Schäden an gemieteten Sachen
Bei den meisten Reisehaftpflichtversicherungen sind auch Schäden an gemieteten Sachen eingeschlossen.
Das heißt, die Versicherung umfasst auch Schadensersatzverpflichtungen, die bei der Benützung von gemieteten Wohnräumen und sonstigen gemieteten Räumen entstehen. Ebenso sind Schadensersatzforderungen für das in den gemieteten Räumen befindliche Inventar gedeckt. Allerdings ist die Mietdauer bei den meisten Verträgen von Bedeutung. Die zeitliche Grenze ziehen die Versicherer meist bei maximal einem Monat. Ausgenommen von der Versicherung sind Verschleißschäden.
Die genauen Versicherungssummen der Reise-Haftpflichtversicherung finden Sie ganz einfach mit unserem Vergleichsrechner Reiseversicherung heraus.
Weiterführende Informationen:
- Sach- und Personenschäden
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