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Neue Kfz Steuer: Das sollten Sie als AutofahrerIn jetzt wissen!

Verfasst am 24.09.2020


Ab 1. Oktober 2020 wird die motorbezogene Versicherungssteuer neu berechnet. Neben der Motorleistung (kW) fallen bei der KFZ Steuer nun auch die CO2-Werte ins Gewicht. Und das bedeutet: umweltbewusst fährt es sich künftig günstiger! Denn während sparsamen Mittel­klasse­wagen eine Steuerersparnis winkt, werden PS-starke Neuwagen mit hohen Emissionswerten teurer.

Foto: fanjianhua / Shutterstock

Neuerungen der motorbezogenen Versicherungssteuer im Überblick

Mit 1. Oktober 2020 wird die motorbezogene Versicherungssteuer neu berechnet. Dabei fallen Emissionswerte nun stärker ins Gewicht. Das bedeutet konkret: PS-starke Neuwagen mit hohen CO2-Werten werden teurer, während sparsamen Mittelklassewagen bei erstmaliger Neuzulassung eine Steuerersparnis winkt.

Umweltbewusst fährt es sich künftig also günstiger. Als Faustregel gilt dabei: Bei einem Ausstoß von bis zu 140 Gramm CO2 pro Kilometer fällt die Steuer nach der neuen Berechnungsmethode günstiger aus. Was bedeutet das etwa für Österreichs beliebtesten PKW – den Skoda Oktavia? Bei der Neuzulassung eines Skoda Oktavias mit 110 kw und 110g CO2 ergibt sich eine jährliche Steuer-Ersparnis von 217 Euro.

Umgekehrt gilt: Bei Neuwagen mit einem CO2-Ausstoß von über 170 Gramm CO2 pro Kilometer wird die motorbezogene Versicherungssteuer ab 1. Oktober 2020 teurer. Vor allem leistungsstarke SUVs werden somit in der Regel teurer: So erhöht sich die Steuer beim VW T-Roc (222 kw, 171 CO2) um 183 Euro im Jahr!

Trotzdem ist eine individuelle Kalkulation für jedes PKW-Modell sinnvoll, da CO2-Werte und Motorleistung in Kombination berücksichtigt werden müssen. Im durchblicker Rechner Motorbezogene Versicherungssteuer können Sie Ihre Kfz Steuer mit nur wenigen Klicks berechnen.

Unterjährigkeitszuschlag entfällt bei neuer Berechnung

Für Fahrzeuge, die ab dem 1. Oktober 2020 erstmalig zugelassen werden, entfallen die Unterjährigkeitszuschüsse bei unterjähriger Zahlweise (halbjährlich, vierteljährlich, monatlich) der motorbezogenen Versicherungssteuer. Für Fahrzeuge, die vor diesem Stichtag neu zugelassen wurden, bleiben die Unterjährigkeitszuschläge jedoch bestehen. Aber auch hier gibt es die Möglichkeit zu sparen! Unser Tipp: Zahlen Sie die KFZ Steuer jährlich! Denn bei unterjähriger Zahlung erhöht sich die Steuer um 6 Prozent bei halbjährlicher, um 8 Prozent bei vierteljährlicher und um 10 Prozent bei monatlicher Zahlweise.

Neue Kfz Steuer gilt nur für Neuzulassungen

Die Neuerungen gelten nur für neu zugelassene PKWs, die ab dem 1. Oktober 2020 zugelassen werden. Für bereits zugelassene Fahrzeuge und Gebrauchtwagen ändert sich nichts. Gut zu wissen: Elektroautos sind generell von der motorbezogenen Versicherungssteuer ausgenommen. Nicht aber Fahrzeuge mit Hybridantrieb – für diese wird bei Neuzulassung ab dem 1. Oktober die neue Berechnungsmethode der motorbezogenen Versicherungssteuer (nur für den verbrennungsmotorischen Anteil) schlagend.

Autoversicherung vergleichen und sparen

Auch ein regelmäßiger Tarifvergleich der Angebote zahlt sich aus! Beim Wechsel zu einem Alternativanbieter mit gleichem Leistungsumfang ist eine Ersparnis von bis zu 700 Euro möglich. Im durchblicker Vergleichsrechner für Auto Versicherungen können Sie ganz einfach passende Angebote vergleichen und online mit nur wenigen Klicks abschließen.
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