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Reisefrust vermeiden: Wie eine Reiseversicherung bei Gepäckverlust, Flugverspätungen & Co. schützt

Verfasst am 08.07.2022


Gestrichene Flüge, verlorene Koffer und zahlreiche Flugverspätungen – wer aktuell verreist benötigt gute Nerven. Aber auch eine plötzliche Erkrankung vor Reiseantritt oder ein Unfall im Ausland kann die Urlaubsfreude trüben. Mit einer Reiseversicherung lässt sich so mancher Reisefrust vermeiden. Wir erklären auf, was Ihre Rechte bei Flugannullierungen, Gepäckverlust & Co. sind und wie Sie den passenden Reiseschutz finden.

Foto: Robert Kneschke - stock.adobe.com

Das erfahren Sie in diesem Blog-Beitrag:

Flugausfälle, lange Warteschlangen an den Schaltern, verlorene Gepäckstücke: Die Urlaubszeit hat gerade erst begonnen und schon jetzt herrscht aufgrund coronabedingtem Personalmangel ein Reisechaos an den Flughäfen.

Neben Flugverspätungen und verlorenen Reisegepäck gibt es aber noch andere Ereignisse, die die Urlaubsfreude trüben: Eine plötzliche (Corona-)Erkrankung vor Reiseantritt, hohe Stornokosten fürs Hotel oder gar ein Unfall im Ausland, der eine medizinische Behandlung und einen Reiseabbruch zur Folge hat.

Um unnötigen Reisefrust zu vermeiden, sollte eine Reiseversicherung im Gepäck nicht fehlen. Aber wie findet man die passende Reiseversicherung? Und worauf sollte man beim Abschluss achten, damit es im Ernstfall kein böses Erwachen gibt?

Der passende Reiseschutz für Ihren Urlaub

Eine Reiseversicherung besteht aus verschiedenen Versicherungsbausteinen. Gut zu wissen: Sie können Ihren Versicherungsschutz individuell zusammenstellen – je nachdem welche Leistungen Ihnen wichtig sind:

  • Storno- und Abbruchschutz
  • Reiseschutz (Gepäck-, Unfall- und Haftpflicht-Versicherung)
  • Auslandskrankenversicherung

Den umfassendsten Schutz bieten sogenannte Komplettschutz- oder Rundumpakete der Versicherer – darin sind mehrere bzw. alle Versicherungsbausteine enthalten.

Was aber, wenn Ihre Abreise bereits kurz bevorsteht? Kann eine Reiseversicherung auch noch kurzfristig abgeschlossen werden?

Urlaub steht kurz bevor? Wann eine last minute Versicherung (nicht) möglich ist

Die gute Nachricht vorweg: Sie können sich grundsätzlich auch noch kurz vor Beginn Ihres Urlaubs versichern.

Fristen bei der Storno-Versicherung
Einschränkungen kann es aber beim Stornoschutz geben. Hier gibt es oft eine “Karenzfrist”: Der Versicherungsschutz gilt dann erst nach Ablauf dieser Frist (meist nach 10 Tagen). Außerdem sehen einige Anbieter auch eine Abschlussfrist vor. In diesem Fall muss die Stornoversicherung mindestens 28 oder 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. In unserem durchblicker Online-Vergleich weisen wir darauf hin, wenn ein Abschluss einer Stornoversicherung nicht mehr möglich ist.

Klicken Sie im durchblicker Online-Vergleich auf "Details vergleichen": Beim Punkt "Storno-/Abbruch-Schutz" sehen Sie die jeweiligen Versicherungsbestimmungen der Anbieter.

Gepäck, Unfälle und medizinische Behandlungen auch noch kurzfristig versicherbar
Wenn Sie sich gegen Verlust Ihres Reisegepäcks, Unfälle am Urlaubsort oder medizinische Behandlungen im Ausland absichern möchten, können Sie das in der Regel auch noch kurz vor Reiseantritt tun.

Rückwirkende Reise-Versicherung nicht möglich
Haben Sie Ihre Reise aber bereits angetreten und befinden sich schon im Urlaub? Dann kann keine Reiseversicherung mehr abgeschlossen werden. Auch eine rückwirkende Reisegepäck- oder Auslandskrankenversicherung ist nicht möglich.


