Das Einmaleins der Reiseversicherung – Teil 2: Die Reiseabbruchversicherung
Verfasst am 19.06.2013
Die lang geplante Rundreise quer durch Südamerika ist ein voller Erfolg. Nach Peru und Argentinien folgen jedoch starke Bauchschmerzen, ein Krankenhausaufenthalt und schließlich die bittere Erkenntnis, dass eine Fortsetzung des Trips nicht mehr möglich sein wird.
Neben Ereignissen, die bereits zur Reisestornierung vor Antritt führen können, kann es auch im Urlaub immer wieder zu Situationen kommen, die einen Reiseabbruch zur Folge haben. Ob nun eine Krankheit, ein Unfall oder aber Ereignisse in der Heimat, es kann jederzeit zu Zwischenfällen kommen, die die vorzeitige Beendigung des Urlaubs zur Folge haben können. Eine Reiseabbruchversicherung bietet hier die Möglichkeit, die Kosten für Umbuchungen und Stornierungen, die aus der vorzeitigen Beendigung einer Reise resultieren, rückerstattet zu bekommen. Außerdem werden im Schadensfall Mehrkosten, die sich aus einem längeren Aufenthalt und einer späteren Rückreise ergeben, refundiert.
Wir haben die wichtigsten Fakten zur Reiseabbruchversicherung für Sie zusammengefasst:
Welche Kombinationen passen?
Ähnlich wie bei der Reisestornoversicherung gilt es bei der Reiseabbruchversicherung darauf zu achten, dass, je nach Art des Urlaubs, die Wahl spezieller Produktzusammensetzungen sinnvoll ist: Der durchblicker.at-Reiseversicherungsrechner bietet deshalb die Gelegenheit, verschiedene Varianten zu vergleichen: Es gibt die Möglichkeit, die Kombination von Reisestorno- und Reiseabbruchversicherung zu vergleichen, oder die Deckungen ganz individuell festzulegen. Hierbei kann Abbruch als eigene Kategorie ausgewählt werden.Unterschiede in der Produktauswahl: Vergleich einer Kombination von Storno- und Abbruchversicherung bzw. Vergleich einer reinen Abbruchversicherung.
Außerdem sind viele Produkte mit einer Reisekrankenversicherung gekoppelt, da häufig vor Abbruch eines Urlaubs bereits Behandlungskosten anfallen. Ein schneller Vergleich zeigt einerseits die Preisdifferenzen, andererseits auch immer die möglichen inhaltlichen Unterschiede an.
Selbstbehalt
Im Rahmen einer Reiseabbruchversicherung ist zusätzlich auf Selbstbehalte zu achten, die gegebenenfalls zu entrichten sind: Bei einem reinen Abbruchschutz sind besonders die Selbstbehalte im Rahmen der Krankenversicherung zu bedenken: Werden wichtige Dokumente - wie von der Versicherung gefordert - nicht an die Sozialversicherung weitergeleitet, können bis zu 20% der Behandlungskosten selbst zu entrichten sein. Sollte zudem nur eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen werden, dann jedoch eine Stornierung vorab nötig sein, ist bei manchen Anbietern auch mit einem Selbstbehalt von bis zu 20% der Stornierungskosten zu rechnen. Nähere Details finden Sie auch hierzu in den Tarifdetails des durchblicker.at-Vergleichsrechners.Wichtige Einschränkungen
Entscheiden Sie sich für eine Kombination von Storno- und Abbruchversicherung, kann für den Rücktritt die sogenannte Karenzfrist gelten. Zu beachten ist außerdem, dass die Anbieter den Abbruch immer mit dem Tag der außerplanmäßigen Rückreise gleichsetzen. Eine weitere Gemeinsamkeit zur Reisestornoversicherung ist, dass bereits vorliegende Krankheiten in der Versicherung nicht gedeckt sind. Zwingt das Akutwerden chronischer Krankheiten also zu einem Reiseabbruch, so ist dieses Risiko in der Reiseabbruchsversicherung ausgeschlossen. Sollte der Abbruchgrund bereits vorgelegen haben bevor die Reise angetreten wurde, so ist die Deckung auch in diesem Zusammenhang ausgenommen.Servicehotline
Sollte im Fall des Falles tatsächlich an einen Urlaubsabbruch gedacht werden, so empfiehlt es sich - bevor voreilige Entschlüsse getroffen werden - immer mit der Versicherung direkt in Kontakt treten. Wie bei der Reisestornoversicherung gibt es 24h-Notruf-Hotlines, die weltweit erreichbar sind. Nehmen Sie sich diese Telefonnummer immer auf Reisen mit, damit Ihnen im Notfall möglichst schnell geholfen werden kann.Weitere Infos:
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