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Kreditkarten mit Reiseversicherung schützen oft nur unzureichend

Verfasst am 09.06.2022


Viele Kreditkarten enthalten auch eine Reise Versicherung. Doch diese bieten oft nur einen eingeschränkten Schutz: Vor allem beim Storno teurer Reisen, wenn Hotel oder Flug nicht über die Kreditkarte bezahlt wurden oder wenn man mit Familie verreist, kommt es zu Lücken im Versicherungsschutz.

Foto: Adobe Stock / PaeGAP

Das erfahren Sie in diesem Blog-Beitrag:

Bei vielen Kreditkarten bekommt man obendrauf noch eine Reiseversicherung mit dazu. Klingt komfortabel. Die Praxis zeigt aber: Die Deckungen hängen stark vom jeweiligen Kredit­­karten­anbieter und der gewählten Karte (z.B. Classic, Gold, Platinum) ab.

Denn was viele nicht wissen: In den meisten Fällen ist nur der/die Kartenbesitzer:in versichert, Familienangehörige sind nur eingeschränkt geschützt. Zudem ist ein Versicherungsschutz oft an Voraussetzungen gebunden: So muss bei einigen Anbietern die Reise über die Kreditkarten bezahlt werden. Es gibt also gute Gründe, sich bei Reisen nicht nur auf die Kreditkartenversicherung zu verlassen.

Kreditkarte mit Reise-Versicherung: Was ist versichert?

Welche Leistungen genau versichert sind, hängt vom jeweiligen Kartentyp (z.B. Classic, Gold, Platinum) und vom Kreditkarten-Anbieter ab. Denn Visa, Mastercard, card complete, Diners Club, PlayLife & Co. sind selbst keine Versicherer, sondern haben Verträge mit verschiedenen Versicherung­s­­unternehmen. Daher variiert auch der Reiseversicherungsschutz von Kreditkarte zu Kreditkarte.

Nicht alle Kreditkarten beinhalten Reiseschutz
Gut zu wissen: Eine Reiseversicherung ist nicht automatisch bei allen Kreditkarten enthalten. Es gibt auch Kreditkartentypen ohne Versicherung. In diesen Fällen ist keine Reiserücktritt- oder Auslandskranken-Versicherung inkludiert – auch dann nicht, wenn die Reise über die Kreditkarte bezahlt wurde. Daher gilt: Werfen Sie zunächst einen Blick auf die Vertragsbedingungen Ihrer Kreditkarte. Ist kein Reiseschutz enthalten? Dann können Sie eine separate Reiseversicherung direkt bei einer Versicherung abschließen.

Einschränkungen im Versicherungsschutz beachten
Wenn Sie eine Kreditkarte mit Reiseversicherung haben, sollten Sie die Voraussetzungen und Einschränkungen genau prüfen. Denn: Der Versicherungsschutz bei Kreditkarten fällt oftmals geringer aus, als bei einer vollwertigen Reiseversicherung. Das ist übrigens auch der Grund, weshalb Kreditkarten-Anbieter den Reiseschutz oft kostenlos oder günstig obendrauf packen. 😉 Sehen wir uns daher an, auf welche Details Sie achten sollten:


Kreditkarten-Reiseversicherungen schützen oft nur unzureichend: Speziell bei der Stornierung von teuren Reisen und wenn man mit der Familie verreist, können Versicherungslücken entstehen. Zudem gilt es bestimmte Voraussetzungen und Einschränkungen zu beachten.

Voraussetzungen: Reise mit Kreditkarte buchen, Kartennutzung und -Umsatz

Welche Bedingungen erfüllt werden müssen damit der Reiseversicherungsschutz über die Kreditkarte gilt, definiert jeder Anbieter anders. Bei einigen reicht der Besitz der Kreditkarte bereits aus.

Andere Kreditkartenanbieter wiederum setzen voraus, dass die Reise über die Kreditkarte gezahlt wird. Bezahlen Sie das Hotel oder den Flug über ein anderes Zahlungsmittel und stornieren, dann werden etwaige Stornokosten vom Kreditkartenanbieter nicht erstattet. Einige Anbieter verlangen zudem, dass die Kreditkarte in den Monaten vor Schadenseintritt genutzt oder sogar ein bestimmter Kreditkartenumsatz erreicht wurde.

