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Wohnbauförderung in Salzburg

  • Bei der Wohnbauförderung in Salzburg handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss
  • Die Höhe des Zuschusses basiert auf einem Punktesystem
  • Um die Wohnbauförderung zu erhalten, muss die Finanzierung des Wohnvorhabens bestimmte Voraussetzungen erfüllen
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Förderbare Vorhaben

Wohnbau in Salzburg - was wird gefördert?

Die Wohnbauförderung in Salzburg steht für unterschiedliche Projekte zur Verfügung. Zu den geförderten Wohnbauten zählen:

  • Hausbau (Errichtung vom Eigenheim)

    Darunter fallen Einzel- oder Doppelhäuser, Bauernhäuser, Austraghäuser und auch die Wohnraumschaffung durch Zu-, Auf-, Ein- oder Ausbau bei einem bestehendem Wohnobjekt.

  • Kauf einer Wohnung oder eines Eigenheims in der Gruppe

  • Kaufförderung von Mietkaufwohnungen (Mietwohnung muss gefördert sein)

  • Sanierung von Wohnungen & Wohnbauförderung

Im Überblick

Voraussetzungen für die Wohnbau­förderung in Salzburg

Für eine Wohnbauförderung in Salzburg müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

Gebäudebezogene Voraussetzungen

  • Förderbare Wohnnutzfläche

    Die förderbare Wohnnutzfläche orientiert sich an der Haushaltsgröße. Die maximal förderbare Wohnnutzfläche liegt bei 150m². Wird die Notwendigkeit einer größeren Wohnfläche durch ein Gutachten eines Arztes- oder Facharztes bestätigt (z.B. für Menschen mit Behinderung), dann kann die förderbare Nutzfläche von den untenstehenden Angaben abweichen.

Haushaltsgröße
Förderbare Wohnnutzfläche
1 Person
55 m²
2 Personen
65 m²
3 Personen
80 m²
4 Personen
90 m²
für jede weitere Person
je 10 m² mehr
  • Energierelevante Kennzahlen

    Bei der Förderung von Neubauten wird der Einsatz eines hocheffizienten Energiesystems vorausgesetzt und die definierten Energiekennzahlen (LEKT Wert max. 22, Pi Wert max. 40) müssen erfüllt werden (Ausnahmen sind bei Denkmal-, Ortsbild- oder Altstadtschutz möglich)

  • Errichtung von Eigenheim:

    Es muss eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegen

  • Kauf von Wohnung oder Haus in der Gruppe:

    Damit eine Wohnung oder ein Haus in der Gruppe beim Kauf gefördert werden kann, muss der Verkäufer Bauträger nach den Bestimmungen der Wohnbauförderung sein. Zusätzlich darf die Bauvollendungsanzeige maximal drei Jahre zurückliegen und das Objekt war bisher unbewohnt – oder es wird vom Erstmieter erworben. Der durchschnittliche Grundstücksbedarf je Wohnung oder Haus muss unter 400m² liegen.

Personenbezogene Voraussetzungen

  • Sie sind österreichische/r Staatsbürger/in oder gleichgestellte Person

  • Sie sind volljährig

  • Ihr Wohnbedarf ist gerechtfertigt

  • Sie nehmen nach Fertigstellung des geförderten Wohnprojekts den Hauptwohnsitz auf

  • Die Einkommensgrenzen werden nicht überschritten:

Haushaltsgröße
Jährliches Haushalteinkommen (netto)
1 Person
57.024 €
2 Personen
87.120 €
3 Personen
93.456 €
4 Personen
104.544 €
5 Personen
110.880 €
6 Personen
118.008 €
mehr als 6 Personen
126.720 €

Nicht zum Haushaltseinkommen zählen Pflegegeld, Familienbeihilfe oder Einkünfte aus Ferialbeschäftigung

Finanzielle Voraussetzungen

  • Beim Hausbau müssen mind. 10% Eigenmittel und mind. 20% Fremdmittel (Kredit) der Finanzierung der Baukosten zugrunde liegen.

  • Bei Förderung eines Zu-, Auf-, Ein- oder Anbaus muss eine Mindestinvestitionssumme von € 100.000,- vorliegen.