Flug annulliert, verpasst oder verspätet: Das sind Ihre Rechte

Läuft es bei der Flugreise mal nicht nach Plan, hat die Airline bestimmte Versorgungs- und Entschädigungspflichten gegenüber ihren Passagieren. Diese sind unter anderem in der EU-Fluggastrechteverordnung geregelt. Welche Rechte Sie als Fluggast haben wenn Ihr Flieger gestrichen wird oder verspätet am Reiseziel angekommt? Das erfahren Sie zum Beispiel auf Oesterreich.gv.at oder Europa.eu.

Mitunter besteht aber auch die Möglichkeit, eine Entschädigung von der Reise-Versicherung zu erhalten. Hier gilt aber: Tarifdetails genau durchlesen und Einschränkungen im Versicherungsschutz beachten. Gewisse Deckungsbausteine müssen nämlich in der Polizze inkludiert sein. Wie zum Beispiel ein Verspätungsschutz:

Verspätete Ankunft im Urlaubsland
Kommt man verspätet am Reiseziel an, können Mehrkosten entstehen. Zum Beispiel: Man verpasst den im Vorfeld gebuchten Transfer zum Hotel und muss anstattdessen ein Taxi nehmen. Eine Reiseversicherung mit entsprechender Deckung könnte dann die Taxirechnung übernehmen. Allerdings variieren die Leistungen unter den Versicherern was Flugverspätungen und Limits der Mehrkosten anbelangt stark.

Verspätete Rückreise nach Österreich
Wenn sich Ihre Rückreise zum Heimatort so sehr verspätet, sodass Sie mit dem ursprünglich geplanten Transportmittel nicht mehr nach Hause fahren können, erstattet eine Reiseversicherung mit entsprechender Deckung gegebenenfalls Mehrkosten. Zum Beispiel für eine Hotelübernachtung. Wir raten Ihnen, mit der Versicherung abzuklären, welche Kosten genau übernommen werden.

Flug verpasst
Kommt man zu spät am Flughafen an und verpasst den gebuchten Flug, deckt eine Reiseversicherung mit entsprechendem Verspätungsschutz nur unter gewissen Umständen. Versicherte Gründe können zum Beispiel ein Verkehrsunfall oder ein technisches Gebrechen des PKWs auf dem Weg zum Flughafen sein. Ereignisse höherer Gewalt sind grundsätzlich nicht versicherbar.

Anschlussverbindung verpasst
Verpassen Sie einen Anschlussflug wegen eines verspäteten Zubringerfluges? Dann besteht ein Versicherungsschutz, wenn die Mindestumsteigezeiten eingehalten wurden. Gut zu wissen: Jeder Flughafen hat eigene bzw. unterschiedliche Mindestumsteigezeiten. Die Reiseversicherung übernimmt dann zusätzliche Kosten für die Nachreise, Verpflegung und Nächtigung in einem Hotel. Aber auch hier gilt: Ob und in welcher Höhe die Versicherung leistet, hängt vom jeweiligen Anbieter und Tarif ab.

Ob und welche Deckungen die Reiseversicherer bei Verspätungen gewähren, sehen Sie in den Tarifdetails.

Gut zu wissen: Der Verspätungsschutz gilt nicht nur für Flugreisen, sondern auch für Reisen mit Bahn, Schiff oder Bus. Zudem ist es ratsam, sich Verspätungen von den Airlines oder Bahnunternehmen bestätigen zu lassen und Belege von zusätzlichen Ausgaben (z.B. für Hotelübernachtung, Taxi, Verpflegung) aufzuheben. Das erleichtert schließlich die Einreichung des Schadens bei der Reiseversicherung.

Gepäck verloren: Wer leistet eine Entschädigung?

Der Personalmangel an den Flughäfen führt aktuell auch zu mehr verlorenen Koffern. Wenn Ihr Gepäck während der Flugreise verloren geht, beschädigt wird oder verspätet ankommt, haftet die Fluggesellschaft. Allerdings nur bis zu einer maximalen Höhe von 1.300 Euro und wenn Sie den Schaden rechtzeitig melden. Hier ist es wichtig, gewisse Fristen einzuhalten – mehr Informationen finden Sie unter Oesterreich.gv.at oder Europa.eu.

