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Wenn das Geld richtig knapp ist: Befreiung von der Entrichtung der Ökostrompauschale

Verfasst am 15.05.2014


Ist das Haushaltsbudget gerade äußerst knapp, da heißt es auch hier, jeden möglichen Cent einzusparen. Eine Möglichkeit, die immer mehr in Anspruch genommen wird, ist die sogenannte Befreiung von der Entrichtung der Ökostrompauschale.



Doch was bedeutet diese Befreiung genau? Und wie kann man herausfinden, ob der eigene Haushalt solch einen Erlass beantragen kann?

Grundsätzliches zur Befreiung

Um all jene Haushalte zu entlasten, die sich in einer angespannten finanziellen Situation befinden, gibt es die Befreiung von der Bezahlung der Ökostrompauschale und der teilweisen Entrichtung des Ökostromförderbeitrags.
Doch was ist darunter genau zu verstehen? Es handelt sich hierbei um den (teilweisen) Erlass von Fixgeldern, die jeder österreichische Haushalt bezahlen muss, und die zur Finanzierung der Förderung des Ökostroms verwendet werden. Die genauen Beträge variieren von Gebiet zu Gebiet, werden aber immer im Rahmen der Stromrechnung mitabgerechnet.

Wann kann ich mich befreien lassen?

Um sich von den Gebühren befreien lassen zu können, muss der eigene Haushalt einige Auflagen erfüllen. Ausschlaggebend sind unter anderem das Nettoeinkommen des Haushalts und der verpflichtende Erhalt von Beihilfen oder sonstiger finanzieller staatlicher Unterstützungen. Außerdem wird die Gebühr nur für den Hauptwohnsitz erlassen und der Antragsteller muss sowohl Wohnungs- als auch Stromvertragsinhaber sein. Bevor man das detaillierte Formular für den Erlass ausfüllt, ist ein Schnellcheck nach Anleitung empfehlenswert. Lassen Sie sich hierbei nicht davon irritieren, dass sich der Check auf der Website der GIS befindet, warum dem so ist erfahren Sie im Folgenden!

Wie kann ich mich befreien lassen?

Sollten Sie für die Befreiung der Gebühren tatsächlich in Frage kommen, können Sie sich im selben Atemzug auch von den Rundfunk- und Fernsehgebühren befreien lassen. Denn die Ökostrompauschalen-Befreiung wird immer gemeinsam mit dem Fernseh- und Rundfunkgebühren-Erlass seitens der GIS abgewickelt. Das nötige Formular finden Sie hier.

Mit diesen wenigen Schritten und der positiven Bescheinigung nachdem die Dokumente eingereicht wurden, ist die Befreiung bereits gültig. Allein bei den Stromkosten lassen sich so rund 10% einsparen. Die Befreiung ist außerdem allgemein gültig und unabhängig vom Stromanbieter. So können durch einen Wechsel des Energieanbieters die Fixkosten noch weiter verringert werden.



Foto: Matthias Ledwinka – istockphoto.com


Kommentare:

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Kommentare


Rudolf Hammer am 10.07.2016

ich habe mir gleich einen billigeren Stromanbieter gesucht. so kann ich auch Geld sparen. bin jetzt bei https://www.pullstrom.at und kann mich nicht beschweren.

Sophie Feiks am 26.05.2014

Lieber Herr Bischof, Sie haben eine Antwort von uns via E-Mail erhalten. Freundliche Grüße, Ihr durchblicker.at-Team.

bischof konrad am 23.05.2014

ich habe interesse am stromprojekt im weinviertel möchte 4 panele kaufen,wenn noch etwas vorhanden ist.