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Winterurlaub im Ausland? Das sollten Sie bei Ihrer Autoreise beachten

Verfasst am 05.02.2019


Planen Sie mit dem Auto einen Winterurlaub im Ausland zu machen? Dann sollten Sie sich vorab über wichtige Regeln in Ihrem Reiseziel schlau machen. Was Sie zu Winterausstattung, Bereifung, Mautgebühren und Promillegrenzen im Ausland wissen sollten, erfahren Sie hier!

Winterurlaub Ausland Auto
Foto: Andrey Yurlov/shutterstock.com

Wer im Winter eine Fahrt nach Italien, Frankreich, in die Schweiz oder Slowakei plant, sollte laut dem Reisespezialisten AXA auf einige Dinge besonders achten. Mit Klick auf Ihr Reiseziel erfahren Sie mehr zum Thema und können sicher und sorgenfrei in den Urlaub starten:

Italien

Winterausstattung

In Italien gibt es keine einheitlichen Regelungen für die Winterausstattung Ihres Fahrzeugs. Einzelne Provinzen können nämlich Zeitrahmen und Strecken, für die die Winterreifenpflicht gilt, frei bestimmen. Auf die jeweiligen geltenden Regelungen, wie beispielsweise Schneekettenpflicht, wird dann durch eine entsprechende Beschilderung hingewiesen.

Möchten Sie ins Aostatal fahren, gilt die Winterreifenpflicht vom 15. Oktober bis zum 15. April, bei Sommerreifen müssen Schneeketten mit an Bord sein. Fahrzeuge, die mit Schneeketten ausgestattet sind, dürfen dabei die Geschwindigkeit von 50 km/h nicht überschreiten. Prinzipiell müssen in manchen Alpengebieten Schneeketten im Fahrzeug mitgeführt werden und es gilt eine Winterreifenpflicht für alle vier Räder, ähnlich wie auf der Autobahn A22 in Südtirol.

Reifenprofil

Die Mindestprofiltiefe für PKWs beträgt 1,6 mm. Fahrzeuge, die mit Spikereifen ausgestattet sind, dürfen eine Geschwindigkeit von 120 km/h auf der Autobahn und 90 km/h auf anderen öffentlichen Straßen nicht überschreiten.

Alkohol

Die Promillegrenze im Blut des Fahrers liegt bei 0,5 Promille. Für Berufsfahrer und Fahranfänger gilt die 0,0 Promillegrenze (unter 21 Jahre und mit weniger als dreijähriger Probezeit).

Verkehrssteuer und Maut

Die meisten Autobahnen in Italien sind mautpflichtig. Die Höhe der Maut richtet sich dabei nach der gefahrenen Strecke und nach der Fahrzeugklasse. Bezahlt wird für den gefahrenen Streckenabschnitt an der Mautstation – bar in Euro oder per Kreditkarte.

Frankreich

Winterausstattung

In Frankreich gilt keine generelle Winterreifenpflicht, die Verwendung von Winterreifen („pneu neige“) oder Schneeketten kann aber durch Verkehrsschilder angeordnet werden (Mindestprofiltiefe 3,5 Millimeter). Bei Nichteinhaltung dieser Anordnung können Bußgelder drohen.

Fahren Sie mit Schneeketten, darf eine Geschwindigkeit von 50 km/h nicht überschritten werden. Möchten Sie mit Spikereifen fahren, ist das während der Winterzeit (vom ersten Samstag vor dem 1. November bis zum letzten Sonntag im März) für Fahrzeuge bis zu 3.500 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht und für Fahrzeuge der kommerziellen Beförderung von Fahrgästen erlaubt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Spikes beträgt 90 km/h.

Reifenprofil

Die Mindestprofiltiefe für PKWs beträgt 1,6 mm.

Alkohol

Die Promillegrenze liegt bei 0,5 Promille Alkohol im Blut. Für Fahranfänger, die ihren Führerschein kürzer als 3 Jahre besitzen sowie Busfahrer gilt nicht mehr als 0,2 Promille Alkoholgehalt im Blut.