Mögliche Voraussetzungen für einen aufrechten Reiseversicherungsschutz können also sein:

  • Bezahlung der Reise mittels Kreditkarte
  • Nutzung der Kreditkarte in letzten Monaten
  • Bestimmter Umsatz mit der Kreditkarte pro Monat oder Jahr

Kreditkarten Versicherung schützt vor allem Kartenbesitzer:in

Während die Inhaber:innen von Kreditkarten alle Leistungen der Reiseversicherung in Anspruch nehmen können, sind mitreisende Ehepartner:innen, Lebensgefährt:innen und Kinder meist nur eingeschränkt mitversichert. Und selbst nur dann, wenn Sie in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Verreisen Sie mit Freunden in der Gruppe? Oder mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin, mit dem/der Sie aber nicht zusammenwohnen? Auch hier gilt: Wenn Sie die Reise über Ihre Kreditkarte buchen, sind nur Sie geschützt – Ihre Mitreisenden nicht.

In diesem Fall hilft eine klassische Reiseversicherung: In einem Vertrag können mehrere Personen reiseversichert werden. Je nach gewählter Deckung genießen sie einen Schutz bei medizinischen Behandlungen im Ausland (Reisekrankenversicherung), bei Diebstahl und Verlust des Reisegepäcks (Reisegepäckversicherung) und Kostenerstattung bei Reiserücktritt oder -Abbruch (Reisestorno- und Abbruchversicherung).

Eingeschränkter Reiseschutz für Familienangehörige

Jeder Anbieter von Kreditkarten-Reiseversicherungen entscheidet selbst, welche Personen in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden. Nur wenige Anbieter gewähren Karteninhaber:innen und Familienangehöhrigen den gleichen Reiseversicherungsschutz. Viel mehr gibt es einige Ausnahmen:

Bei vielen Kreditkarten gilt die integrierte Reiseunfall- und Behandlungskosten-Versicherung (Auslandskrankenversicherung) nur für den/die Kreditkarteninhaber:in. Wer mit Familie verreist sollte daher entweder ein Zusatzpaket beim Kreditkartenanbieter (sofern möglich) oder eine separate Reisekrankenversicherung abschließen.

Die Reisestorno-, Reisegepäck-, Reisehaftpflicht- und Verkehrsmittelunfall-Versicherung gilt bei vielen Anbietern für den/die Kreditkarteninhaber:in und für Familienangehörige. Aber nur, wenn Ehegatt:in, Lebensgefährt:in und Kinder im selben Haushalt wohnen.



Weitere Stolperfallen bei Kreditkarten-Reiseversicherungen

Es gibt aber noch weitere Stolperfallen, auf die Sie achten sollten. Wie immer steckt auch hier der Teufel im Detail: Je nach Anbieter und Kartentyp beinhaltet der Reiseschutz nämliche unterschiedliche Leistungen. Und diese fallen meist geringer aus, als bei einer vollwertigen Reiseversicherung.

Geringe Versicherungssummen
Achten Sie darauf, wie hoch die Versicherungssummen für Reisestornierung, Unfall- und Behandlungskosten, Privathaftpflicht sowie für Verlust des Reisegepäcks sind. Im Stornofall decken durchschnittliche Kreditkarten-Reiseversicherungen oft nur einen Reisepreis zwischen 1.500 – 5.000 Euro. Besonders bei teuren Reisen kann so schnell eine Versicherungs­lücke entstehen und man bleibt in Fall einer Reisestornierung auf den restlichen Kosten sitzen.


Selbstbehalt und Ausnahmen beim Stornoschutz
Hinzu kommt: Im Stornofall ist über die Kreditkarte nur ein Teil der Kosten gedeckt. Meist ist ein Selbstbehalt von 20 Prozent vorgesehen. Das bedeutet: Stornieren Sie Ihren Flug und es fallen Stornokosten an, müssen Sie 20 Prozent davon aus eigener Tasche bezahlen – den Rest übernimmt die Kreditkarten-Reiseversicherung.

Gut zu wissen: Die Storno- und Abbruchkosten werden generell nur dann übernommen, wenn “versicherte Stornogründe” vorliegen: Zum Beispiel wenn Sie vor Reiseantritt oder im Urlaub erkranken. Ob auch eine Erkrankung an Corona als Storno- und Abbruchgrund gilt, definiert jede Reiseversicherung anders. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Kreditkartenanbieter.

Noch ein Hinweis: Bei einigen Anbietern gilt der Stornoschutz nur bei Pauschalreisen. Individualreisen – also wenn Flug, Hotel, Mietwagen etc. einzeln gebucht werden – sind oft gänzlich vom Stornoschutz ausgenommen oder nur mit einer geringeren Summe versichert.


