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Grundversorgung bei Strom und Gas

Verfasst am 19.04.2023


Die Grundversorgung mit Strom und Gas in Österreich stellt sicher, dass alle Haushalte mit Energie versorgt werden. Doch wie funktioniert die Grundversorgung genau? Wer kann sich darauf berufen? Und sind Grundversorgungstarife billiger? Die Antworten darauf erfahren Sie hier.


Foto: Mihail - stock.adobe.com

Wie funktioniert die Grundversorgung?

Niemand sollte in Österreich ohne Strom und Gas dastehen. Daher gibt es ein gesetzlich garantiertes Recht auf Grundversorgung mit Energie. Dies ist im Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz 2010 (ElWOG), den darauf aufbauenden Ausführungsgesetzen der Länder sowie dem Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG) geregelt.


Pflicht zum Grundversorgungstarif
Die Energieanbieter müssen einen „Allgemeinen Tarif der Grundversorgung“ einrichten. Dieser darf nicht teurer sein als das, was die meisten Kund:innen beim jeweiligen Energieanbieter zahlen. Informationen zum Grundversorgungstarif finden Sie auf den Webseiten der Anbieter.

Auf den Grundversorgungstarif berufen
Beruft man sich aktiv auf den Grundversorgungstarif, muss der Energieversorger einem zu diesem Tarif beliefern. Der Gedanke dahinter: Erhalten Personen aufgrund von Zahlungsrückständen keinen Strom- oder Gastarif mehr oder droht die Abschaltung der Anlage, dann greift die Grundversorgung. Die Energieversorger dürfen hierbei niemanden ablehnen. Allerdings können in den Bundesländern unterschiedliche Voraussetzungen gelten (siehe unten).

Sie möchten sich auf den Grundversorgungstarif berufen? Dann kontaktieren Sie einen Strom- oder Gasanbieter und auch Ihren Netzbetreiber. Teilen Sie mit, dass Sie sich auf die Grundversorgung berufen. Wichtig zu wissen: Sollten Sie noch Zahlungsrückstände bei Ihrem alten Energieversorger haben, bleiben diese weiterhin aufrecht.

Lehnt der Energieanbieter Ihren Antrag auf Grundversorgung ab? Dann haben Sie die Möglichkeit, ein Streitschlichtungsverfahren bei der E-Control einzuleiten.

Wer kann eine Grundversorgung beanspruchen?

Jede:r Verbraucher:in kann sich gegenüber einem beliebigen Energieversorger (der am Wohnort verfügbar ist) auf das Recht auf Grundversorgung berufen.

Die einzelnen Bundesländer haben oftmals unterschiedliche Regelungen in Bezug auf die Grundversorgung mit Strom. So kann bei einigen Energieanbietern die Grundversorgung nur dann beantragt werden, wenn man keinen aktiven Stromvertrag mehr hat oder vom alten Energielieferanten bereits gekündigt wurde.

Bei der Gasversorgung ist die Lage klarer: In §124 des Gaswirtschaftsgesetzes (GWG) steht, dass Kund:innen in ganz Österreich auf die Grundversorgung bestehen dürfen.



Die Grundversorgung ist für Notfälle gedacht

Das Recht auf eine Grundversorgung sollte sicherstellen, dass Personen, die auf regulären Weg keinen Liefervertrag bekommen oder bereits mit der Abschaltung bedroht sind, einen Strom- oder Gasvertrag erhalten.

Grundversorgung ist nicht automatisch günstiger

In der Grundversorgung zahlen Sie nicht automatisch weniger. Der Grundversorgungstarif orientiert sich an den aktiven Bestandsverträgen des Energielieferanten. Das bedeutet: Sie zahlen in der Grundversorgung also das, was die meisten Kund:innen bei diesem Energieanbieter für Strom oder Gas auch bezahlen.

Aus diesen Gründen lässt sich festhalten: Die Grundversorgung ist vor allem dann relevant, wenn Ihnen sonst der Verlust der Versorgung droht. Als Sparmöglichkeit eignet sie sich hingegen nicht.

Vielmehr lohnt es sich, aktuelle Stromtarife und Gastarife zu vergleichen. In den letzten Monaten sind die Preise für Strom und Gas gesunken. Viele Energieanbieter bieten aktuell wieder attraktive Neukundenrabatte an.

Aktuelle Stromtarife und Gastarife vergleichen

Vergleichen lohnt sich wieder: Mit einem Stromtarifvergleich über durchblicker können Sie aktuell bis zu 850€ sparen. Ein Gastarifvergleich bringt eine jährliche Ersparnis von bis zu 550€. Vergleichen Sie jetzt aktuelle Energietarife online und wechseln Sie in nur wenigen Minuten zu einem günstigeren Anbieter.

Sie haben Fragen zu Ihrem aktuellen Strom- oder Gasvertrag oder möchten wissen, welcher Tarif für Ihre Bedürfnisse passt? Unsere durchblicker Energie-Expert:innen beraten Sie gerne. Sie erreichen uns kostenlos unter 01/ 30 60 900 10 oder per Mail an service@durchblicker.at.


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Kommentare


Helene.leiter@gmail.com am 07.12.2023

Ich bin Kunde der IKB,...viele meiner Bekannten, die den neuen Vertrag nicht unterschrieben haben, haben jetzt ein Kündigungsschreiben erhalten. Obwohl sie jahrzehntelang ihre Stromrechnung immer brav bezahlt haben. Meine Frage,...ist es möglich dass die Ikb und Tiwag den Strom einfach abschalten können, nur weil man den alten Vertrag nicht kündigen möchte? Mfg Ps: kann Ohnen das Schreiben der TIWAG gerne senden.