Das Einmaleins der Reiseversicherung – Teil 1: Die Reisestornoversicherung
Verfasst am 17.06.2013
Für den Trip auf die Südseeinsel ist alles perfekt geplant, das Luxushotel ist gebucht und die Koffer sind fast fertig gepackt. Aber dann kommt ganz unverhofft die Sommergrippe und plötzlich ist ans Verreisen nicht mehr zu denken.
Oft nimmt unser Leben ganz unerwartete Wendungen: Sei es nun wegen einer Krankheit, einem Todesfall in der Familie oder der nichtbestandenen Matura eines Kindes, es kann immer wieder zu Situationen kommen, in denen eine Reise nicht angetreten werden kann. Die Möglichkeiten sind vielfältig, die Konsequenz ist jedoch immer dieselbe: Es heißt, dem langersehnten Urlaub adé zu sagen. Das Risiko, unerwartet nicht auf Reisen gehen zu können ist nicht zu unterschätzen: Allein 2012 entfiel bei der Europäischen Reiseversicherung mehr als die Hälfte aller Schadensfälle auf Stornierungen bereits gebuchter Urlaube.
Im Ernstfall keine umsonst bezahlten Reisekosten
Ob der Ärger über die verpasste Erholung oder die Trauer über die Trennung von einem geliebten Menschen, die Absage eines Urlaubs ist immer mit vielen Emotionen verbunden. In genau solchen Momenten, in denen die Nerven meist blank liegen, kommt die Reisestornoversicherung zu tragen. Bereits vor Antritt eines Urlaubs abgeschlossen verhindert sie, dass Geld nicht in den Südseeinsel-Sand gesetzt wird. So kommt zur Unzufriedenheit über die entgangene Regeneration nicht noch zusätzlicher Frust über finanzielle Einbußen hinzu.Die durchblicker-Redaktion hat kurz und knapp die wichtigsten Tipps und Kniffe zur Reisestornoversicherung für Sie zusammengestellt:
Basisschutz und mögliche Erweiterungen
Grundsätzlich gibt es bei Reisestornoversicherungen immer ein Basispaket mit definierten Stornogründen, das wiederum - ähnlich einem Baukastenprinzip - mit privaten und beruflichen Erweiterungen versehen werden kann. Nun ist die Vielzahl an möglichen Stornomotiven schier unüberschaubar. Eine Berechnung auf durchblicker.at zeigt nicht nur die Kosten einer Reisestornoversicherung, sondern bietet auch Hilfe durch den Pakete-Dschungel: Die vergleichbaren Details aller Anbieter zeigen übersichtlich, welche Risiken im Basisschutz und welche in den Erweiterungen gedeckt sind. So kann individuell abgeschätzt werden, für welche Eventualitäten man geschützt sein möchte: ob nun die Erkrankung des geliebten Haustieres oder die Kündigung durch den Chef, die Palette ist vielfältig und wird durch die Beschäftigung mit unserer Übersicht viel transparenter.Beispiel der unterschiedlichen Deckungen in einem Basispaket
Bereits bestehende Krankheiten
Wichtig vor Abschluss der Stornoversicherung ist, dass das Akutwerden chronischer Krankheiten nur bei manchen Produkten inkludiert ist. Zusätzlich kann es einen einzuhaltenden Zeitabstand zwischen der letzten ambulanten oder stationären Behandlung einer solchen Krankheit und dem Versicherungsbeginn geben. Dieser variiert von Anbieter zu Anbieter und kann von einigen Monaten bis zu einem Jahr angesetzt sein. Natürlich findet sich auch diese Information übersichtlich in den Tarifdetails des durchblicker-Reiseversicherungsrechners.Die Karenzfrist
Es gilt, sich möglichst schon im Buchungszeitraum nach einer Stornoversicherung umzusehen und verschiedene Anbieter zu vergleichen: Neben den unterschiedlichen Paketen gibt es immer auch spezifische Fristen zu beachten. Wird die Versicherung erst nach Buchung einer Reise abgeschlossen, so muss zwischen dem Abschluss der Versicherung und dem tatsächlichen Reiseantritt meist eine gewisse Zeit verstreichen, in der kein Schaden gedeckt ist. Dieser als Karenzfrist bezeichnete Zeitraum ist bei den meisten Reiseversicherungsanbietern zehn Tage. Abgesehen von Unfällen, Todesfällen und Elementarereignissen, bei denen diese Frist nicht gilt, bedeutet das also, dass erst ab dem elften Tag nach Abschluss der Versicherung eventuelle Stornierungen seitens der Versicherung ausgeglichen werden. Im Reiseversicherung-Rechner auf durchblicker.at müssen Sie aber nicht selber Fristen berechnen. Wir teilen Ihnen nach Eingabe Ihrer Reisedaten automatisch mit, ob noch ein Stornoschutz möglich ist und bis wann Sie spätestens die Versicherung abschließen müssen, um diesen zu haben.Dokumentation der Buchung
Sollte tatsächlich eine Stornierung von Nöten sein, so kann eine genaue Dokumentation der Buchung für eine unkomplizierte Geltendmachung des Schadens von enormer Bedeutung sein. Es empfiehlt sich, alle erhaltenen Belege und Nachweise aufzuheben. Besonders bei selbst organisierten Urlauben oder Abschlüssen auf Online-Reiseportalen ist es wichtig, sämtliche Dokumente aufzubewahren und gegebenenfalls Screen-Shots anzufertigen. So kann sicher gegangen werden, dass alle Ausgaben nachvollziehbar sind und gegebenenfalls retourniert werden können. Bei einer tatsächlichen Stornierung verlangen Versicherungen immer Belege von bereits getätigten Zahlungen.Storno-Check und Assistance
Wenn kurz vor Antritt der Reise wirklich körperliche Beschwerden auftreten, auf Grund derer die Reise eventuell nicht angetreten werden kann, so bieten die meisten Anbieter einen sogenannten Storno-Check an. Hierbei handelt es sich um die telefonische Beratung eines Mediziners, der dann eine nähere Einschätzung der gesundheitlichen Gegebenheiten geben kann. Sollte die Aussicht auf rechtzeitige Genesung seitens des Arztes bestätigt werden und dann doch nicht zeitgemäß eintreten, trägt die Versicherung gegebenenfalls auch höhere Stornokosten. Zusätzlich gibt es in der Regel auch 24h-Hotlines, die seitens der Versicherungen für jegliche Fragen zur Verfügung stehen.Weitere Infos:
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