  • Die bebaute Liegenschaft muss im Eigentum, Miteigentum oder Wohnungseigentum des Förderungswerbers liegen oder es liegt ein Baurecht mit mind. 70 Jahren Laufzeit vor

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Kredithöhe

Förderhöhe beim Wohnbau in Salzburg

Das Land Salzburg gewährt bei förderungskonformer Nutzung des zu fördernden Objekts einen nicht rückzahlbaren Zuschlag. Auch wenn die Förderung nicht getilgt werden muss, erfolgt eine grundbücherliche Eintragung des Landes Salzburgs, womit das Land eine mögliche anteilige Rückzahlung des gewährten Zuschusses absichert. Wird das Wohnbauvorhaben mit einem Kredit oder einem Bauspardarlehen finanziert, dann kann ein Pfandrecht für das finanzierende Institut unter Einhaltung gewisser Bedingungen auch vor jenem des Landes eingetragen werden. Zusätzlich muss die Fremdmittelfinanzierung folgende Kriterien erfüllen, damit der Zuschuss des Landes auch gewährt wird:

  • Maximaler Zinsaufschlag

  • Kapitaltilgungsfreie Zeit für in Summe 5 Jahre im Falle von Engpässen oder finanziellen Notlagen

  • Eine gänzliche oder teilweise kostenfreie Tilgung des Kredits

  • Max. 0,5% Nebenkosten

  • Ausnahmen gibt es bei Fixzinskrediten und Bauspardarlehen

Die Förderhöhe ergibt sich aus einem Grundbetrag und Zuschlägen. Die Höhe des Grundbetrags wird durch die Personenanzahl im Haus bestimmt und unterscheidet sich je nach Kauf bzw. Bauvorhaben. Zuschläge sind in mehreren Bereichen möglich.

Personen/Familiensituation
Grundbetrag Kauf
Grundbetrag Bau
1 Person
29.000€
8.000€
2 nahestehende Personen
33.000€
10.000€
3 nahestehende Personen
36.000€
12.000€
4 und mehr nahestehende Personen
39.000€
14.000€
AlleinerzieherIn mit 1 Kind
38.000€
12.000€
AlleinerzieherIn mit mehreren Kindern
41.000€
14.000€
Wachsende Familie (ohne Kinder)
41.000€
12.000€
Jungfamilien (= wachsende Fam. mit mind. 1 Kind)
43.000€
14.000€
Kinderreiche Familie (=ab 3 Kindern)
45.000€
Auszügler zur Errichtung einer Austragwohnung: 1 Person
8.000€
Auszügler zur Errichtung einer Austragwohnung: 2 und mehr Personen
10.000€
  • Hohe Gesamtenergieeffizienz & ökologische Baustoffwahl

  • Standort & Ausführungsqualität

  • Barrierefreie Ausstattung

Zuschläge unter 1.000 Euro werden nicht ausbezahlt. Beim Hausbau gibt es Zuschussverminderungen, wenn die Größe des Fördergrundstücks eine bestimmte Größe in m² übersteigt. Während bei der Errichtung von Eigenheim die Zuschläge je nach Erreichen bestimmter Energiekennzahlen gestaffelt sind, ergibt sich die Zuschlagshöhe beim Kauf durch ein Punktesystem: aus den 1,5-fachen Zuschlagspunkten aus dem Energieausweis plus den Zusatzpunkten aus Standort und Barrierefreiheit. Die Zuschlagssumme je Punkt wird dann über die Haushaltsgröße definiert:

Familiensituation
Zuschlag je Punkt
1 Person
480 €
2 nahestehende Personen
560 €
3 nahestehende Personen
650 €
4 und mehr nahestehende Personen
730 €
AlleinerzieherIn
650 €
Jungfamilie
810 €
Kinderreiche Familie
840 €

Mit dem Förderrechner des Landes Salzburg können Sie Ihren zu erwartenden Förderzuschuss einfach online berechnen.

Rückzahlung der Förderung:

  • Prinzipiell handelt es sich bei der Wohnbauförderung in Salzburg um eine nicht rückzahlbare Unterstützung. Unter gewissen Bedingungen kann es aber zu einer Rückzahlungsforderung kommen:

  • Das zu fördernde Kaufobjekt wird innerhalb von 25 Jahren bzw. das errichtete Eigenheim innerhalb von 10 Jahren nicht mehr förderungsgerecht genutzt (z.B. Förderungswerber verlegt Hauptwohnsicht, verkauft Eigenheim)

  • Der Zuschuss muss dann anteilig zurückbezahlt werden (eine Übernahmemöglichkeit von potenziellen Käufern besteht)

Zusätzliche Zuschüsse

Energie­förderung in Salzburg

Für private Mieter oder Eigentümer in Salzburg wird auch ein nicht rückzahlbarer Zuschuss für energieeffiziente Heizsysteme geboten. Zu den förderbaren Maßnahmen zählen:

