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Das Einmaleins der Reiseversicherung – Teil 3: Die Reisekrankenversicherung

Verfasst am 24.06.2013


Ob Wasserskiunfall auf Mauritius oder Darmgrippe in Italien – trotz perfekter Vorbereitung kann auch im Ausland immer etwas schiefgehen. Vollkommen fit in den Urlaub gestartet bedeutet nämlich noch lange nicht, dass man auch in Folge vor unvorhersehbaren Problemen gefeit ist.

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Wenig bekannt in diesem Zusammenhang: Nicht nur der Trip außerhalb Europas ist durch staatliche Krankenversicherungen nur lückenhaft gedeckt, auch durch die Krankheit während eines Trips im nahen Ausland können unerwartet hohe Kosten für Privatpersonen entstehen. Probleme mit der Europäischen Krankenversicherungskarte können nie ausgeschlossen werden. Möchte man sich für alle Eventualitäten wappnen, so bietet sich eine Reisekrankenversicherung an, die gegebenenfalls jegliche durch Krankheit entstehende Zusatzkosten abdecken kann.

Wir haben die wichtigsten Informationen rund um die Reisekrankenversicherung für Sie kurz zusammengefasst:

Kombinationsprodukte auch möglich

Typisch für alle mit Sparten der Reiseversicherung und somit auch für die Reisekrankenversicherung ist, dass vielerlei Kombinationsprodukte angeboten werden. Neben dem reinen Reiseschutz können im durchblicker.at-Vergleichsrechner auch individuelle Pakete zusammengestellt werden. Die Kombination von Reisekranken- und Reiseabbruchversicherung ist häufig gegeben, es empfiehlt sich jedoch, die Details genauer zu vergleichen, da oft nur zusätzlich entstandene Rückreisekosten und ein gewisser Teil der noch nicht genutzten Reiseleistung gedeckt sind. Darüber hinaus ist die Auswahl eines erweiterten Reiseschutzes im Vergleichsrechner möglich, wodurch sämtliche Zusätze der unterschiedlichen Anbieter in der Tarifdetail-Aufstellung genau sichtbar sind.

Verschiedene Deckungsumfänge

Auch in der Reisekrankenversicherung ist es ratsam, sich genauer mit dem durchblicker.at-Vergleichsrechner zu beschäftigen, da so die zur Reise passende Versicherung gefunden werden kann. Jeder Anbieter hat spezifische Deckungen, die jedoch – übersichtlich in den durchblicker.at-Tarifdetails angezeigt – schnell Unterschiede sichtbar machen. Sie können daher selbst abschätzen, welche Bereiche für Ihre Reise besonders relevant sind. Ein wichtiger Zusatz aller Reisekrankenversicherungen ist, dass der Heimtransport immer gedeckt ist, eine Leistung, die mit der E-Card nur innerhalb Österreichs gewährt wird. Auch in einer Reisekrankenversicherung inkludiert sind eventuelle Medikamentenkosten, wodurch Sie sich auch vor höheren Ausgaben für Arzneimittel schützen können.

Selbstbehalte zurückverlangen

Besonders zu achten gilt es bei einer Reisekrankenversicherung auf die Selbstbehalte: Sowohl bei der – in allen Produkten inkludierten und weltweit gültigen – Haftpflichtversicherung als auch bei der Krankenversicherung können Selbstbehalte anfallen. Damit Sie nach medizinischer Hilfe im Ausland nicht plötzlich selbst einen Teil der entstandenen Ausgaben bezahlen müssen, gibt es jedoch eine einfache Alternative: jenes Fünftel der Kosten, das bei den meisten Versicherern selbst zu tragen ist, übernimmt in der Regel der Sozialversicherung. Am besten ist es, im Schadensfall alle wichtigen Dokumente an die Versicherung weiterzuleiten und zusätzlich um die Ersetzung des Kostenbeitrags bei der SVA anzusuchen. Da jedoch immer die Original-Dokumente von Nöten sind ist es ratsam, der Sozialversicherung die Schriftstücke vorab zu übermitteln und nach schnellstmöglicher Retournierung an die Versicherung weiterzuleiten.

Krankheiten vorab

Ähnlich der Reisestorno- und Reiseabbruchversicherung gibt es auch bei der Reisekrankenversicherung bezüglich im Vorfeld diagnostizierter Krankheiten wichtige Einschränkungen: Sollte bereits vorab eine chronische Erkrankung bekannt sein, so gilt es Wartezeiten die im Schnitt zehn bzw. zwölf Monate dauern können, zu beachten. Erst wenn dieser Zeitraum ohne Behandlung der Krankheit verstrichen ist, kann ein Wiederauftreten im Urlaub bei der Versicherung geltend gemacht werden. Des Weiteren darf eine Reise selbst nie zum Zweck einer Behandlung angetreten werden: Wenn der Urlaub alleinig gemacht wird, um medizinische Hilfe im Zielland zu erhalten, so ist ein solcher Fall auch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.




Foto: Schlierner - Fotolia.com
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