Begrenzte Anzahl an Schadensfällen
Bei einigen Anbietern ist die Anzahl der Schadensfälle begrenzt. So können zum Beispiel nur 1 – 2 Schadensfälle in Zusammenhang mit der Reise eingereicht werden. Und selbst dann müssen Sie oft noch einen Selbstbehalt von 20 Prozent tragen. Tipp: Wenn Sie mehrmals im Jahr verreisen lohnt sich der Blick auf eine Jahresreiseversicherung. Diese rentiert sich bereits ab 2 – 3 Reisen im Jahr und versichert auch spontane und kurze Wochenendtrips mit.


Reise-Krankenversicherung für Länder außerhalb Europas
Sie planen eine Reise außerhalb Europas? Dann sollten Sie prüfen, ob das Reiseland über Ihre Kreditkarte versichert ist. Besonders Länder mit teuren Gesundheitssystemen wie die USA und Kanada sind oftmals ausgenommen. Da die E-Card außerhalb Europas jedoch nicht gilt, ist eine Auslandskrankenversicherung besonders wichtig.

Hinzu kommt: Oft sind die Versicherungssummen bei den Kreditkarten-Reisekrankenversicherungen zu niedrig. Diese reichen dann oft nicht aus, um teure Arztrechnungen oder Krankenhausaufenthalte zu decken. Umso wichtiger ist in diesem Fall eine vollwertige Reisekrankenversicherung – mit einer hohen oder uneingeschränkten Versicherungssumme.


Einschränkungen bei der Reiseunfallversicherung
Viele Versicherungspakete – so auch jene von Kreditkarten – enthalten eine Reise­-Unfallversicherung. Diese übernimmt beispielsweise Bergungskosten, leistet eine Einmal­zahlung bei Invalidität und übernimmt die Rückholkosten nach Österreich. Aber Vorsicht: Bei vielen Anbietern gilt die Reise-­Unfallversicherung nur für den/die Karteninhaber:in, nicht für Familienangehörige. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte eine separate Reiseversicherung mit Reiseunfall-Schutz oder eine private Unfallversicherung für sich und seine Familie abschließen. Letztere schützt nämlich nicht nur im Urlaub, sondern auch generell bei Sport- und Freizeitunfällen im Alltag.


Deckt die Kreditkarten Reise-Versicherung bei Corona?
Erkundigen Sie sich vor der Reise, ob die Reiseversicherung Ihrer Kreditkarte Ereignisse in Zusammenhang mit COVID-19 mitversichert. Also ob beispielsweise die integrierte Reisestorno-Versicherung deckt, wenn Sie die Reise aufgrund einer Corona-Erkrankung stornieren müssen. Wenn nicht, können Sie klassische Reiseversicherungen vergleichen. Viele Reiseversicherer bieten bereits einen COVID-19 Schutz.


Versicherungslücken mit vollwertiger Reise Versicherung schließen

Trotz hoher Kreditkartengebühren bieten viele integrierte Reiseversicherungen oft nur einen eingeschränkten Schutz. Informieren Sie sich daher vor Reiseantritt, was genau versichert ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Um Versicherungslücken zu schließen, lohnt sich der Blick auf eine vollwertige Reiseversicherung. Hier können Sie alle Mitreisenden absichern und Ihren Versicherungsschutz individuell wählen. Aktuelle Angebote lassen sich mit wenigen Klicks im durchblicker Online Vergleich für Reiseversicherungen vergleichen und direkt online abschließen.

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Kommentare:

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Kommentare


durchblicker.at am 21.03.2024

Lieber Herr Kulnik, danke für Ihren Kommentar. Leider können wir von durchblicker Ihnen bei diesem spezifischen Problem nicht weiterhelfen. Wir empfehlen Ihnen, sich an das kartenausgebende Unternehmen bzw. Kreditkarteninstitut zu wenden. Das kann z.B. Ihre Bank, PayLife, CardComplete o.ä. sein. Mit freundlichen Grüßen, Ihre durchblicker Expert:innen

rudolf kulnik am 21.03.2024

Anfrage Visa Gold - Reise Ich mache des öfteren Reise mit Vereinen, u.B- Geschichtsverein, Naturwissenshaftlicher Verein usw.. Eine Bezahlung mit KC ist kaum möglich bis nicht. Zahlung mit Carte Ersatz 100%, ohne Carte nur 50% etwaiger Kosten. Storno usw.. Es sind durchaus Kosten für die Reise bis zu 1000 Euro möglich. Wie ist die Lösung, über Visa bekomme ich nicht weiter. Dieses Problem werden auch andere haben. Für eine verbindliche Auskunft wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freudlichen Grüßen Rudi Kulnik