläche |
---|---|
1 Person | 55 m² |
2 Personen | 65 m² |
3 Personen | 80 m² |
4 Personen | 90 m² |
für jede weitere Person | je 10 m² mehr |
Energierelevante Kennzahlen
Bei der Förderung von Neubauten wird der Einsatz eines hocheffizienten Energiesystems vorausgesetzt und die definierten Energiekennzahlen (LEKT Wert max. 22, Pi Wert max. 40) müssen erfüllt werden (Ausnahmen sind bei Denkmal-, Ortsbild- oder Altstadtschutz möglich)
Errichtung von Eigenheim:
Es muss eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegen
Kauf von Wohnung oder Haus in der Gruppe:
Damit eine Wohnung oder ein Haus in der Gruppe beim Kauf gefördert werden kann, muss der Verkäufer Bauträger nach den Bestimmungen der Wohnbauförderung sein. Zusätzlich darf die Bauvollendungsanzeige maximal drei Jahre zurückliegen und das Objekt war bisher unbewohnt – oder es wird vom Erstmieter erworben. Der durchschnittliche Grundstücksbedarf je Wohnung oder Haus muss unter 400m² liegen.
Personenbezogene Voraussetzungen
Sie sind österreichische/r Staatsbürger/in oder gleichgestellte Person
Sie sind volljährig
Ihr Wohnbedarf ist gerechtfertigt
Sie nehmen nach Fertigstellung des geförderten Wohnprojekts den Hauptwohnsitz auf
Die Einkommensgrenzen werden nicht überschritten:
Haushaltsgröße | Jährliches Haushalteinkommen (netto) |
---|---|
1 Person | 57.024 € |
2 Personen | 87.120 € |
3 Personen | 93.456 € |
4 Personen | 104.544 € |
5 Personen | 110.880 € |
6 Personen | 118.008 € |
mehr als 6 Personen | 126.720 € |
Nicht zum Haushaltseinkommen zählen Pflegegeld, Familienbeihilfe oder Einkünfte aus Ferialbeschäftigung
Finanzielle Voraussetzungen
Beim Hausbau müssen mind. 10% Eigenmittel und mind. 20% Fremdmittel (Kredit) der Finanzierung der Baukosten zugrunde liegen.
Bei Förderung eines Zu-, Auf-, Ein- oder Anbaus muss eine Mindestinvestitionssumme von € 100.000,- vorliegen.
Die bebaute Liegenschaft muss im Eigentum, Miteigentum oder Wohnungseigentum des Förderungswerbers liegen oder es liegt ein Baurecht mit mind. 70 Jahren Laufzeit vor
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Kredithöhe
Förderhöhe beim Wohnbau in Salzburg
Das Land Salzburg gewährt bei förderungskonformer Nutzung des zu fördernden Objekts einen nicht rückzahlbaren Zuschlag. Auch wenn die Förderung nicht getilgt werden muss, erfolgt eine grundbücherliche Eintragung des Landes Salzburgs, womit das Land eine mögliche anteilige Rückzahlung des gewährten Zuschusses absichert. Wird das Wohnbauvorhaben mit einem Kredit oder einem Bauspardarlehen finanziert, dann kann ein Pfandrecht für das finanzierende Institut unter Einhaltung gewisser Bedingungen auch vor jenem des Landes eingetragen werden. Zusätzlich muss die Fremdmittelfinanzierung folgende Kriterien erfüllen, damit der Zuschuss des Landes auch gewährt wird:
Maximaler Zinsaufschlag
Kapitaltilgungsfreie Zeit für in Summe 5 Jahre im Falle von Engpässen oder finanziellen Notlagen
Eine gänzliche oder teilweise kostenfreie Tilgung des Kredits
Max. 0,5% Nebenkosten
Ausnahmen gibt es bei Fixzinskrediten und Bauspardarlehen
Die Förderhöhe ergibt sich aus einem Grundbetrag und Zuschlägen. Die Höhe des Grundbetrags wird durch die Personenanzahl im Haus bestimmt und unterscheidet sich je nach Kauf bzw. Bauvorhaben. Zuschläge sind in mehreren Bereichen möglich.
Personen/Familiensituation | Grundbetrag Kauf | Grundbetrag Bau |
---|---|---|
1 Person | 29.000€ | 8.000€ |
2 nahestehende Personen | 33.000€ | 10.000€ |
3 nahestehende Personen | 36.000€ | 12.000€ |
4 und mehr nahestehende Personen | 39.000€ | 14.000€ |
AlleinerzieherIn mit 1 Kind | 38.000€ | 12.000€ |
AlleinerzieherIn mit mehreren Kindern | 41.000€ | 14.000€ |
Wachsende Familie (ohne Kinder) | 41.000€ | 12.000€ |
Jungfamilien (= wachsende Fam. mit mind. 1 Kind) | 43.000€ | 14.000€ |
Kinderreiche Familie (=ab 3 Kindern) | 45.000€ | |
Auszügler zur Errichtung einer Austragwohnung: 1 Person | 8.000€ | |
Auszügler zur Errichtung einer Austragwohnung: 2 und mehr Personen | 10.000€ |
Hohe Gesamtenergieeffizienz & ökologische Baustoffwahl
Standort & Ausführungsqualität
Barrierefreie Ausstattung
Zuschläge unter 1.000 Euro werden nicht ausbezahlt. Beim Hausbau gibt es Zuschussverminderungen, wenn die Größe des Fördergrundstücks eine bestimmte Größe in m² übersteigt. Während bei der Errichtung von Eigenheim die Zuschläge je nach Erreichen bestimmter Energiekennzahlen gestaffelt sind, ergibt sich die Zuschlagshöhe beim Kauf durch ein Punktesystem: aus den 1,5-fachen Zuschlagspunkten aus dem Energieausweis plus den Zusatzpunkten aus Standort und Barrierefreiheit. Die Zuschlagssumme je Punkt wird dann über die Haushaltsgröße definiert:
Familiensituation | Zuschlag je Punkt |
---|---|
1 Person | 480 € |
2 nahestehende Personen | 560 € |
3 nahestehende Personen | 650 € |
4 und mehr nahestehende Personen | 730 € |
AlleinerzieherIn | 650 € |
Jungfamilie | 810 € |
Kinderreiche Familie | 840 € |
Mit dem Förderrechner des Landes Salzburg können Sie Ihren zu erwartenden Förderzuschuss einfach online berechnen.