Reisegepäckversicherung schützt auch im Urlaub
Sie möchten Ihr Reisegepäck mit einer höheren Versicherungssumme und zusätzlich auch während dem Urlaub gegen Verlust und Diebstahl absichern? Dann ist eine Reisegepäck Versicherung empfehlenswert.

Die maximale Leistung liegt je nach Anbieter und Tarif zwischen 1.500 - 4.000 Euro. Bei den Deckungen lohnt sich ein Blick in die Tarifdetails: Einige Anbieter ersetzen den Zeitwert der Gegenstände, andere den Neuwert unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Kauf darf nicht länger als 6 Monate oder mehr als 2 Jahre zurückliegen).

Viele Anbieter decken Ersatzkäufe (z.B. für Kleidung) wenn beispielsweise der Koffer verspätet am Reiseziel ankommt. Das Limit der Ersatzkäufe beträgt meist zwischen 200 - 500 Euro. Teure elektronische Geräte wie Laptop oder Smartphone werden von einigen Reiseversicherungen eingeschränkt und oft nur mit wenigen hundert Euros versichert. Bargeld ist bei den allermeisten Versicherungen vom Schutz ausgenommen. Hier gilt es also die Versicherungsdetails genau zu prüfen und die Angebote der Anbieter untereinander zu vergleichen.

Welche Leistungen bei Verlust oder Diebstahl des Reisegepäcks übernommen werden, variiert von Anbieter zu Anbieter.

Gut zu wissen: Erstattet die Fluggesellschaft einen entstandenen Schaden zur Gänze, kann dieser bei der Reiseversicherung nicht noch einmal eingereicht werden. Übernimmt die Fluggesellschaft allerdings nur einen Teil, kann der Restbetrag bei der Reiseversicherung geltend gemacht werden.

Storno- und Abbruchschutz: Was ist genau versichert?

Wann die Kosten für eine Reisestornierung oder einen Reiseabbruch erstattet werden, wird von den Versicherungen genau definiert.

Reiserücktritt und Abbruch: Diese Gründe sind versichert
In der Basisvariante der Stornoversicherung sind die Stornokosten meist nur dann gedeckt, wenn Sie oder mitversicherte Reisende den Urlaub aufgrund medizinischen Gründen nicht antreten können. Beispiel: Sie erkranken vor Reiseantritt und müssen den Flug und das Hotel stornieren. Fallen Stornokosten an, bekommen Sie diese von der Reiseversicherung erstattet. Optional ist es möglich die Stornogründe auf private Ereignisse (z.B. Trennung, Scheidung) und berufliche Ereignisse (z.B. Kündigung durch Arbeitgeber) zu erweitern. Allerdings erhöht sich dadurch auch die Prämie.

Und was, wenn der Urlaub vorzeitig abgebrochen werden muss? Auch dann deckt die Reiseversicherung nur unter bestimmten Umständen. Zum Beispiel wenn man am Urlaubsort erkrankt oder verunfallt. Auch hier besteht wieder die Option, die Abbruchgründe beim Vertragsabschluss auszuweiten (z.B. Tod eines Angehörigen, Schäden am Eigenheim).

Viele Reiseversicherungen decken bereits COVID-19-Erkrankung
Einige Reiseversicherungen akzeptieren bereits eine Corona Erkrankung vor Reiseantritt als Stornogrund und eine Erkrankung am Urlaubsort als Abbruchgrund. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Blogartikel Corona und Reisen 2022.

Fragen zur Reise Versicherung? Unsere Expert:innen beraten Sie gerne

Im durchblicker Online-Tarifvergleich für Reiseversicherungen finden Sie die passende Reiseversicherung für Ihren individuellen Bedarf. Dabei können Sie die Tarife und Prämien der Anbieter miteinander vergleichen und direkt online abschließen. Verreisen Sie mehrmals im Jahr? Erfahren Sie hier, warum sich ab 2 - 3 Reisen eine Jahresversicherung lohnt und bis zu 150 Euro spart.

Sie haben noch Fragen zur Reiseversicherung? Gerne beraten Sie unsere durchblicker Versicherungsexpert:innen kostenlos unter service@durchblicker.at oder 01 / 30 60 900 690.

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