Verkehrssteuer und Maut

In Frankreich wird die Maut streckenabhängig berechnet. Die Gebühr für die Nutzung der Autobahn wird nach der gefahrenen Strecke und der Fahrzeug- bzw. Anhängerklasse berechnet. Im Durchschnitt fallen für 100 Kilometer etwa 9 Euro an. Bezahlt wird an den Mautstationen beim Verlassen der mautpflichtigen Strecke.

Schweiz

Winterausstattung

In der Schweiz gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Sollte es allerdings wegen ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen kommen, drohen Geldstrafen. Eine Schneekettenpflicht herrscht in Gebieten, die durch entsprechende Verkehrsschilder gekennzeichnet sind. Dann müssen mindestens die zwei Räder der Antriebsachse mit Schneeketten ausgestattet sein.

Reifenprofil

Die Mindestprofiltiefe von ausländischen Fahrzeugen muss den Regeln des Landes entsprechen, in dem das Fahrzeug zugelassen wurde.

TIPP: Fahren auf Bergstraßen

Auf engen Straßen, auf denen die Fahrzeuge nicht aneinander vorbeifahren können, hat das bergauffahrende Fahrzeug Vorfahrt. Außerdem haben Lkw, Reisebusse und andere schwere Fahrzeuge sowohl bergauf als auch bergab Vorrang. Zu bestimmten Zeiten ist auf manchen Bergstraßen nur Einwegverkehr erlaubt, worüber ein Hinweisschild informiert.

Alkohol

Die Promillegrenze liegt bei 0,5 Promille Alkohol im Blut. Eine spezielle Grenze von 0,1 Promille gilt für folgende Fahrerkategorien: Verkehrssteuer und Maut

Die Autobahnen und Autostraßen sind gebührenpflichtig, genauso wie die zwei Tunnels, die nach Italien führen und der Tunnel zwischen den Städten Kandersteg und Goppenstein mit dem Autoverlad. In der Schweiz ist nur eine Jahresvignette erhältlich, 2019 kostet diese 36,50 Euro.

Slowakei

Winterausstattung

In der Slowakei gilt eine situative Winterreifenpflicht. Schneeketten sind erlaubt, wenn die Straße schnee- und eisbedeckt ist. Die Verwendung von Spikes ist in der Slowakei allerdings gänzlich verboten.

Reifenprofil

Die Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm. Für M S Winterreifen gelten 3 mm.

Verkehrssteuer und Maut

Alle Autobahnen und Schnellstraßen sind für Kraftfahrzeuge (ausgenommen Motorräder) gebührenpflichtig. Gebührenfreie Abschnitte sind durch eine Tafel mit der Aufschrift „BEZ UHRADY“ gekennzeichnet. Für die Strecke vom Grenzübergang Berg (A-2413 Berg/Niederösterreich) nach Bratislava ist keine Vignette erforderlich.

Die Vignette ist in der Slowakei nur elektronisch, als sogenanntes E-Ticket, erhältlich – es werden also keine Vignetten mehr auf die Windschutzscheibe geklebt. Beim Kauf werden das Kfz-Kennzeichen sowie das Land der Fahrzeugregistrierung gespeichert. Die Kontrolle verläuft automatisch und es muss der Kaufbelegt vorgezeigt werden. Auch die Versendung des Bußgeldbescheids ist automatisiert.

Alkohol

Die Promillegrenze liegt bei 0,0 Promille Alkohol im Blut. Das Fahren mit einem Alkoholwert im Blut über 0,1 Promille gilt als Straftat – verstößt man gegen dieses Gesetz, folgt ein Gerichtsverfahren und es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Sicher in den Urlaub

Wohin Ihre Reise auch geht – es lohnt sich bereits vor der Fahrt vorzusorgen, um sicher und sorgenfrei unterwegs zu sein. Auch eine gute Reiseversicherung sollte dabei nicht fehlen. Diese schützt Sie in vielen Situationen und erspart Ihnen im Ernstfall eine Menge Geld, Zeit und Sorgen.

Sie möchten eine günstige und sinnvolle Reiseversicherung für Ihren persönlichen Bedarf finden? Dann vergleichen Sie die Angebote verschiedener Anbieter einfach online. Anschließend können Sie Ihre Wunschversicherung mit wenigen Klicks abschließen und Ihren Urlaub entspannt genießen!

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