Rückzahlung der Förderung:
Prinzipiell handelt es sich bei der Wohnbauförderung in Salzburg um eine nicht rückzahlbare Unterstützung. Unter gewissen Bedingungen kann es aber zu einer Rückzahlungsforderung kommen:
Das zu fördernde Kaufobjekt wird innerhalb von 25 Jahren bzw. das errichtete Eigenheim innerhalb von 10 Jahren nicht mehr förderungsgerecht genutzt (z.B. Förderungswerber verlegt Hauptwohnsicht, verkauft Eigenheim)
Zusätzliche Zuschüsse
Energieförderung in Salzburg
Für private Mieter oder Eigentümer in Salzburg wird auch ein nicht rückzahlbarer Zuschuss für energieeffiziente Heizsysteme geboten. Zu den förderbaren Maßnahmen zählen:
Sanierungsvorhaben
Förderung bei Sanierung
Auch bei Sanierungsvorhaben unterstützt das Land Salzburg mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Folgende Sanierungsmaßnahmen werden bezuschusst:
Optimierung des Wärmeschutzes (Fenster, Kellerdecke, Dachsanierung, …)
Thermische oder Photovoltaik Solaranlagen
Barrierefreie Umbaumaßnahmen
Elektroinstallationen
E-Ladeinfrastruktur für Elektroautos
etc.
Zuschusshöhe bei Sanierungsvorhaben
Die Sanierungsmaßnahmen sind mit maximal 150.000 Euro gedeckelt. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, kommt auf den gewährten Grundfördersatz an. Dieser wiederum hängt von den geplanten Sanierungsmaßnahmen ab:
30 % Grundfördersatz bei …
Maßnahmen, die einen Energieausweis erfordern (bzw. im Nachhinein zur Prüfung erfordern) und energieeffizienter Bestandsbau vorliegt
20% Grundfördersatz bei…
Maßnahmen, die einen Energieausweis erfordern aber kein energieeffizienter Bestandsbau gegeben ist;
Maßnahmen, die auch für den Nachweis keinen Energieausweis erfordern und kein energieeffizienter Bestandsbau vorliegt
Ansonsten 15% Grundfördersatz
So funktioniert's
Wohnbauförderung in Salzburg beantragen
Wohnberatung Salzburg
Fanny-v.-Lehnert Straße 1
5020 Salzburg
Tel.: 43 662 8042 3000
Email: wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at
Förderungen beantragen
Beim Kauf: beantragen Sie die Förderung fristgerecht (bis max. 6 Monate nach Übergabe); beim Hausbau: laden Sie den Planungsenergieausweis hoch (bis max. 6 Monate nach Baubeginn); wenn das Prüfprotokoll positiv ausfällt, erhalten Sie einen Zugangslink für die online AntragsstellungAusbezahlung Förderung
Der bewilligte Zuschuss vom Land Salzburg wird erst ausbezahlt, wenn die Pfandrechte und das Veräußerungsverbot eingetragen sind, die Bestätigung über den Hauptwohnsitz vorliegt und das Wohnbauobjekt im vereinbaren Zustand fertiggestellt wurde (Bauvollendungsanzeige)Rückzahlung
Eine anteilige Rückzahlung der Wohnbauförderung in Salzburg erfolgt nur, wenn das geförderte Objekt innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht mehr förderungskonform genutzt wird.
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Wissenswertes zur Wohnbauförderung in Salzburg
Häufige Fragen
Gibt es spezielle Wohnbauförderungen in Salzburg?
Die Wohnbauförderung in Salzburg unterstützt vor allem energieeffiziente und nachhaltige Wohnvorhaben mit der Energieförderung. Bei der Wohnbauförderung für den Hausbau oder den Kauf einer Wohnung oder eines Hauses in der Gruppe variiert die Förderhöhe je nach persönlicher Familiensituation.
Was wird bei der Wohnbauförderung in Salzburg gefördert?
Die Wohnbauförderung in Salzburg wird für unterschiedliche Vorhaben angeboten:
- Errichtung Eigenheim
- Erwerb einer Wohnung oder eines Hauses in der Gruppe
- Erwerb einer Mietkaufwohnung
- Wohnraumschaffung durch Zu-, An-, Aus- oder Einbau
- Sanierungsvorhaben
Ist der Förderbetrag in Salzburg zurückzuzahlen?
Bei der Wohnbauförderung in Salzburg handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Eine anteilige Rückzahlung erfolgt nur, wenn das zu fördernde Objekt innerhalb eines bestimmten Zeitraums vom Förderwerber nicht entsprechend der Voraussetzungen genutzt wird (zum Beispiel durch Verlegung des Hauptwohnsitzes).
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