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Homeoffice & neues Telearbeitsgesetz: Das sollten Sie jetzt wissen

durchblicker Redaktion

26.02.2025

2 min

Eine Frau mit lockigem Afro-Haar sitzt in einem modernen Café mit gemütlicher Einrichtung auf einem hölzernen Stuhl vor einem Laptop an einem Holztisch. Neben dem Laptop steht eine Tasse. Im Hintergrund sind weitere Gäste und stilvolle, warme Beleuchtung sichtbar.

Foto: fotofabrika – stock.adobe.com

Seit dem 1. Jänner 2025 gelten in Österreich neue Regeln für Telearbeit. Sie können Ihren Arbeitsort dadurch flexibler wählen – sollten aber vorab Ihren Versicherungsschutz überprüfen. Denn: Nicht jeder Arbeitsweg ist durch die gesetzliche Unfallversicherung in gleichem Maße abgesichert.

Das Wichtigste in Kürze

Die neue Telearbeitsregelung bringt mehr Flexibilität, aber auch Herausforderungen beim Versicherungsschutz.

Je nach Art der Telearbeit werden Wegunfälle nicht vom gesetzlichen Unfallversicherungsschutz gedeckt. Die somit entstehende Versicherungslücke können Sie jedoch mit einer privaten Unfallversicherung schließen, um finanzielle Risiken zu minimieren.

Die gute Nachricht: Günstigste Angebote für eine private Unfallversicherung im durchblicker Vergleichsrechner starten bereits ab 5 Euro im Monat.

Homeoffice oder Telearbeit: Was gilt für Sie?

Das neue Gesetz unterscheidet klar zwischen Homeoffice und Telearbeit:

  • Homeoffice: bedeutet, dass Sie ausschließlich von zu Hause aus arbeiten.

  • Telearbeit: umfasst auch andere Orte wie Coworking-Spaces, Hotels oder Cafés.

Gut zu wissen: Wenn Sie Telearbeit nutzen möchten, brauchen Sie die schriftliche Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Klären Sie also vorab, ob und in welchem Umfang Sie außerhalb des Büros arbeiten dürfen.

Wie sind Sie versichert?

Ob Sie durch die gesetzliche Unfallversicherung (AUVA) geschützt sind, hängt davon ab, wo Sie arbeiten:

Telearbeit im engeren Sinn (= volle Absicherung)

Arbeiten Sie in Ihrer Wohnung, bei engen Familienangehörigen oder in einem nahegelegenen Coworking-Space, sind Sie während der Arbeit und auf dem direkten Arbeitsweg versichert.

Telearbeit im weiteren Sinn (= eingeschränkter Schutz)

Nutzen Sie ein Café oder eine Ferienwohnung als Arbeitsort, sind Sie nur während der Arbeitszeit versichert. Der Weg dorthin ist nicht gedeckt.

Beispiel: Sie fahren mit dem Fahrrad in ein Café, um dort zu arbeiten, und haben einen Unfall. Da Ihr Arbeitsweg nicht versichert ist, greift in diesem Fall die gesetzliche Unfallversicherung (AUVA) nicht.

Unfallversicherung

Versicherungslücke mit privater Unfallversicherung schließen

Eine private Unfallversicherung schützt Sie nicht nur auf dem Arbeitsweg, sondern auch in Ihrer Freizeit – sei es beim Sport, im Haushalt oder im Urlaub.

Warum eine private Unfallversicherung sinnvoll ist

  • Schutz bei Invalidität: Finanzielle Absicherung bei dauerhaften Unfallfolgen

  • Erstattung von Unfallkosten: Heilbehandlungen, Therapien und Bergungskosten

  • Unterstützung für Ihre Familie: Einmalzahlung an Hinterbliebene im Todesfall

  • Barrierefreier Umbau: Finanzierung notwendiger Anpassungen in Ihrer Wohnung oder am Auto

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