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Motorbezogene Versicherungs­steuer Rechner

Berechnen Sie einfach die Höhe der motorbezogenen Versicherungssteuer und finden Sie im online Rechner die passende Versicherung für Ihr Fahrzeug!

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Motorbezogene Versicherungssteuer

Jährlich86,40 €
Halbjährlich43,20 €
Vierteljährlich21,60 €
Monatlich7,20 €
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Neuerungen bei den Kfz-Steuern in Österreich

Im Jahr 2025 erhöht sich die motorbezogene Versicherungssteuer bei der erstmaligen Zulassung um € 34,56 im Vergleich zum Vorjahr. Bei sehr leistungsschwachen Fahrzeugen fällt die Erhöhung geringer aus. Für E-Autos fällt keine motorbezogene Versicherungssteuer an, ebenso nicht für bereits zugelassene Fahrzeuge.

Gut zu wissen: Die motorbezogenen Versicherungssteuer (mVSt) wird in Österreich gemeinsam mit der Haftpflichtversicherung bezahlt. Die Haftpflichtversicherung ist für Kfz-Halter:innen verpflichtend abzuschließen. Im durchblicker Vergleich für Autoversicherung sehen Sie unter anderem detailliert aufgeschlüsselt, wie viel die mVSt für Ihr Fahrzeug beträgt.

  • Erhöhung bei der Kfz Steuer: die motorbezogene Versicherungssteuer wurde mit 1. Jänner 2025 wieder erhöht. Die Motorsteuer bei verbrauchs- und emissionsstarken Fahrzeugen fällt dadurch um rund 35 Euro höher aus als noch im Vorjahr. Die erhöhte Versicherungssteuer gilt für Neuzulassungen ab 1. Jänner 2025 – für Fahrzeuge, die bereits in den vergangenen Jahren zugelassen wurden, ändert sich somit nichts. 

     

    Entwicklungen der letzten Jahre bei der motorbezogenen Versicherungssteuer: Am 1. Oktober 2020 wurde die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer unter Berücksichtigung der CO2-Emissionen neugestaltet. Diese Änderung bedeutete für PKWs, dass zusätzlich zur Leistung (kW) des Verbrennungsmotors auch die CO2-Emissionen zur Berechnung dieser Kfz-Steuer herangezogen werden. Auch für Motorräder wurden mit dieser Änderung zusätzlich zum Hubraum die CO2-Emissionen in die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer aufgenommen.

  • Erhöhung bei der NoVA: auch bei der Normverbrauchsabgabe wird mit 1. Jänner 2025 erhöht. Die Erhöhung betrifft leistungsstarke Neufahrzeuge. Ausschlaggebend für die exakte Höhe sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Gramm CO2-Werte.  Die NoVA ist einmalig beim Kauf eines Neufahrzeugs zu bezahlen.

     

    Gut zu wissen: auch im Jahr 2025 gilt eine Übergangsregelung. Haben Sie ein NoVA-pflichtiges Neufahrzeug gekauft (Voraussetzung: Sie haben einen unwiderruflichen, schriftlichen Kaufvertrag bis 1.12.2024 unterschreiben), dann bezahlen Sie noch die NoVA gemäß den Bestimmungen für 2024 – sofern Ihr Neufahrzeug bis zum 1.4.2025 geliefert wird.

Motorsteuer Österreich – wichtig zu wissen:

  • Die Motorsteuer ist grundsätzlich für alle Kraftfahrzeuge zu entrichten – egal ob Motorrad, Auto oder LKW.

  • Für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen wird die Steuer von der Versicherung eingehoben. Ihr Versicherer leitet die Steuer dann an den Fiskus weiter.

  • Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen muss die Steuer direkt an das Finanzamt entrichtet werden.

  • Das Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs ist ausschlaggebend dafür, wie die motorbezogene Versicherungssteuer berechnet wird. 

  • Bei PKWs hängt ab Oktober 2020 die Steuer von der Motorleistung und dem CO2-Ausstoß und bei Motorrädern vom Hubraum und dem CO2-Ausstoß ab. Davor wurde der CO2-Ausstoß in der Berechnung der Versicherungssteuer nicht berücksichtigt.

  • Mit 1.1.2022 wurde die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer erneut verschärft: bei der Erstzulassung von Fahrzeugen mit hoher Leistung und hohen CO2-Emissionen fällt die Kfz Steuer 2022 daher höher aus als noch bei der Erstzulassung im Jahr davor.

Motorbezogene Versicherungssteuer: Befreiungen

Obwohl die sogenannte „KFZ-Steuer“ einen wesentlichen Anteil der Versicherungsprämie ausmacht, wird die Zahlung vom Fahrzeugbesitzer nicht wahrgenommen, da die Steuer im Rahmen der gesetzlich verpflichtenden Haftpflichtversicherung eingehoben wird.