  • Thermische Solaranlagen

  • Photovoltaik-Anlagen & Speicher

  • Neubau / Ersatz einer erneuerbaren Heizung sowie der Ersatz einer fossilen Heizung (Scheitholz inkl. Pufferspeicher, Pellets, Hackgut, Luft-Wärmepumpe, erneuerbare Fernwärme, …)

Sanierungsvorhaben

Förderung bei Sanierung

Auch bei Sanierungsvorhaben unterstützt das Land Salzburg mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Folgende Sanierungsmaßnahmen werden bezuschusst:

  • Optimierung des Wärmeschutzes (Fenster, Kellerdecke, Dachsanierung, …)

  • Thermische oder Photovoltaik Solaranlagen

  • Barrierefreie Umbaumaßnahmen

  • Elektroinstallationen

  • E-Ladeinfrastruktur für Elektroautos

  • etc.

Zuschusshöhe bei Sanierungsvorhaben

Die Sanierungsmaßnahmen sind mit maximal 150.000 Euro gedeckelt. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, kommt auf den gewährten Grundfördersatz an. Dieser wiederum hängt von den geplanten Sanierungsmaßnahmen ab:

  • 30 % Grundfördersatz bei …

    Maßnahmen, die einen Energieausweis erfordern (bzw. im Nachhinein zur Prüfung erfordern) und energieeffizienter Bestandsbau vorliegt

  • 20% Grundfördersatz bei…

    Maßnahmen, die einen Energieausweis erfordern aber kein energieeffizienter Bestandsbau gegeben ist;

    Maßnahmen, die auch für den Nachweis keinen Energieausweis erfordern und kein energieeffizienter Bestandsbau vorliegt

  • Ansonsten 15% Grundfördersatz

  • Der Sanierungszuschuss des Landes Salzburg kann online beantragt werden

So funktioniert's

Wohnbau­förderung in Salzburg beantragen

Kontakt & Adresse:
Wohnberatung Salzburg
Fanny-v.-Lehnert Straße 1
5020 Salzburg
Tel.: 43 662 8042 3000
Email: wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at
  • Förderungen beantragen

    Beim Kauf: beantragen Sie die Förderung fristgerecht (bis max. 6 Monate nach Übergabe); beim Hausbau: laden Sie den Planungsenergieausweis hoch (bis max. 6 Monate nach Baubeginn); wenn das Prüfprotokoll positiv ausfällt, erhalten Sie einen Zugangslink für die online Antragsstellung
  • Ausbezahlung Förderung

    Der bewilligte Zuschuss vom Land Salzburg wird erst ausbezahlt, wenn die Pfandrechte und das Veräußerungsverbot eingetragen sind, die Bestätigung über den Hauptwohnsitz vorliegt und das Wohnbauobjekt im vereinbaren Zustand fertiggestellt wurde (Bauvollendungsanzeige)
  • Rückzahlung

    Eine anteilige Rückzahlung der Wohnbauförderung in Salzburg erfolgt nur, wenn das geförderte Objekt innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht mehr förderungskonform genutzt wird.

Wohntraum in Salzburg optimal finanzieren

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Wissenswertes zur Wohnbauförderung in Salzburg

Häufige Fragen

  • Gibt es spezielle Wohnbauförderungen in Salzburg?

    Die Wohnbauförderung in Salzburg unterstützt vor allem energieeffiziente und nachhaltige Wohnvorhaben mit der Energieförderung. Bei der Wohnbauförderung für den Hausbau oder den Kauf einer Wohnung oder eines Hauses in der Gruppe variiert die Förderhöhe je nach persönlicher Familiensituation.

  • Was wird bei der Wohnbauförderung in Salzburg gefördert?

    Die Wohnbauförderung in Salzburg wird für unterschiedliche Vorhaben angeboten:

    • Errichtung Eigenheim
    • Erwerb einer Wohnung oder eines Hauses in der Gruppe
    • Erwerb einer Mietkaufwohnung
    • Wohnraumschaffung durch Zu-, An-, Aus- oder Einbau
    • Sanierungsvorhaben
  • Ist der Förderbetrag in Salzburg zurückzuzahlen?

    Bei der Wohnbauförderung in Salzburg handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Eine anteilige Rückzahlung erfolgt nur, wenn das zu fördernde Objekt innerhalb eines bestimmten Zeitraums vom Förderwerber nicht entsprechend der Voraussetzungen genutzt wird (zum Beispiel durch Verlegung des Hauptwohnsitzes).

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