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Das Einmaleins der Reiseversicherung – Teil 5: Der Jahresvertrag

Verfasst am 02.07.2013


Für die kommende Zeit stehen viele Reisen quer über den Kontinent an. Der Trip zur Schwester nach Australien, der Urlaub mit Familie in Italien, der kurze Besuch beim besten Freund in Deutschland und unzählige berufliche Aufenthalte in Italien.

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Für jede dieser einzelnen Reisen eine eigene Versicherung abzuschließen wäre unglaublich mühsam und wahrscheinlich auch kosten- und zeitaufwändig. Es geht allerdings einfacher: Zwar werden Reiseversicherungsverträge häufig für einzelne Reisen abgeschlossen, doch prinzipiell kann eine solche Versicherung immer auch mit einjähriger, durchgängiger Vertragsdauer gewählt werden. Grundsätzlich bedeutet ein solcher Jahresvertrag, dass die Laufzeit unabhängig von der Reisedauer zwölf Monate beträgt. In diesem Zeitraum kann so viel wie gewünscht verreist werden, die Deckung besteht ununterbrochen. Es muss also nicht bei jeder noch so kurzen Reise an die Versicherung gedacht werden, vom langen Urlaub auf Bali bis hin zum beruflichen Kurztrip in Österreich, Sie verreisen immer geschützt.

Doch wie viel muss verreist werden, damit sich ein solcher Jahresvertrag rentiert? Und auf welche Punkte muss besonders Acht gegeben werden? Lesen Sie im Folgenden die wichtigsten Informationen zum Jahresvertrag in der Reiseversicherung:

Ab wann rentiert sich der Jahresvertrag?

Prinzipiell macht ein Jahresvertrag immer dann Sinn, wenn mehrfach pro Jahr verreist wird. Ob sich der Vertrag schon nach zwei Urlauben oder aber erst nach mehreren Reisen bezahlt macht, ist unterschiedlich. Besonders bei mehreren teuren und längeren Trips lohnt sich der finanzielle Mehraufwand schnell. Sollten also in einer gewissen Zeitspanne bereits mehrere Urlaube geplant werden, empfiehlt es sich, im durchblicker.at-Vergleichsrechner vorab den Jahresvertrag mit Einzelverträgen zu vergleichen und danach abzuwägen, welche Vorgehensweise sinnvoller ist. Auch für Personen, die beruflich viele Reisen unternehmen, ist ein Jahresvertrag empfehlenswert. So muss nicht bei jedem Firmentermin im Ausland oder jeder Pressekonferenz fernab der Heimat an die Versicherung gedacht werden, diese läuft einfach im Hintergrund weiter.

Automatische Verlängerung

Ähnlich wie die Haushalts- oder KFZ-Versicherungsverträge verlängert sich ein Jahresvertrag in der Reiseversicherung automatisch um ein Jahr. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, beim Kündigungswunsch die vorgegebenen Stornofristen nicht zu verpassen. Nur so kann verhindert werden, dass der Vertrag gegen den eigenen Willen weiterläuft. Lesen Sie daher bei Erhalt der Polizze immer nach, zu welchem Termin die Kündigung erfolgen muss und vermerken Sie das Datum im Kalender. In der Regel ist eine Vertragsauflösung zirka ein bis drei Monate vor der automatischen Verlängerung möglich.

Einschränkungen bei Reisedauer und -kosten

Sowohl die maximale Dauer einzelner Reisen als auch deren Preis hat Einfluss auf die jährliche Prämie bei einem Jahresvertrag. Daher ist es empfehlenswert bereits vorab Überlegungen anzustellen, welche Zeitspanne und welche Kosten der umfangreichste Urlaub höchstens umfassen wird. Da jede Versicherung individuelle Höchstdauern und –kosten deckt, sehen Sie gleich nach der Berechnung im durchblicker.at-Reiseversicherungsrechner, welche individuellen Fristen die einzelnen Anbieter haben. In der Regel sind Urlaube mit einer Dauer von bis zu zwei Monaten gedeckt. Sollten Sie jedoch einmal länger verreisen wollen, reicht ein Jahresvertrag grundsätzlich nicht aus und Sie benötigen spezielle Pakete.

Unterschiede berechnen

Auch für die Jahresverträge gibt es – ähnlich den anderen Sparten der Reiseversicherung – eine Fülle an möglichen Erweiterungen aber auch Einschränkungen. In unserem Vergleichsrechner haben Sie die Möglichkeit, auch bei Jahresverträgen, vorgefertigte Kombinationen und Erweiterungen zu berechnen. Zusätzlich können die Deckungen individuell festgelegt werden. In den Details der Berechnung sehen Sie dann immer gleich auch die Einschränkungen der Anbieter. Diese können verschiedenste Bereiche betreffen. Um die Unterschiede möglichst klar zu sehen, sollten mehrere Angebote berechnet werden, da so die Prämienunterschiede aber auch die einzelnen Deckungsumfänge am transparentesten sichtbar werden.

Deckungen durch Autofahrerclubs, Kreditkarten etc.

Oft wird eine Reiseversicherung auch als Zusatzprodukt angeboten: Sei es durch eine Mitgliedschaft bei einem Autofahrerclub beziehungsweise bei einer Freizeitorganisation oder durch den Besitz einer Kreditkarte, unterschiedlichste Produkte rund um Urlaub und Freizeit haben eine zusätzliche Reiseversicherung inkludiert. Auch wenn das Bewusstsein über das Bestehen einer solchen Absicherung häufig vorhanden ist, so sind genaue Deckungsumfänge meist nicht bekannt. Besonders Stornierungsmöglichkeiten sind nur sehr selten bei Zusatzpaketen inkludiert. Sollte beispielsweise der Abbruch einer Reise aufgrund von Krankheit oder auch Unwettern nötig sein, ist dies häufig nur im Rahmen einer tatsächlichen Reiseabbruchversicherung gedeckt, ohne eine solche Absicherung wären alle entstandenen Kosten selbst zu tragen. Es empfiehlt sich daher, die bereits bestehenden Versicherungen auf deren Umfang zu prüfen und dann abzuschätzen, welche Ergänzungen wünschenswert sind. Denn jedes dieser Zusatzprodukte hat in der Regel spezifische Schwerpunkte, die mit einer Reiseversicherung individuell aufgestockt und ganz nach eigenen Wünschen ergänzt werden können.



Foto: RainerSturm – Fotolia.com
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