Hier sehen Sie auf einen Blick welche Fahrzeuge von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit sind:

  • Fahrzeuge für Personen mit Körperbehinderung

  • Elektroautos: Da die Steuer nur für Verbrennungsmotoren gilt, sind Elektroautos steuerbefreit. Für Hybridmotoren und Range-Extender ist lediglich die Leistung des Verbrennungsmotors relevant.

  • Mopeds und Mofas bis zu 100 ccm: Für Motorräder ist die KFZ-Steuer erst ab einem Hubraum von 101 ccm anwendbar.

  • Omnibusse und Fahrzeuge, die vorwiegend als Mietwagen oder Taxi verwendet werden

durchblicker - Tipp

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Viele Konsumentinnen und Konsumenten wissen nicht, wie hoch das Einsparpotenzial bei der Autoversicherung ist. Daher unsere Empfehlung: Vergleichen Sie die unterschiedlichen Versicherungen einfach online und schließen Sie direkt über durchblicker das gewünschte Versicherungsangebot ab. Je nach Versicherungsumfang, Modell, Versicherer, etc. ist eine Ersparnis von bis zu 950 Euro bei der Autoversicherung möglich!

Kfz-Versicherung vergleichen

Verschärfte Versicherungssteuer für Neuzulassungen ab 1.1.2022

Nachdem die motorbezogene Versicherungssteuer bei den Kosten eines KFZ eine sehr große Rolle spielt, ist es ratsam schon vor der Anschaffung zu wissen, wie hoch hier die Belastung durch die Steuer sein wird. Bisher galt als einfache Grundregel gilt: je mehr Kilowatt das Fahrzeug hat, desto teurer wird es. Mit der neuen Berechnungsmethode ab 1. Oktober 2020 und den jährlichen, weiteren Verschärfungen sind zusätzlich zu den PS auch die CO2-Emissionen zu beachten. Auch der Unterjährigkeitszuschlag fällt mit der neuen Berechnungsmethode der motorbezogenen Versicherungssteuer weg.

Berechnung motorbezogene Versicherungssteuer

Wissenswertes zur motorbezogenen Steuer

Häufige Fragen

  • Wie wird die motorbezogene Steuer berechnet?

    Die motorbezogene Versicherungssteuer wird seit 1.10.2020 neu berechnet, und zwar werden die CO2-Emissionen stärker in der Berechnung berücksichtigt. Zusätzlich zur Motorleistung bzw. dem Hubraum bei Motorrädern wird auch der CO2-Ausstoß einkalkuliert – dadurch fällt die motorbezogene Versicherungssteuer für emissions-starke Fahrzeuge mit Erstzulassung nach 1.10.2020 höher aus als für emissions-schwache Fahrzeuge. Mit dem durchblicker online Rechner für die motorbezogene Steuer können Sie die mVSt einfach online berechnen.

  • Was bedeutet „motorbezogenen Versicherungssteuer“?

    Als Autobesitzer sind Sie von mehreren, direkten Steuern betroffen und zwar:

    • der Mineralöölsteuer (MöSt): wird je Liter Kraftstoff berechnet
    • der Normverbrauchsabgabe (NoVA): wird beim Autokauf eingehoben
    • der motorbezogenen Versicherungssteuer (mVSt): ist für alle PKWs, Motorräder und andere Kraftfahrzeuge zu entrichten, die ein höchstzulässiges Gesamtgewicht bis max. 3,5t haben und bei denen eine aufrechte Kfz-Haftpflichtversicherung besteht (Ausnahmen sind möglich)

    Bei der motorbezogenen Versicherungssteuer handelt es sich um eine Besitzsteuer, die gemeinsam mit der Haftpflichtprämie eingehoben wird. Die motorbezogene Steuer kann jährlich oder unterjährig bezahlt werden. Bei einer Erstzulassung vor 1.10.2020 wird bei unterjähriger Zahlweise ein sogenannter Unterjährigkeitszuschlag verrechnet. Mit jährlicher Zahlweise können Sie sich den Unterjährigkeitszuschlag einsparen.

  • Wann muss man die motorbezogene Versicherungssteuer zahlen?

    Die motorbezogene Versicherungssteuer wird in der Regel gemeinsam mit der Haftpflichtversicherung eingehoben und vom Versicherer abgeführt. Dadurch ist einem oft nicht bewusst, wie viel man tatsächlich an Motorsteuer bezahlt. Bei Fahrzeugen mit Erstzulassung vor 1. Oktober 2020 kommt auch noch hinzu, dass bei unterjähriger Zahlung (z.B. halbjährlich, vierteljährlich) ein Unterjährigkeitszuschlag (bis zu 10%!) eingehoben wird. Um hier zu sparen, kann – sofern möglich – die Umstellung auf eine jährliche Zahlweise der Haftpflichtprämie helfen.

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